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   OLG München, 10.08.2017 - 31 Wx 57/16   

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https://dejure.org/2017,52191
OLG München, 10.08.2017 - 31 Wx 57/16 (https://dejure.org/2017,52191)
OLG München, Entscheidung vom 10.08.2017 - 31 Wx 57/16 (https://dejure.org/2017,52191)
OLG München, Entscheidung vom 10. August 2017 - 31 Wx 57/16 (https://dejure.org/2017,52191)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 133, § 2084, § 2247, § 2289 Abs. 1 S. 2, § 2361 Abs. 1 S. 2; FamFG § 352 Abs. 2
    Keine zwingende Indizwirkung einer Mitwirkung an der Niederschrift eines Testaments des Ehegatten für einen eigenen Testierwillen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Errichtung eines (gemeinschaftlichen) Testaments; Anforderungen an die Feststellung des Testierwillens

  • rewis.io

    Keine zwingende Indizwirkung einer Mitwirkung an der Niederschrift eines Testaments des Ehegatten für einen eigenen Testierwillen

  • ra.de
  • erbrechtsiegen.de

    Gemeinschaftliches Testament - Mitwirkung des Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbscheinsverfahren; Testierwille; Erbeinsetzung; Auslegung; Schlusserbeneinsetzung; Ehegatten; gemeinschaftliches Testament; Berliner Testament; Feststellungslast

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Errichtung eines (gemeinschaftlichen) Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Testierwille trotz Mitwirkung an handschriftlicher Abfassung eines Ehegattentestaments

Papierfundstellen

  • FGPrax 2018, 86
  • FamRZ 2018, 715
  • Rpfleger 2018, 210
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 14.11.2003 - 1Z BR 106/02

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Mitunterzeichnung durch den

    Auszug aus OLG München, 10.08.2017 - 31 Wx 57/16
    c) Entgegen der von dem Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 1 in seinem Schriftsatz vom 1.8.2017 vertretenen Auffassung ist es für die Annahme eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem beide Ehegatten letztwillige Verfügungen über ihr Vermögen treffen, gerade nicht ausreichend, dass beide Ehegatten überhaupt an der Niederlegung eines Testaments mitwirken (vgl. nur die Rechtsprechung des BayObLG FamRZ 2004, 1237 zu den sog. "Ich-Testamenten").
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2021 - 3 Wx 219/20

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags; Wirksamkeit eines

    Unstreitig ist es für ein wirksames gemeinschaftliches Testament erforderlich, dass im Testament Verfügungen beider Ehegatten enthalten sind, sei es, dass sie wechselbezüglich oder dass sie einseitig gewollt sind (Senat BeckRS 2016, 114439; OLG München FGPrax 2018, 86; MüKo BGB/Musielak, a.a.O., § 2267 Rn. 9; BeckOGK BGB/Braun, a.a.O., § 2267 Rn. 11 ff.).
  • OLG Brandenburg, 10.08.2020 - 5 W 73/18
    § 24 Abs. 2 BauGB solle daher wesentlich zur Entlastung der Gemeinden beim Prüfungsvorgang und zur Beschleunigung im Rechtsverkehr beitragen (vgl. OLG Nürnberg FGPrax 2015, 119, 120; OLG Jena RPfleger 2018, 210, juris Rn. 5).
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