Rechtsprechung
   OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,45680
OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15 (https://dejure.org/2016,45680)
OLG München, Entscheidung vom 15.12.2016 - 31 Wx 144/15 (https://dejure.org/2016,45680)
OLG München, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 31 Wx 144/15 (https://dejure.org/2016,45680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,45680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • IWW

    BGB: § 2229; FamFG: § 26; FamFG: § 81; FamFG: § 84

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertung eines im Betreuungsverfahren eingeholten psychiatrischen Sachverständigengutachtens zur Beurteilung des Testierfähigkeit; Entscheidung über die Kosten des Erbscheinsverfahrens

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Einfluss psychischer Störungen auf die Testierfähigkeit

  • rewis.io

    Ermittlungspflicht und Überzeugungsbildung des Gerichts im Erbscheinsverfahren bei der Prüfung des Nichtvorliegens einer Testierfähigkeit

  • ra.de
  • erbrechtsiegen.de

    Testierfähigkeit - Einfluss psychischer Störungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertung eines im Betreuungsverfahren eingeholten psychiatrischen Sachverständigengutachtens zur Beurteilung des Testierfähigkeit; Entscheidung über die Kosten des Erbscheinsverfahrens

  • rechtsportal.de

    Verwertung eines im Betreuungsverfahren eingeholten psychiatrischen Sachverständigengutachtens zur Beurteilung des Testierfähigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Nachlasssache Cornelius Gurlitt: Weg frei für das Kunstmuseum Bern

  • lto.de (Kurzinformation)

    Testierunfähigkeit verneint: Gurlitts Erbe geht ans Kunstmuseum Bern

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Nachlasssache Cornelius Gurlitt: Weg frei für das Kunstmuseum Bern

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15

    Nachlasssache Cornelius Gurlitt: Weg frei für das Kunstmuseum Bern

    AG München, 25.03.2015 - 61 VI 5884/14

    Cornelius Gurlitt (Kunstsammler)

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Cornelius Gurlitt (Kunstsammler)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 546
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Schleswig, 17.08.2012 - 3 Wx 137/11

    Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren bei Einholung eines

    Auszug aus OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15
    Wird daraufhin im Beschwerdeverfahren ein Gutachten zur Frage der Testierfähigkeit eingeholt, ist im Rahmen der für das Beschwerdeverfahren zu treffenden Kostenentscheidung zu berücksichtigen, ob die letztlich erfolglosen Einwendungen des Beschwerdeführers von vornherein ohne Substanz waren (Anschluss an OLG Schleswig FamRZ 2013, 719).

    Das umfasst die Kosten des Sachveständigen Dr. D. (Gutachten und Anhörungen vor dem Senat) sowie die Kosten, die durch die Einvernahme der Zeugen entstanden sind (vgl. für das Erbscheinserteilungsverfahren: OLG Schleswig FamRZ 2013, 719).

  • OLG München, 22.10.2014 - 31 Wx 239/13

    Erbscheinerteilungsverfahren: Sachverständigengutachten zur Testierfähigkeit des

    Auszug aus OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15
    Diese stellt - zusammen mit den von medizinischen Fachgesellschaften (hier: deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nebenheilkunde erarbeiteten Leitlinien - ein anerkanntes Mittel dar, um das Vorliegen einer psychischen Störung, insbesondere einer Demenz bestimmen zu können (OLG München FamRZ 2015, 689).

    Zutreffend hat der Sachverständige dabei bei der Erstellung seines Gutachtens und im Rahmen der Anhörungen vor dem Senat die Kriterien der ICD 10 bzw. der DGPPN (s.o.) zugrunde gelegt (OLG München FamRZ 2015, 689; Wetterling ErbR 2014, 94/99).

  • BayObLG, 05.07.1990 - BReg. 1a Z 26/90

    Antrag auf Erteilung des Erbscheins; Entbehrlichkeit der Testamentsauslegung bei

    Auszug aus OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15
    Die Nichterholung eines derartigen Gutachtens wäre nur dann möglich gewesen, wenn das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt wäre, dass die feststellbaren Tatsachen nicht ausreichend sind, um den Ausnahmefall der Testierunfähigkeit mit Hilfe eines Sachverständigen zu begründen (BayObLG NJW-RR 1990, 1419/1420).
  • BGH, 28.07.2011 - VII ZR 184/09

    Rechtliches Gehör: Gewährung einer Schriftsatzfrist nach komplexer Beweisaufnahme

    Auszug aus OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15
    Das kann etwa nach einer komplexen Beweisaufnahme oder nach einer umfassenden Erörterung des Gutachtens der Fall sein oder auch dann, wenn der Sachverständige in seinen mündlichen Ausführungen neue und ausführlichere Beurteilungen gegenüber dem bisherigen Gutachten abgegeben hat (für den streitigen Zivilprozess: BGH NJW 2011, 3040).
  • BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93

    Sachverständigengutachten; Würdigung; Gutachten; Einholen; Sachkunde;

    Auszug aus OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15
    Da es eine Betreuung gegen den freien Willen des Betroffenen nicht gibt (BayObLG FamRZ 1994, 720), muss es sich zur Frage der Geschäftsunfähigkeit nur insoweit äußern, als davon die Bestellung eines Betreuers oder die Umschreibung dessen Aufgabenkreises abhängt oder wenn sich Anzeichen dafür ergeben, dass der Betroffene eine etwa erforderliche Betreuung ablehnt (Schwab in: MüKo BGB 6. Auflage 2012 § 1896 Rn. 175), was hier schon gar nicht der Fall war.
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - 3 Wx 115/13

    Anforderung an die Feststellung der Testierfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15
    Ein solches Gutachten hätte das Nachlassgericht aber von Amts wegen (§ 26 FamFG) einholen müssen, weil sich nach dem Akteninhalt die Testierfähigkeit des Erblassers nicht zuverlässig beurteilen ließ (OLG Düsseldorf ErbR 2014, 391/392).
  • BGH, 09.01.2002 - VIII ZR 304/00

    Zustandekommen und Inhalt eines Vertrages nach UN-Kaufrecht; Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH muss, wenn ein gerichtlich eingeholtes Sachverständigengutachten und ein sodann vorgelegtes Privatgutachten einander in einem entscheidungserheblichen Punkt widersprechen, bei fehlender eigener Sachkunde des Gerichts in der Regel zumindest eine ergänzende Stellungnahme des bisherigen gerichtlichen Sachverständigen zu dem gegenteiligen Privatgutachten eingeholt werden (BGH NJW 2002, 1651/1654).
  • BayObLG, 17.08.2004 - 1Z BR 53/04

    Testierfähigkeit bei wahnbedingter Enterbung

    Auszug aus OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 58, 127; BayObLGZ 2004, 237/240 f; OLG München FamRZ 2007, 2009/2011; OLG Bamberg FamRZ 2016, 83).
  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der

    Auszug aus OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 58, 127; BayObLGZ 2004, 237/240 f; OLG München FamRZ 2007, 2009/2011; OLG Bamberg FamRZ 2016, 83).
  • OLG Bamberg, 22.05.2015 - 4 W 16/14

    Testierunfähigkeit bei vaskulärer Demenz; Testamentsanfechtung; wechselbezügliche

    Auszug aus OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15
    Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (st. Rspr.; vgl. BGH FamRZ 58, 127; BayObLGZ 2004, 237/240 f; OLG München FamRZ 2007, 2009/2011; OLG Bamberg FamRZ 2016, 83).
  • BGH, 27.01.2016 - XII ZB 519/15

    Betreuungsverfahren betreffend die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers:

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

  • BGH, 16.04.2013 - VI ZR 44/12

    Arzthaftungsprozess wegen Querschnittlähmung nach Bandscheibenoperation: Grenzen

  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als

  • OLG Köln, 13.09.2018 - 12 U 20/13

    Geschäftsunfähigkeit, Beweiserhebung durch Verwertung eines im

    Eine Abweichung von den im Beschluss des OLG München vom 13.12.2016, 31 Wx 144/15, formulierten Grundsätzen liegt nicht vor; hier wie dort geht es um die Feststellung der Voraussetzungen der Testier- bzw. Geschäftsunfähigkeit im Einzelfall, ohne dass dem abweichende Beweislastgrundsätze oder unterschiedliche rechtliche Obersätze zugrunde lägen.
  • KG, 02.06.2017 - 6 W 95/16

    Erbscheinserteilungsverfahren: Anfechtung des Testaments durch den

    Nach der Konzeption des § 2229 BGB, wonach die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet, gilt jedermann, der das 16. Lebensjahr (§ 2229 Abs. 1 BGB) vollendet hat, solange als testierfähig, bis das Gegenteil zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesen ist (vgl. OLG München ErbR 2017, 149 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 3 m. w. Nachw.).

    Sie kann sich vielmehr darauf beschränken, die Motive für die Errichtung einer letztwilligen Verfügung entscheidend zu beeinflussen (vgl. OLG München ErbR 2017, 149 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 4).

  • OLG München, 27.08.2019 - 31 Wx 235/17

    Verfahren wegen Nachlassbeschwerde

    Auch in einem Verfahren, das die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses zum Gegenstand hat, kann es angemessen sein, die Kosten für ein in der Beschwerdeinstanz eingeholtes Sachverständigengutachten (hier: Klärung der Testierfähigkeit der Erblasserin) den Erben aufzuerlegen (Fortführung der Senatsrechtsprechung OLG München ZEV 2017, 148).

    In der Vergangenheit hat der Senat bereits entschieden, dass die Kosten für ein psychiatrisches Sachverständigengutachten, das der Klärung der Testierfähigkeit des Erblassers dient, im Erbscheinserteilungsverfahren den Erben auferlegt werden können, weil diesen die Klärung dieser Frage letztlich zugutekommt (OLG München ZEV 2017, 148, 154; Krätzschel in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, 11. Auflage § 38 Rn. 109).

  • LG Mönchengladbach, 23.04.2019 - 5 T 64/19

    Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH muss, wenn ein gerichtlich eingeholtes Sachverständigengutachten und ein sodann vorgelegtes Privatgutachten einander in einem entscheidungserheblichen Punkt widersprechen, bei fehlender eigener Sachkunde des Gerichts in der Regel zumindest eine ergänzende Stellungnahme des bisherigen gerichtlichen Sachverständigen zu dem gegenteiligen Privatgutachten eingeholt werden (BGH, Urteil vom 09.01.2002 - VIII ZR 304/00, Rn. 43, juris.de; OLG München, Beschluss vom 15.12.2016 - 31 Wx 144/15, Rn. 41, juris.de).

    Soweit der Sachverständige im Ergebnis seiner Begutachtung von den Einschätzungen der Privatgutachter abweicht, zwingt allein diese Abweichung nicht dazu, ein neues Gutachten zu erholen (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 15.12.2016 - 31 Wx 144/15, Rn. 41, juris.de).

  • LG Mönchengladbach, 23.04.2019 - 5 T 63/19
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH muss, wenn ein gerichtlich eingeholtes Sachverständigengutachten und ein sodann vorgelegtes Privatgutachten einander in einem entscheidungserheblichen Punkt widersprechen, bei fehlender eigener Sachkunde des Gerichts in der Regel zumindest eine ergänzende Stellungnahme des bisherigen gerichtlichen Sachverständigen zu dem gegenteiligen Privatgutachten eingeholt werden (BGH, Urteil vom 09.01.2002 - VIII ZR 304/00, Rn. 43, juris.de; OLG München, Beschluss vom 15.12.2016 - 31 Wx 144/15, Rn. 41, juris.de).

    Soweit der Sachverständige im Ergebnis seiner Begutachtung von den Einschätzungen der Privatgutachter abweicht, zwingt allein diese Abweichung nicht dazu, ein neues Gutachten zu erholen (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 15.12.2016 - 31 Wx 144/15, Rn. 41, juris.de).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht