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   LG Hamburg, 17.07.2012 - 310 O 460/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45763
LG Hamburg, 17.07.2012 - 310 O 460/11 (https://dejure.org/2012,45763)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17.07.2012 - 310 O 460/11 (https://dejure.org/2012,45763)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - 310 O 460/11 (https://dejure.org/2012,45763)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 16 UrhG, § 72 Abs 1 UrhG, § 97 Abs 1 S 1 UrhG, § 32 ZPO, § 287 ZPO
    Urheberrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch: Widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Luftbildaufnahmen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Luftbilder eines Betriebes dürfen vom Betriebsinhaber nicht ohne Einwilligung des Fotografen auf der Betriebs-Website genutzt werden

  • info-it-recht.de

    Ohne Einwilligung des Urhebers keine Veröffentlichung von Luftbildern eines Betriebes durch den Betriebsinhaber auf der Betriebs-Website

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Urheberrecht- Einverständnis des Rechteinhabers

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz und Abmahnkosten bei Fotoklau auf Webseite

  • rechtambild.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Höhe des Schadensersatzes beim Fotoklau

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz und Abmahnkosten bei Fotoklau auf Webseite

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 404/02

    Luftaufnahmen von Prominentenvillen

    Auszug aus LG Hamburg, 17.07.2012 - 310 O 460/11
    Etwaige (Persönlichkeits-)Rechte der gewerblich tätigen Beklagten, einer juristischen Person, werden durch den streitgegenständlichen Luftbildausschnitt sicher nicht tangiert (vgl. zur Problematik des Eingriffs in Persönlichkeitsrechte z.B. BGH NJW 2004, 766).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Auszug aus LG Hamburg, 17.07.2012 - 310 O 460/11
    So sehen auch die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), die zwar nicht ohne weiteres als branchenüblich angesehen werden können (vgl. BGH NJW 2006, 615 ff.), jedoch einen Anhaltspunkt für eine Schätzung geben können, für Luftbildaufnahmen einen Zuschlag auf die dortigen Vergütungen von 100 % vor.
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