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   LG Hamburg, 19.12.2013 - 310 O 460/13   

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https://dejure.org/2013,42587
LG Hamburg, 19.12.2013 - 310 O 460/13 (https://dejure.org/2013,42587)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.12.2013 - 310 O 460/13 (https://dejure.org/2013,42587)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 310 O 460/13 (https://dejure.org/2013,42587)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB

  • Justiz Hamburg

    § 935 ZPO, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, § 16 UrhG, § 44a UrhG
    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Schutzrechtsverwarnungen wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • Telemedicus

    Einstweilige Verfügung gegen Streaming-Abmahnungen

  • Telemedicus

    Einstweilige Verfügung gegen Streaming-Abmahnungen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur einstweiligen Verfügung gerichtet auf die Unterlassung von urheberrechtlichen Abmahnungen / Red Tube

  • aufrecht.de

    Streaming-Abmahnungen unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

  • kanzlei.biz

    Einstweilige Verfügung gegen die Streaming-Abmahnungen von The Archive AG

  • rewis.io

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Schutzrechtsverwarnungen wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • RA Kotz

    The Archive AG - unberechtigte Streaming-Abmahnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Redtube gegen Streaming-Abmahner

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Ist die Streaming-Abmahnwelle schon wieder zu Ende?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Abmahnungen untersagt

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Werbepartner von Redtube erwirkt einstweilige Verfügung gegen The Archive

  • heise.de (Pressebericht, 21.12.2013)

    Weitere Abmahnungen untersagt: Redtube erwirkt einstweilige Verfügung

  • Telepolis (Pressebericht, 21.12.2013)

    Landgericht Hamburg haut Pornoabmahnern auf die Griffel

  • fr-online.de (Pressebericht, 20.12.2013)

    Porno-Abmahnung: Redtube erwirkt einstweilige Verfügung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung gegen The Archive AG wg. unberechtigter Streaming-Abmahnungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Redtube Fall

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Redtube wehrt sich erfolgreich gegen Abmahnwelle: Streamingdienst kann Unterlassung des Versendens von Abmahnungen verlangen - Abmahnungen erfolgten zu Unrecht

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    AG Hannover, 27.05.2014 - 550 C 13749/13

    Redtube: Porno-Streaming ist keine Urheberverletzung

    LG Hamburg, 19.12.2013 - 310 O 460/13

    Einstweilige Verfügung gegen Streaming-Abmahnungen

    LG Köln, 12.08.2013 - 226 O 86/13

    Der Auskunftsbeschluss zu den Streaming-Abmahnungen der Schweizer The Archive AG

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    RedTube-Abmahnaffäre

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 267
  • ZUM 2014, 434
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62

    Stahlexport

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2013 - 310 O 460/13
    Soll die unerlaubte Handlung in der Versendung von Schreiben mit rechtsverletzenden Inhalten bestanden haben, so ist als Erfolgsort auch der Empfangsort des Schreibens zu sehen (vgl. BGH GRUR 1964, 316, 318 - Stahlexport).

    Auch hier kommt wiederum der Grundsatz zur Anwendung, dass bei der Versendung von Schreiben mit rechtsverletzenden Inhalten als Erfolgsort der Empfangsort des Schreibens zu sehen ist (vgl. BGH GRUR 1964, 316, 318 - Stahlexport).

  • OLG Dresden, 09.08.2012 - 4 U 700/12

    Haftung eines Rechtsanwalts für Äußerungen in Wahrnehmung der Interessen seines

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2013 - 310 O 460/13
    Aus dem zum deliktischen Äußerungsrecht ergangenen Urteil OLG Dresden (MDR 2013, 432 m.w.N.) folgt, dass ein Rechtsanwalt für Äußerungen, die er in Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten abgibt, grundsätzlich nicht selbst haftbar zu machen ist und entscheidend für die Abgrenzung die Frage ist, ob der Rechtsanwalt durch sein Verhalten zum Ausdruck bringt, dass es sich um eine "private" Äußerung handelt, für die er auch persönlich einstehen möchte.
  • BGH, 21.12.1966 - Ib ZR 146/64

    Anwaltsberatung I

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2013 - 310 O 460/13
    Dafür genügt nicht schon das Bewusstsein des Rechtsanwalts, dass er zugleich mit der im Rahmen seines anwaltlichen Aufgabenkreises erfolgenden Wahrnehmung der rechtlichen Interessen seines Auftraggebers (bzw. eines Dritten im Auftrag des Auftraggebers) zugleich dessen wettbewerbliche Interessen fördert (BGH GRUR 1967, 428, 429 - Anwaltsberatung I).
  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2013 - 310 O 460/13
    Es entspricht ständiger, auf das RG zurückgehender Rechtsprechung des BGH , dass die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung einen rechtswidrigen Eingriff in eine nach § 823 I BGB geschützte Rechtsposition des Gewerbetreibenden darstellen kann, dessen Kundenbeziehungen durch die unberechtigte Geltendmachung eines Ausschließlichkeitsrechts gegenüber dem verwarnten Abnehmer schwerwiegend beeinträchtigt werden (BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 15.07.2005, GRUR 2005, 882, 883 f.).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2013 - 11 U 37/12

    Zum Umfang der Schrankenbestimmung des § 53 UrhG

    Auszug aus LG Hamburg, 19.12.2013 - 310 O 460/13
    Es ist aber auf diese Erkennbarkeit aus der Perspektive des Internetnutzers abzustellen, denn es sollen gutgläubige Nutzer geschützt werden (vgl. zu § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG OLG Frankfurt GRUR-RR 2013, 247 ff. Tz. 38, zit. nach juris; Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl. 2013, § 53 Rz. 12 auf S. 924; Wandtke/Bullinger/Lüft, Urheberrecht, 3. Aufl. 2009 § 53 Rz. 16).
  • AG Regensburg, 08.12.2015 - 3 C 451/14

    Redtube-Abmahnungen waren vorsätzliche unerlaubte Handlung des abmahnenden

    Grundsätzlich macht ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter bei einer Abmahnung keine eigenen Rechte, sondern lediglich Verletzung von Rechten seiner Mandantschaft gegenüber dem Abgemahnten geltend und handelt im Namen seiner Mandantschaft, vgl. dazu LG Hamburg vom 19.12.2013, Az. 310 0 460/13 unter B. und OLG Dresden (zum deliktischen Äußerungsrecht) vom 09.08.2012, Az.4 U 700/12.
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