Rechtsprechung
   OLG München, 06.12.2018 - 31 Wx 374/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41137
OLG München, 06.12.2018 - 31 Wx 374/17 (https://dejure.org/2018,41137)
OLG München, Entscheidung vom 06.12.2018 - 31 Wx 374/17 (https://dejure.org/2018,41137)
OLG München, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - 31 Wx 374/17 (https://dejure.org/2018,41137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,41137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflichtteilsklausel in gemeinschaftlichem Testament bei Geltendmachung der Unwirksamkeit dieses Testaments

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsstrafklausel greift nicht, wenn lediglich die Erbenstellung des Überlebenden angegriffen wird

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Pflichtteilsstrafklausel im gemeinschaftlichen Testament

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auslösen der sogenannten Pflichtteilsklausel durch Angreifen des Testamentes

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 456
  • DNotZ 2019, 372
  • FGPrax 2019, 39
  • FamRZ 2019, 924
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 07.04.2011 - 31 Wx 227/10

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Verwirklichung einer

    Auszug aus OLG München, 06.12.2018 - 31 Wx 374/17
    Eine Pflichtteilsklausel, die auf ein "Verlangen" des Pflichtteils nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten abstellt, greift nicht bereits dann ein, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Erbenstellung des überlebenden angreift (im Anschluss und in Abgrenzung zu OLG München Beschluss vom 7.4.2011 - 31 Wx 227/10).

    Insofern kann eine Pflichtteilsklausel auch dann eingreifen, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments geltend macht und seinen gesetzlichen Erbteil fordert (OLG München NJW-RR 2011, 1164).

    b) Aus der Entscheidung des Senats (OLG München NJW-RR 2011, 1164) ergibt sich nicht gegenteiliges.

  • BayObLG, 20.03.1990 - BReg. 1a Z 65/88

    Pflichtteilsstrafklausel und erbvertragliche Bindung

    Auszug aus OLG München, 06.12.2018 - 31 Wx 374/17
    a) Eine Pflichtteilsklausel, wie sie hier das gemeinschaftliche Testament enthält, ist eine typische letztwillige Anordnung, durch die gemeinschaftlich testierende und sich gegenseitig als Erben, ihre Abkömmlinge als Schlusserben einsetzende Ehegatten sicherstellen wollen, dass dem Überlebenden bis zu seinem Tod der Nachlass ungeschmälert verbleibt und er nicht durch das Pflichtteilsverlangen eines Schlusserben gestört wird (vgl. BayObLGZ 1990, 58/60; 2004, 5/8).

    b) Welche konkreten Voraussetzungen für die Verwirklichung der Pflichtteilsausschlussklausel erfüllt sein müssen, hängt im Einzelfall von der Gestaltung bzw. Formulierung und dem Willen der Erblasser ab, der gegebenenfalls im Wege der Auslegung festzustellen ist (BayObLGZ 1990, 58).

  • BayObLG, 18.09.1995 - 1Z BR 34/94

    Zur Anwendung einer Verwirkungsklausel eines Ehegattenerbvertrags mit

    Auszug aus OLG München, 06.12.2018 - 31 Wx 374/17
    Verlangt ein Schlusserbe den Pflichtteil nach dem ersten Todesfall, so entfällt seine Einsetzung als Schlusserbe, und zwar regelmäßig mit Wirkung auch für seine Abkömmlinge (BayObLG NJW-RR 1996, 262); es gilt dann nicht die Auslegungsregel des § 2069 BGB, vielmehr gilt die Anwachsung (§ 2094 BGB) als gewollt.
  • BayObLG, 09.06.1994 - 1Z BR 117/93

    Wirksamkeit der Pflichtteilsklausel eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG München, 06.12.2018 - 31 Wx 374/17
    Im Zusammenhang mit der Schlusserbenregelung soll die Verwirkungsklausel auch das Interesse der Ehepartner, insbesondere des Erstversterbenden, daran sichern, dass nicht einer der Abkömmlinge bei der Verteilung des elterlichen Gesamtnachlasses bevorteilt wird (BayObLGZ 1994, 164/168).
  • BayObLG, 20.01.2004 - 1Z BR 134/02

    Auslegung und Rechtsfolge einer Pflichtteilsklausel - Verwirkungsklausel - im

    Auszug aus OLG München, 06.12.2018 - 31 Wx 374/17
    a) Eine Pflichtteilsklausel, wie sie hier das gemeinschaftliche Testament enthält, ist eine typische letztwillige Anordnung, durch die gemeinschaftlich testierende und sich gegenseitig als Erben, ihre Abkömmlinge als Schlusserben einsetzende Ehegatten sicherstellen wollen, dass dem Überlebenden bis zu seinem Tod der Nachlass ungeschmälert verbleibt und er nicht durch das Pflichtteilsverlangen eines Schlusserben gestört wird (vgl. BayObLGZ 1990, 58/60; 2004, 5/8).
  • OLG Dresden, 16.02.1999 - 7 W 1571/98

    Inhalt, Reichweite und Rechtswirkungen einer Verwirkungsklausel im Testament

    Auszug aus OLG München, 06.12.2018 - 31 Wx 374/17
    Eine Willensrichtung der Ehegatten, die allein das Bestreiten der von den Ehegatten angeordneten Alleinerbenstellung des überlebenden durch ein Verhalten des Schlusserben sanktioniert, mag zwar der Formulierung "wer das Testament anficht" entnommen werden können (vgl. dazu OLG Dresden NJW-RR 1999, 1165).
  • OLG Hamm, 27.01.2021 - 10 W 71/20

    Gemeinschaftliches Ehegattentestament, Testamentsauslegung,

    Verlangt ein Schlusserbe den Pflichtteil nach dem ersten Todesfall, so entfällt seine Einsetzung als Schlusserbe (OLG München, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 31 Wx 374/17 -, juris; Reymann in: jurisPK-BGB Band 5, 4. Aufl 2008, § 2269 BGB Rn. 90).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht