Rechtsprechung
   OLG München, 28.06.2010 - 31 Wx 80/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16778
OLG München, 28.06.2010 - 31 Wx 80/10 (https://dejure.org/2010,16778)
OLG München, Entscheidung vom 28.06.2010 - 31 Wx 80/10 (https://dejure.org/2010,16778)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 31 Wx 80/10 (https://dejure.org/2010,16778)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erbscheinsverfahren: Gerichtszuständigkeit für die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags; Auslegung eines Testaments bei Nichterwähnung eines Grundstücks im Zusammenhang mit der Verteilung des Geldvermögens

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG-RG Art. 111 Abs. 1; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit.b; BGB §§ 2087 Abs. 2, 2353
    Testamentsauslegung: Verteilung bestimmter Kontenguthaben "und was noch übrig bleibt" ohne Erwähnung eines wertvollen Grundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Funktionell zuständiges Gericht für die Entscheidung über die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrages; Auslegung eines Testaments

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Funktionell zuständiges Gericht für die Entscheidung über die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrages; Auslegung eines Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 157
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 03.07.2012 - 21 W 22/12

    Beginn der Ausschlagungsfrist für den minderjährigen Erben

    Denn der Antrag auf Erlass des streitgegenständlichen Erbscheins ist am 27. Juli 2011 und damit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familienangelegenheiten und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit am 1. September 2009 gestellt worden (vgl. OLG München, NJW-RR 2011, 157; OLG Köln, FGPrax 2009, 285).
  • OLG München, 09.08.2016 - 31 Wx 286/15

    Testamentsauslegung bei Verfügung über einzelne Nachlassbestandteile

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass von einer Vermächtniseinsetzung auszugehen ist, wenn in einem Testament (allein) konkrete - nicht (nahezu) das ganze Vermögen darstellende - Geldbeträge zugewendet werden (OLG München NJW-RR 2011, 157).
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