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   OLG München, 01.02.2010 - 31 Wx 37/09   

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https://dejure.org/2010,12583
OLG München, 01.02.2010 - 31 Wx 37/09 (https://dejure.org/2010,12583)
OLG München, Entscheidung vom 01.02.2010 - 31 Wx 37/09 (https://dejure.org/2010,12583)
OLG München, Entscheidung vom 01. Februar 2010 - 31 Wx 37/09 (https://dejure.org/2010,12583)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Internationales Privatrecht: Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge zugunsten der Ehefrau eines deutschiranischen Staatsangehörigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge zugunsten der Ehefrau eines Deutsch-Iraners bei Eheschließung in einem Drittstaat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge zugunsten der Ehefrau eines Deutsch-Iraners bei Eheschließung in einem Drittstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1280
  • Rpfleger 2010, 428
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 06.07.2006 - 1 W 373/05

    Personenstandwesen: Eintragung der durch rechtskräftiges Urteil des

    Auszug aus OLG München, 01.02.2010 - 31 Wx 37/09
    Darauf kann sich die weitere Beschwerde aber nicht mit Erfolg berufen, denn für die von einem deutschen Gericht zu treffenden Entscheidung kommt es nicht darauf an, ob auch der Heimatstaat die Ehe anerkennt, was ggf. zu einer so genannten hinkenden Ehe führt (vgl. KG FamRZ 2006, 1863/1864; Palandt/Thorn Art. 13 EGBGB Rn. 19; Staudinger/Winkler von Mohrenfels Art. 11 EGBGB Rn. 191 f.).
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZR 225/01

    Anwendung religiösen Rechts durch deutsche Gerichte; Scheidung einer Ehe

    Auszug aus OLG München, 01.02.2010 - 31 Wx 37/09
    Dem Sachverständigen folgend hat das Landgericht zutreffend angenommen, dass nach § 1062 ZGB die Ehe infolge eines Angebots und der Annahme durch mündliche Willenserklärung geschlossen wird; die Eheschließung ist danach ein zivilrechtlicher Vertrag (vgl. BGH NJW-RR 2005, 81/84 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 1216/06

    Verfassungsbeschwerde bezüglich der Nichtanerkennung einer im Iran nach

    Auszug aus OLG München, 01.02.2010 - 31 Wx 37/09
    Wer beide Staatsangehörigkeiten besitzt, bedarf dieser Privilegierung nicht, da ihm ohnehin die mit beiden Staatsangehörigkeiten jeweils verbundene Rechtsstellung zusteht (BVerfG FamRZ 2007, 615; Schotten/Wittkowski FamRZ 1995, 264/265f.).
  • BGH, 08.03.2023 - XII ZB 565/20

    Verfahren zur Berichtigung der Geburtenregistereinträge für die beiden Kinder in

    Allerdings fallen Mehrstaater mit sowohl deutscher als auch iranischer Staatsangehörigkeit nach zutreffender Ansicht nicht in den persönlichen Anwendungsbereich von Art. 8 Abs. 3 des Abkommens (vgl. OLG Hamburg FamRZ 2020, 741, 742; OLG München FamRZ 2010, 1280, 1281; Staudinger/Henrich BGB [2019] Anhang zu Art. 4 EGBGB Rn. 869; MünchKommBGB/Dutta 8. Aufl. Art. 75 EuErbVO Rn. 10; Hausmann in Hausmann/Odersky Internationales Privatrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis 4. Aufl. § 11 Rn. 14; NK-BGB/Kroiß 4. Aufl. Art. 25 EGBGB Rn. 4; BeckOK BGB/Lorenz [Stand: 1. Februar 2023] Art. 25 EGBGB Rn. 8; Wurmnest IPrax 2016, 447, 449; Schotten/Wittkowski FamRZ 1995, 264, 265 f.; vgl. auch BVerfG FamRZ 2007, 615).
  • VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11

    Einbürgerungsbegehren eines Iraners; Doppelehe im Iran und in Deutschland;

    Dabei ist der Anwendungsbereich des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens für eine Eheschließung zweier iranischer Staatsangehöriger im Iran nicht eröffnet (s. OLG München, Beschl. v. 01.02.2010 - 31 Wx 37/09, 31 Wx 037/09 -, m.w.N.).

    Danach ist eine Ehe formgültig, wenn sie entweder die Formerfordernisse des inhaltlich maßgeblichen Rechts (Geschäftsrecht) oder die Formerfordernisse des Rechts am Ort der Vornahme (Ortsrecht) erfüllt (s. OLG München, Beschl. v. 01.02.2010, a.a.O., m.w.N.; Kaiser, FamRZ 2013, 77 ff., 80).

    Eine im Iran nach dortigem Recht formgültig geschlossene Ehe ist gemäß Art. 11 Abs. 1 EGBGB auch nach deutschem Recht wirksam (BayOLG, Beschl. v. 01.02.2010, a.a.O., m.w.N.).

  • OLG Hamm, 14.06.2012 - 4 UF 136/10

    Anwendbares Recht und Voraussetzungen einer Scheidung nach iranischem Recht

    Aus diesem Grunde kommen die staatsvertraglichen Regelungen u. a. bei deutsch-iranischen Doppelstaatlern nicht zur Anwendung (BVerfG NJW-RR 2007, 577; BGH NJW-RR 1986, 1005; OLG München ZEV 2010, 255; Staudinger/Mankowski, a.a.O.).
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