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   OLG München, 14.01.2020 - 31 Wx 466/19   

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https://dejure.org/2020,275
OLG München, 14.01.2020 - 31 Wx 466/19 (https://dejure.org/2020,275)
OLG München, Entscheidung vom 14.01.2020 - 31 Wx 466/19 (https://dejure.org/2020,275)
OLG München, Entscheidung vom 14. Januar 2020 - 31 Wx 466/19 (https://dejure.org/2020,275)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 2229; FamFG § 69 Abs. 1 S. 3; GNotKG § 21
    Auswahl eines ungeeigneten Sachverständigen zur Begutachtung der Testierfähigkeit

  • IWW

    § 69 Abs. 1 S. 3 FamFG; § 2229 Abs. 4 BGB
    FamFG, BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2229; FamFG § 69 Abs. 1 S. 3
    Bestellung eines ungeeigneten Sachverständigen zur Beurteilung der Testierfähigkeit

  • rewis.io

    Auswahl eines ungeeigneten Sachverständigen zur Begutachtung der Testierfähigkeit

  • erbrechtsiegen.de

    Bestellung eines ungeeigneten Sachverständigen zur Beurteilung der Testierfähigkeit

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2229 ; FamFG § 69

  • rechtsportal.de

    FamFG § 69 Abs. 1 S. 3; BGB § 2229 Abs. 4
    Klärung einer Testierunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Beurteilung der Testierunfähigkeit durch Sachverständigen ohne ausreichende Sachkunde

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Die Frage, ob ein Erblasser testierfähig war, muss grundsätzlich durch einen Facharzt für Psychiatrie als gerichtlich bestellter Sachverständiger erfolgen

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Begutachtung der Testierfähigkeit - Sachverständiger ist nicht gleich Sachverständiger

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Die Frage, ob ein Erblasser testierfähig war, muss grundsätzlich durch einen Facharzt für Psychiatrie als gerichtlich bestellter Sachverständiger erfolgen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 199
  • MDR 2020, 610
  • FamRZ 2020, 802
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2015 - 3 Wx 103/14

    Aufklärungspflicht Nachlassgericht - Prüfung Testierunfähigkeit des Erblassers

    Auszug aus OLG München, 14.01.2020 - 31 Wx 466/19
    Die Frage, ob ein Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierfähig war oder nicht, lässt sich nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nur mit Hilfe eines psychiatrischen Sachverständigen beantworten (vgl. BayObLG FamRZ 1985, 742/743; BayObLGZ 1995, 383/391; BayObLG BeckRS 2000, 30108207; OLG Düsseldorf BeckRS 2015, 11433 Rz. 28; OLG Frankfurt/M. BeckRS 2017, 126066; Lauck in: Burandt/Rojahn Erbrecht 3. Auflage § 2229 Rn. 24; Krätzschel in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, 11. Auflage § 8 Rn. 10).
  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Auszug aus OLG München, 14.01.2020 - 31 Wx 466/19
    Die Frage, ob ein Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierfähig war oder nicht, lässt sich nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nur mit Hilfe eines psychiatrischen Sachverständigen beantworten (vgl. BayObLG FamRZ 1985, 742/743; BayObLGZ 1995, 383/391; BayObLG BeckRS 2000, 30108207; OLG Düsseldorf BeckRS 2015, 11433 Rz. 28; OLG Frankfurt/M. BeckRS 2017, 126066; Lauck in: Burandt/Rojahn Erbrecht 3. Auflage § 2229 Rn. 24; Krätzschel in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, 11. Auflage § 8 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 20 W 188/16

    Strenge Prüfung der Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen

    Auszug aus OLG München, 14.01.2020 - 31 Wx 466/19
    Die Frage, ob ein Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierfähig war oder nicht, lässt sich nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nur mit Hilfe eines psychiatrischen Sachverständigen beantworten (vgl. BayObLG FamRZ 1985, 742/743; BayObLGZ 1995, 383/391; BayObLG BeckRS 2000, 30108207; OLG Düsseldorf BeckRS 2015, 11433 Rz. 28; OLG Frankfurt/M. BeckRS 2017, 126066; Lauck in: Burandt/Rojahn Erbrecht 3. Auflage § 2229 Rn. 24; Krätzschel in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, 11. Auflage § 8 Rn. 10).
  • OLG Naumburg, 16.07.2013 - 2 Wx 44/12

    Erbscheinsverfahren: Bindungswirkung eines Feststellungsbeschlusses;

    Auszug aus OLG München, 14.01.2020 - 31 Wx 466/19
    Dadurch wurde der entscheidungserhebliche Sachverhalt durch das Nachlassgericht nicht hinreichend aufgeklärt (vgl. OLG Naumburg BeckRS 2013, 14047).
  • OLG München, 07.03.2019 - 31 Wx 146/19

    Nichtabhilfeentscheidung

    Auszug aus OLG München, 14.01.2020 - 31 Wx 466/19
    Dass auch die Nichtabhilfeentscheidung des Nachlassgerichts nicht den Anforderungen der Obergerichte einschließlich des Senats (vgl. OLG München FGPrax 2019, 96) spielte angesichts dessen keine Rolle mehr.
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 159/99

    Testierfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 14.01.2020 - 31 Wx 466/19
    Die Frage, ob ein Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierfähig war oder nicht, lässt sich nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nur mit Hilfe eines psychiatrischen Sachverständigen beantworten (vgl. BayObLG FamRZ 1985, 742/743; BayObLGZ 1995, 383/391; BayObLG BeckRS 2000, 30108207; OLG Düsseldorf BeckRS 2015, 11433 Rz. 28; OLG Frankfurt/M. BeckRS 2017, 126066; Lauck in: Burandt/Rojahn Erbrecht 3. Auflage § 2229 Rn. 24; Krätzschel in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, 11. Auflage § 8 Rn. 10).
  • OLG Celle, 07.01.2021 - 6 U 22/20

    Wirksamkeit eines zugunsten der gerichtlich eingesetzten Berufsbetreuerin und

    Es handelt sich bei Dr. K. aber "nur" um einen "Arzt" und keinen Psychiater oder Neurologen (vgl. zu den an die Qualifikation zu stellenden Anforderungen nur OLG München, 31 Wx 466/19, Beschluss vom 14. Januar 2020, Rn. 14 bei juris m. w. N.), der überdies nur in seiner Funktion als Hausarzt den Erblasser betreute und keinen Anlass hatte, sich die Frage der Geschäfts-/Testierfähigkeit des Erblassers zu stellen und dessen Schreiben auch nicht erkennen lässt, dass er weiß, was die Testierfähigkeit ausmacht.
  • KG, 29.05.2020 - 19 W 4/20

    Verfahrensmangel im Erbscheinsverfahren aufgrund von Verstößen gegen die

    Zudem geht der Senat davon aus, dass im Hinblick darauf, dass es im vorliegenden Fall um eine Testierunfähigkeit geht, die für einen Zeitraum von mehreren Monaten dauerhaft bestanden haben müsste, ohnehin durch eine fachärztliche Begutachtung zu klären gewesen wäre, ob und mit welchen Auswirkungen die psychischen Erkrankungen des Erblassers Schwankungen unterworfen waren (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 14.1.2020, 31 Wx 466/19, juris).
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