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   OLG München, 14.06.2012 - 31 Wx 192/12   

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https://dejure.org/2012,16287
OLG München, 14.06.2012 - 31 Wx 192/12 (https://dejure.org/2012,16287)
OLG München, Entscheidung vom 14.06.2012 - 31 Wx 192/12 (https://dejure.org/2012,16287)
OLG München, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - 31 Wx 192/12 (https://dejure.org/2012,16287)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einen von einem satzungsgemäß bestellten Versammlungsleiter festgestellten satzungsändernden Beschluss hat das Registergericht einzutragen, wenn dieser weder nichtig noch innerhalb angemessener Frist angefochten ist.

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 47, 54
    Rechtsfolgen der Beschlussfeststellung durch Versammlungsleiter im GmbH-Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Pflicht des Registergerichts zur Eintragung eines satzungsändernden Beschlusses

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Eintragung eines vom satzungsgemäß bestellten Versammlungsleiter festgestellten satzungsändernden Beschlusses

  • Betriebs-Berater

    Eintragung eines weder nichtigen noch angefochtenen satzungsändernden Beschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 382 Abs. 4; GmbHG § 54
    Pflicht des Registergerichts zur Eintragung eines satzungsändernden Beschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtungsgründe, Anfechtungsklage, Feststellung Beschlussergebnis, förmliche Beschlussfeststellung, Gesellschaftsrecht, Nichtigkeitsgründe, Prüfungspflicht, Registergericht, Stimmbindung, Stimmrechtsausschluss, Stimmrechtsmissbrauch, Treuepflicht, Versammlungsleiter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eintragung eines weder nichtigen noch angefochtenen satzungsändernden Beschlusses

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Eintragung satzungändernder Beschluss

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2150
  • DNotZ 2012, 874
  • BB 2012, 1869
  • NZG 2013, 557
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.1987 - II ZR 100/87

    Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrages einer Publikumspersonengesellschaft;

    Auszug aus OLG München, 14.06.2012 - 31 Wx 192/12
    Der hier vom Versammlungsleiter festgestellte Treubindungsverstoß eines Gesellschafters führt nicht nur zur Anfechtbarkeit des treuwidrigen Beschlusses, sondern auch zur Nichtigkeit seiner Stimmabgabe (vgl. dazu Baumbach/Hueck-Zoellner, aaO, Rn. 8 zu § 47 GmbHG oder Scholz, aaO, Rdn. 62 unter Verweis auf BGH, ZIP 1988, 22 ).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 3 Wx 314/11

    Welche Anforderungen an den Erlass einer Zwischenverfügung?

    Auszug aus OLG München, 14.06.2012 - 31 Wx 192/12
    Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere hat das Amtsgericht mit seinem Schreiben vom 14.5.2012, das den zu stellenden formalen Anforderungen (etwa Rechtsbehelfsbelehrung!) nicht genügt, jedenfalls spätestens mit Erlass des unter I. auszugsweise wiedergegebenen Nichtabhilfebeschlusses den Anschein einer Zwischenverfügung im Sinne von § 382 Abs. 4 Satz 1 FamFG erweckt, so dass hiergegen zulässigerweise Beschwerde eingelegt worden ist (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss v. 20.12.2012, I-3 Wx 314/11, BeckRS 2012, 00107, insoweit in MDR 2012, 274 nicht abgedruckt).
  • OLG Köln, 16.05.2002 - 18 U 31/02

    Anfechtungsklage verdrängt die Feststellungsklage bei

    Auszug aus OLG München, 14.06.2012 - 31 Wx 192/12
    Der vom satzungsgemäß bestellten Versammlungsleiter festgestellte Beschluss der Gesellschafterversammlung ist tatsächlich mit 100 % der abgegebenen Stimmen getroffen worden und damit eintragungsfähig, weil weder nichtig noch angefochten (vgl. dazu auch OLG Köln, NZG 2003, 40f. m.w.N.).
  • BGH, 17.01.2023 - II ZB 6/22

    Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft

    Lediglich anfechtbare Beschlüsse hat das Registergericht einzutragen (BayObLG, GmbHR 1992, 41; OLG Stuttgart, ZIP 2011, 2406; OLG München, ZIP 2012, 2150).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2017 - 3 Wx 171/16

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Fristsetzung des Handelsregisters mit

    Im Hinblick darauf kann gegen den Beschluss zulässigerweise Beschwerde eingelegt werden, auch wenn das Registergericht darin nicht auf ein - unter Zugrundelegung seiner Rechtsauffassung - durch die Antragstellerin behebbares Eintragungshindernis hingewiesen hat (vgl. OLG München NZG 2013, 557; Senat NJOZ 2012, 1394).
  • KG, 10.09.2021 - 22 W 51/21

    Löschung einer Firma bei anhängigem Passivprozess; Beschwerde gegen

    Die Beschwerde ist auch dann eröffnet, wenn das Gericht den Anschein gesetzt hat, es sei von einer anfechtbaren Zwischenverfügung auszugehen (vgl. OLG München, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 31 Wx 192/12 -, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2018 - I-3 Wx 50/18 -, juris, Rn. 1 - 3; Holzer in: Prütting/Helms, 5. Aufl. 2020, § 382 FamFG, Rn. 23; Müther in: Bork/Jacoby/Schwab, 3. Aufl. 2018, § 382 FamFG, Rn. 8).
  • OLG Jena, 21.07.2021 - 2 W 244/21

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eintragungsantrags zum

    Dabei hat eine Eintragung zu unterbleiben, wenn der vorgelegte Beschluss unwirksam oder nichtig ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 06. November 2008 - 20 W 385/08 -, Rn. 15, juris; vgl. a. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 8 W 387/11 -, Rn. 12, juris; OLG München, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 31 Wx 192/12 -, Rn. 7, juris; KG, Beschluss vom 20. März 2012 - 25 W 99/11 -, Rn. 14, juris).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2018 - 3 Wx 50/18

    Zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung des Registergerichts

    Dieses Rechtsmittel ist bereits dann gemäß § 382 Abs. 4 Satz 2 FamFG eröffnet, wenn das Gericht den Anschein gesetzt hat, es sei von einer anfechtbaren Zwischenverfügung auszugehen; hat die gerichtliche Äußerung allerdings keinen nach dem Gesetz zulässigen Inhalt einer Zwischenverfügung, ist die vermeintliche Zwischenverfügung aus formellen Gründen aufzuheben, die Beschwerde mithin begründet (OLG München NZG 2013, 557 f; Keidel-Heinemann, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 382 Rdnr. 22).
  • KG, 06.12.2021 - 22 W 76/21

    Prüfpflicht des Registergerichts bei Anmeldung eines Wechsels des

    Das Gericht hat damit zumindest - auch ohne derartige explizite Bezeichnung des Schreibens - den Anschein einer anfechtbaren Zwischenverfügung gesetzt, so dass der Beschwerdeweg nach § 382 Abs. 4 FamFG eröffnet ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 31 Wx 192/12 -, juris, Rn. 6; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2018 - I3 Wx 50/18 -, juris, Rn. 1 - 3).
  • KG, 07.09.2021 - 22 W 51/21

    Anmeldung der Löschung einer Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister

    Die Beschwerde ist auch dann eröffnet, wenn das Gericht den Anschein gesetzt hat, es sei von einer anfechtbaren Zwischenverfügung auszugehen (vgl. OLG München, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 31 Wx 192/12 -, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2018 - I-3 Wx 50/18 -, juris, Rn. 1 - 3; Holzer in: Prütting/Helms, 5. Aufl. 2020, § 382 FamFG , Rn. 23; Müther in: Bork/Jacoby/Schwab, 3. Aufl. 2018, § 382 FamFG , Rn. 8).
  • KG, 17.12.2021 - 22 W 78/21

    Zwischenverfügung des Registergerichts bezüglich der Eintragung einer

    Insoweit reicht es aus, wenn das Gericht den Anschein gesetzt hat, es sei von einer anfechtbaren Zwischenverfügung auszugehen (vgl. OLG München, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 31 Wx 192/12 -, Rn. 6, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. März 2018 - I-3 Wx 50/18 -, Rn. 2, juris; Holzer in: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl., § 382 Rn. 23; Müther in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, 3. Aufl., § 382 Rn. 8).
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