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   OLG München, 01.10.2014 - 31 Wx 314/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,28518
OLG München, 01.10.2014 - 31 Wx 314/14 (https://dejure.org/2014,28518)
OLG München, Entscheidung vom 01.10.2014 - 31 Wx 314/14 (https://dejure.org/2014,28518)
OLG München, Entscheidung vom 01. Oktober 2014 - 31 Wx 314/14 (https://dejure.org/2014,28518)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2353, 2363
    Notwendigkeit der Angabe von Vorausvermächtnissen an den Vorerben im Erbschein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt des Erbscheins auf Grund Nacherbfolge bei Zuwendung eines Teils des Nachlasses im Wege des Vorausvermächtnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2353; BGB § 2363
    Inhalt des Erbscheins auf Grund Nacherbfolge bei Zuwendung eines Teils des Nachlasses im Wege des Vorausvermächtnisses

  • rechtsportal.de

    BGB § 2353 ; BGB § 2363
    Inhalt des Erbscheins auf Grund Nacherbfolge bei Zuwendung eines Teils des Nachlasses im Wege des Vorausvermächtnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umfang der Angaben im Erbschein nach einem Vorausvermächtnis und Eintritt der Nacherbfolge

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Wie muss ein Erbschein nach Eintritt des Nacherbfalls aussehen?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Angaben im Erbschein nach einem Vorausvermächtnis und Eintritt der Nacherbfolge

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fassung des Erbscheins bei Eintritt der Nacherbfolge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fassung des Erbscheins bei Eintritt der Nacherbfolge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1417
  • MDR 2014, 1328
  • DNotZ 2015, 385
  • FGPrax 2015, 38
  • FamRZ 2015, 964
  • Rpfleger 2015, 84
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 06.10.2015 - 2 W 69/15

    Erbscheinsverfahren: Behandlung von Verfügungen des Erblassers über

    Im Falle des OLG München (ZErb 2014, 306) hatte der Beschwerdeführer den erteilten Erbschein beanstandet mit der Begründung, die darin angegebenen Quoten seien nicht nachvollziehbar (nach juris Rz. 2, 5, 7).
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