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   LG Hamburg, 15.07.2008 - 310 O 144/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20341
LG Hamburg, 15.07.2008 - 310 O 144/08 (https://dejure.org/2008,20341)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15.07.2008 - 310 O 144/08 (https://dejure.org/2008,20341)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 310 O 144/08 (https://dejure.org/2008,20341)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anbieten von urheberrechtlich geschützten Dateien in "Filesharing-Systemen" zur öffentlichen Zugänglichmachung und zum Download; Unterlassungsanspruch gegen Inhaber von IP-Adresse auch bei reiner Wahrscheinlichkeitsfeststellung seiner Störereigenschaft

  • kanzlei.biz

    Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers bei Urheberrechtsverletzung

  • webhosting-und-recht.de

    Mitstörerhaftung des Anschlussinhabers für P2P-Urheberrechtsverletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Mitstörerhaftung des Anschluss-Inhabers für P2P-Urheberrechtsverletzungen

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen Dritter

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung Nutzer von Internettauschbörsen: Mitstörerhaftung des Anschlussinhabers bei offenen WLAN möglich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitstörerhaftung des Anschluss-Inhabers für P2P-Urheberrechtsverletzungen

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Mitstörerhaftung des Anschluss-Inhabers für P2P-Urheberrechtsverletzungen

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 685
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus LG Hamburg, 15.07.2008 - 310 O 144/08
    Die Entscheidung des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung (Beschl. v. 11. März 2008 - Az.: 1 BvR 256/08) ist daher nicht einschlägig und begründet insbesondere auch kein Beweisverwertungsverbot.

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.03.08 (Geschäftsnr. 1 BvR 256/08) ist nicht einschlägig.

  • BGH, 09.06.1983 - I ZR 70/81

    Anforderungen an den Ursachenzusammenhang zwischen einem urheberrechtswidrigen

    Auszug aus LG Hamburg, 15.07.2008 - 310 O 144/08
    So hat sich auch die Verpflichtung, geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch weiche die Rechtsverletzungen soweit wie möglich verhindert werden, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen zu halten (BGH GRUR 1984, S. 54/55 - Kopierläden).
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