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   LG Hamburg, 25.10.2013 - 310 O 370/13   

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LG Hamburg, 25.10.2013 - 310 O 370/13 (https://dejure.org/2013,43425)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25.10.2013 - 310 O 370/13 (https://dejure.org/2013,43425)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25. Oktober 2013 - 310 O 370/13 (https://dejure.org/2013,43425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 97 Abs 1 UrhG, § 104a Abs 1 UrhG, § 32 ZPO, § 937 Abs 1 ZPO
    Urheberrechtsverletzung: Gerichtsstand für einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine natürliche Person wegen Filesharing eines Computerspiels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anwendung von § 104a UrhG im einstweiligen Verfügungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 110
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 110/06

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB beim Kauf einer Katze

    Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2013 - 310 O 370/13
    Zwar trägt der Verbraucher die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass nach dem von ihm objektiv verfolgten Zweck ein seinem privaten Rechtskreis zuzuordnendes Rechtsgeschäft vorliegt (Senat, NJW 2007, 2619 Rdnr. 13).
  • EuGH, 03.10.2013 - C-170/12

    Ein Gericht, in dessen Bezirk das Angebot einer CD im Internet zugänglich ist,

    Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2013 - 310 O 370/13
    Insofern besteht auch kein Wertungswiderspruch zu dem von der Antragstellerin zitierten jüngsten Urteil des EuGH im Fall Pinckney (Urteil vom 03.10.2013, Rs. C-170/12, zitiert nach BeckRS 2013, 81903), denn dort ging es um eine Schadensersatzklage vor Gerichten in Frankreich gegen einen Verletzer mit Wohnsitz in Österreich.
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2013 - 310 O 370/13
    Im Sinne dieser Vorschriften setzt eine gewerbliche Tätigkeit jedenfalls ein selbstständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus (BGH NJW 2006, 2250, 2251 Tz. 14), nicht dagegen, dass der Unternehmer mit seiner Geschäftstätigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt (BGH a.a.O. Tz. 16 ff.).
  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09

    Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch

    Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2013 - 310 O 370/13
    Der BGH hat zur Anwendbarkeit des § 13 BGB ausgeführt (NJW 2009, 3780, 3781): "[Tz. 10] Aus der vom Gesetzgeber gewählten negativen Formulierung des zweiten Halbsatzes der Vorschrift des § 13 BGB wird deutlich, dass rechtsgeschäftliches Handeln einer natürlichen Person grundsätzlich als Verbraucherhandeln anzusehen ist und etwa verbleibende Zweifel, welcher Sphäre das konkrete Handeln zuzuordnen ist, zu Gunsten der Verbrauchereigenschaft zu entscheiden sind.
  • EuGH, 17.11.1998 - C-391/95

    Van Uden

    Auszug aus LG Hamburg, 25.10.2013 - 310 O 370/13
    Ein Gericht, das nach Art. 2 EuGVVO für die Entscheidung eines Rechtsstreits in der Hauptsache zuständig ist, besitzt nach der Verordnung auch eine Annex-Zuständigkeit für die Anordnung einstweiliger oder sichernder Maßnahmen (EuGH Urteil vom 17.11.1998 - C 391/95 - Van Uden - unter Nr. 19, zitiert nach BeckRS 1998, 55497).
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   LG Hamburg, 06.11.2013 - 310 O 370/13   

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LG Hamburg, 06.11.2013 - 310 O 370/13 (https://dejure.org/2013,43397)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06.11.2013 - 310 O 370/13 (https://dejure.org/2013,43397)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06. November 2013 - 310 O 370/13 (https://dejure.org/2013,43397)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 112
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