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   OLG München, 08.06.2009 - 31 Wx 62/09   

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https://dejure.org/2009,11395
OLG München, 08.06.2009 - 31 Wx 62/09 (https://dejure.org/2009,11395)
OLG München, Entscheidung vom 08.06.2009 - 31 Wx 62/09 (https://dejure.org/2009,11395)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juni 2009 - 31 Wx 62/09 (https://dejure.org/2009,11395)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vormundschaft für ein ausländisches Kind: Beendigung durch Volljährigkeitseintritt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkung einer im Inland angeordneten Vormundschaft über ein ausländischen Kind über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BGB § 1773; BGB § 2; BGB § 1882; EGBGB Art. 7; EGBGB Art. 24; Haager Minderjährigenschutzabkommen Art. 2 Abs. 2
    D (A), Vormundschaft, Ruhen der elterlichen Sorge, Haager Minderjährigenschutzabkommen, Anwendbarkeit, Volljährigkeit, internationales Privatrecht, Kollisionsrecht, Heimatrecht, Togo, Togoer, unbegleitete Minderjährige

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 35

    §§ 2, 1773, 1882 BGB; Art. 7, 24 EGBGB; Art. 2, 12 MSA; Art. 265, 305 CPF (Togo)

  • Judicialis

    BGB § 2; ; BGB § 1773; ; BGB § 1882; ; EGBGB Art. 7; ; EGBGB Art. 24; ; MSA Art. 2; ; MSA Art. 12; ; CPF (Togo) Art. 265; ; CPF (Togo) Art. 305

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkung einer im Inland angeordneten Vormundschaft über ein ausländischen Kind über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1602
  • Rpfleger 2009, 566
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 23.07.2015 - 5 WF 74/15

    Beendigung der Vormundschaft für einen unbegleitet eingereisten algerischen

    (2) Das Tatbestandsmerkmal der Volljährigkeit, die nach dem Ausgeführten zur Beendigung der Vormundschaft führt, richtet sich nicht unbedingt nach dem gleichen Recht wie die Voraussetzungen für die Vormundschaft (vgl. OLG München vom 08.06.2009 - 31 Wx 62/09, FamRZ 2009, 1062, juris Rn. 7; OLG München vom 17.11.2009 - 31 Wx 103/09, FamRZ 2010, 1095, juris Rn. 4 f.; a.A. offenbar OLG Bremen vom 24.05.2012 - 4 UF 43/12, FamRZ 2013, 312, juris Rn. 6 f.), sondern ist selbständig anzuknüpfen (vgl. BeckOK/Heiderhoff, a.a.O., Art. 24 EGBGB Rn. 9; s. auch MünchKomm/Lipp, BGB, 7. Auflage 2015, Art. 24 EGBGB Rn. 27).
  • OLG München, 17.11.2009 - 31 Wx 103/09

    Internationaler Minderjährigenschutz: Beendigung einer im Inland angeordneten

    Ob die unter der Geltung des MSA angeordnete Schutzmaßnahme der Vormundschaft beendet ist, richtet sich vielmehr - vorbehaltlich eines vorrangigen Staatsvertrages wie etwa der Genfer Flüchtlingskonvention - nach dem vom autonomen deutschen Kollisionsrecht berufenen Sachrecht (vgl. im Einzelnen OLG München Rpfleger 2009, 566).
  • OLG München, 12.04.2010 - 31 Wx 106/09

    Vormundschaft, Scheinbeschluss, Unterschrift, Richter, Haager

    Ob die unter der Geltung des MSA angeordnete Schutzmaßnahme der Vormundschaft beendet ist, richtet sich vielmehr - vorbehaltlich eines vorrangigen Staatsvertrages wie etwa der Genfer Flüchtlingskonvention - nach dem vom autonomen deutschen Kollisionsrecht berufenen Sachrecht (vgl. im Einzelnen OLG München FamRZ 2009, 1602).
  • OLG München, 10.12.2009 - 31 Wx 95/09

    Internationaler Minderjährigenschutz: Beendigung einer im Inland angeordneten

    Ob die unter der Geltung des MSA angeordnete Schutzmaßnahme der Vormundschaft beendet ist, richtet sich vielmehr - vorbehaltlich eines vorrangigen Staatsvertrages wie etwa der Genfer Flüchtlingskonvention - nach dem vom autonomen deutschen Kollisionsrecht berufenen Sachrecht (vgl. im Einzelnen OLG München Rpfleger 2009, 566).
  • OLG München, 08.06.2009 - 31 Wx 67/09

    D (A), Vormundschaft, Ruhen der elterlichen Sorge, Haager

    im übrigen den weitgehend gleichlautenden Beschluss vom 8.6.2009 - 31 Wx 062/09 - M15739.
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