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   OLG Hamm, 16.06.2014 - I-31 U 5/14   

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OLG Hamm, 16.06.2014 - I-31 U 5/14 (https://dejure.org/2014,33579)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.06.2014 - I-31 U 5/14 (https://dejure.org/2014,33579)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juni 2014 - I-31 U 5/14 (https://dejure.org/2014,33579)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung durch die Anbringung eines Güteantrags

  • rechtsportal.de

    Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung durch die Anbringung eines Güteantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2015, 611
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 12.08.2014 - 4 U 1766/13
    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2014 - 31 U 5/14
    Unverständlich ist der Hinweis der Klägervertreter auf das Sitzungsprotokoll des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 25.02.2014 in dem Verfahren 4 U 1766/13.

    Im Übrigen sind die von dem Prozessbevollmächtigten des Klägers in den Verfahren vor dem OLG Stuttgart und dem OLG Nürnberg in dem Verfahren 4 U 1766/13 vorgelegten Güteantrage mit Ausnahme der Beteiligung identisch mit dem in dem hiesigen Verfahren vorgelegten Güteantrag.

  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 306/92

    Verjährungsunterbrechung durch Anbringung eines Güteantrags

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2014 - 31 U 5/14
    Denn nur im Falle einer Anspruchsidentität steht die Anbringung eines Antrags auf Durchführung eines Güteverfahrens in Ansehung der Verjährungsunterbrechung der Klageerhebung gleich (vergleiche BGH, Urteil vom 06.07.1993, VI ZR 306/92, Juris Rz. 27).
  • LG Münster, 19.12.2013 - 114 O 61/13

    Schadensersatzansprüche aufgrund nicht ordnungsgemäßer Beratung durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2014 - 31 U 5/14
    Der Kläger beantragt, I. unter Abänderung des am 19.12.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Münster, Az. 114 O 61/13 die Beklagte zu verurteilen, an ihn einen Betrag i.H.v. 45.394,73 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hierauf seit Rechtshängigkeit zu zahlen;.
  • OLG München, 12.11.2007 - 19 U 4170/07

    Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung bei mehreren vom

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2014 - 31 U 5/14
    Voraussetzung ist aber, dass dieser Antrag den geltend gemachten Anspruch hinreichend genau bezeichnet (vgl. Palandt-Ellenberger, BGB, 73. Auflage, § 204 Rz. 19; Staudinger-Peters/Jacoby, BGB, neu bearbeitet 2009, § 204 Rz. 61; Bamberger/Roth-Henrich, BGB, 3. Auflage, § 204 Rz. 26; Lakkis in: jurisPK - BGB, 6. Aufl. 2012 , § 204 BGB Rz. 57; OLG München, Beschluss vom 12. November 2007, 19 U 4170/07, Juris Rz. 21).
  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 198/14

    Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

    d) Diese den Mahnantrag (Mahnbescheid) betreffenden Erwägungen gelten unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Güteverfahrens auch für die Verjährungshemmung durch Bekanntgabe des Güteantrags (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB; s. OLG Hamm, WM 2015, 611, 613; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 9. Juli 2014 - 17 U 172/13, BeckRS 2014, 15969 Rn. 25 f und WM 2014, 2361, 2362; OLG Karlsruhe, WM 2015, 474, 475; KG, Urteil vom 8. Januar 2015 - 8 U 141/13, BeckRS 2015, 03316 Rn. 46 f; Grüneberg, WM 2014, 1109, 1111 f).

    Um den Jahreswechsel 2011/2012 sah sich die Beklagte angesichts des Ablaufs der für die vor dem Jahr 2002 stattgefundenen Anlageberatungsfälle geltenden kenntnisunabhängigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB am 2. Januar 2012 (Art. 229 § 6 Abs. 1 und 4 EGBGB) zudem einer Vielzahl von Güteanträgen gegenüber, während die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 257 HGB) für diese Beratungsfälle in den allermeisten Fällen bereits abgelaufen waren (s. auch OLG Hamm, WM 2015, 611, 613).

  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 189/14

    Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

    d) Diese den Mahnantrag (Mahnbescheid) betreffenden Erwägungen gelten unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Güteverfahrens auch für die Verjährungshemmung durch Bekanntgabe des Güteantrags (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB; s. OLG Hamm, WM 2015, 611, 613; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 9. Juli 2014 - 17 U 172/13, BeckRS 2014, 15969 Rn. 25 f und WM 2014, 2361, 2362; OLG Karlsruhe, WM 2015, 474, 475; KG, Urteil vom 8. Januar 2015 - 8 U 141/13, BeckRS 2015, 03316 Rn. 46 f; Grüneberg, WM 2014, 1109, 1111 f).

    Um den Jahreswechsel 2011/2012 sah sich die Beklagte angesichts des Ablaufs der für die vor dem Jahr 2002 stattgefundenen Anlageberatungsfälle geltenden kenntnisunabhängigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB am 2. Januar 2012 (Art. 229 § 6 Abs. 1 und 4 EGBGB) zudem einer Vielzahl von Güteanträgen gegenüber, während die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 257 HGB) für diese Beratungsfälle in den allermeisten Fällen bereits abgelaufen waren (s. auch OLG Hamm, WM 2015, 611, 613).

  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 227/14

    Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

    d) Diese den Mahnantrag (Mahnbescheid) betreffenden Erwägungen gelten unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Güteverfahrens auch für die Verjährungshemmung durch Bekanntgabe des Güteantrags (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB; s. OLG Hamm, WM 2015, 611, 613; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 9. Juli 2014 - 17 U 172/13, BeckRS 2014, 15969 Rn. 25 f und WM 2014, 2361, 2362; OLG Karlsruhe, WM 2015, 474, 475; KG, Urteil vom 8. Januar 2015 - 8 U 141/13, BeckRS 2015, 03316 Rn. 46 f; Grüneberg, WM 2014, 1109, 1111 f).

    Um den Jahreswechsel 2011/2012 sah sich die Beklagte angesichts des Ablaufs der für die vor dem Jahr 2002 stattgefundenen Anlageberatungsfälle geltenden kenntnisunabhängigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB am 2. Januar 2012 (Art. 229 § 6 Abs. 1 und 4 EGBGB) zudem einer Vielzahl von Güteanträgen gegenüber, während die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 257 HGB) für diese Beratungsfälle in den allermeisten Fällen bereits abgelaufen waren (s. auch OLG Hamm, WM 2015, 611, 613).

  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 191/14

    Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

    d) Diese den Mahnantrag (Mahnbescheid) betreffenden Erwägungen gelten unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Güteverfahrens auch für die Verjährungshemmung durch Bekanntgabe des Güteantrags (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB; s. OLG Hamm, WM 2015, 611, 613; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 9. Juli 2014 - 17 U 172/13, BeckRS 2014, 15969 Rn. 25 f und WM 2014, 2361, 2362; OLG Karlsruhe, WM 2015, 474, 475; KG, Urteil vom 8. Januar 2015 - 8 U 141/13, BeckRS 2015, 03316 Rn. 46 f; Grüneberg, WM 2014, 1109, 1111 f).

    Um den Jahreswechsel 2011/2012 sah sich die Beklagte angesichts des Ablaufs der für die vor dem Jahr 2002 stattgefundenen Anlageberatungsfälle geltenden kenntnisunabhängigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB am 2. Januar 2012 (Art. 229 § 6 Abs. 1 und 4 EGBGB) zudem einer Vielzahl von Güteanträgen gegenüber, während die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 257 HGB) für diese Beratungsfälle in den allermeisten Fällen bereits abgelaufen waren (s. auch OLG Hamm, WM 2015, 611, 613).

  • OLG München, 17.03.2016 - 3 U 623/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

    Um den Jahreswechsel 2011/2012 sah sich die Beklagte angesichts des Ablaufs der für die vor dem Jahr 2002 stattgefundenen Anlageberatungsfälle geltenden kenntnisunabhängigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB am 2. Januar 2012 (Art. 229 § 6 Abs. 1 und 4 EGBGB) - wie ausgeführt - einer Vielzahl von Güteanträgen gegenüber, während die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 257 HGB) für diese Beratungsfälle in der Regel bereits abgelaufen waren (BGH, Urteil vom 18.6.2015 a. a. O. unter Hinweis auf OLG Hamm, WM 2015, 611, 613).
  • OLG München, 17.03.2016 - 3 U 629/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

    Um den Jahreswechsel 2011/2012 sah sich die Beklagte angesichts des Ablaufs der für die vor dem Jahr 2002 stattgefundenen Anlageberatungsfälle geltenden kenntnisunabhängigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB am 2. Januar 2012 (Art. 229 § 6 Abs. 1 und 4 EGBGB) - wie ausgeführt - einer Vielzahl von Güteanträgen gegenüber, während die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 257 HGB) für diese Beratungsfälle in der Regel bereits abgelaufen waren (BGH, Urteil vom 18.6.2015 a. a. O. unter Hinweis auf OLG Hamm, WM 2015, 611, 613).
  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 619/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

    Um den Jahreswechsel 2011/2012 sah sich die Beklagte angesichts des Ablaufs der für die vor dem Jahr 2002 stattgefundenen Anlageberatungsfälle geltenden kenntnisunabhängigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB am 2. Januar 2012 (Art. 229 § 6 Abs. 1 und 4 EGBGB) - wie ausgeführt - einer Vielzahl von Güteanträgen gegenüber, während die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 257 HGB) für diese Beratungsfälle, die in den Jahren 1992 bis 1994 stattgefunden haben, in der Regel bereits abgelaufen waren (BGH, Urteil vom 18.6.2015 a. a. O. unter Hinweis auf OLG Hamm, WM 2015, 611, 613).
  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 621/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

    Um den Jahreswechsel 2011/2012 sah sich die Beklagte angesichts des Ablaufs der für die vor dem Jahr 2002 stattgefundenen Anlageberatungsfälle geltenden kenntnisunabhängigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB am 2. Januar 2012 (Art. 229 § 6 Abs. 1 und 4 EGBGB) - wie ausgeführt - einer Vielzahl von Güteanträgen gegenüber, während die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 257 HGB) für diese Beratungsfälle, die in den Jahren 1992 bis 1994 stattgefunden haben, in der Regel bereits abgelaufen waren (BGH, Urteil vom 18.6.2015 a. a. O. unter Hinweis auf OLG Hamm, WM 2015, 611, 613).
  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 630/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

    Um den Jahreswechsel 2011/2012 sah sich die Beklagte angesichts des Ablaufs der für die vor dem Jahr 2002 stattgefundenen Anlageberatungsfälle geltenden kenntnisunabhängigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB am 2. Januar 2012 (Art. 229 § 6 Abs. 1 und 4 EGBGB) - wie ausgeführt - einer Vielzahl von Güteanträgen gegenüber, während die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 257 HGB) für diese Beratungsfälle, die in den Jahren 1992 bis 1994 stattgefunden haben, in der Regel bereits abgelaufen waren (BGH, Urteil vom 18.6.2015 a. a. O. unter Hinweis auf OLG Hamm, WM 2015, 611, 613).
  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 618/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

    Um den Jahreswechsel 2011/2012 sah sich die Beklagte angesichts des Ablaufs der für die vor dem Jahr 2002 stattgefundenen Anlageberatungsfälle geltenden kenntnisunabhängigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB am 2. Januar 2012 (Art. 229 § 6 Abs. 1 und 4 EGBGB) - wie ausgeführt - einer Vielzahl von Güteanträgen gegenüber, während die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 257 HGB) für diese Beratungsfälle, die in den Jahren 1992 bis 1994 stattgefunden haben, in der Regel bereits abgelaufen waren (BGH, Urteil vom 18.6.2015 a. a. O. unter Hinweis auf OLG Hamm, WM 2015, 611, 613).
  • LG Münster, 12.03.2015 - 114 O 87/13

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung i.R.d. Beteiligung an

  • OLG München, 25.02.2015 - 7 U 2611/14

    Keine Verjährungshemmung durch unbestimmten Güteantrag oder einen mit unrichtigen

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 624/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 622/15

    Keine Hemmung der Verjährung bei fehlender Individualisierung des Anspruchs im

  • OLG München, 19.02.2016 - 3 U 629/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Schadensersatzansprüche aus einer

  • OLG München, 28.09.2015 - 20 U 2190/15

    Individualisierungsanforderungen an den Güteantrag in Anlageberatungsfällen

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