Rechtsprechung
LG Hamburg, 21.11.2008 - 310 S 1/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Haftung des Abmahnenden bei unberechtigter Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung im Internet
- aufrecht.de
Zu Unrecht Abgemahnter muss seinen Anwalt selber zahlen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- info-it-recht.de
Ein zu Unrecht Abgemahnter muss seinen Anwalt selbst bezahlen (Filesharing)
- kanzlei.biz
Irrtümliche IP-Adressen-Verwechslung
- buskeismus.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 677, 683, 670 BGB
Filesharing - Kein Schadensersatz für zu Unrecht Abgemahnte - wb-law.de (Kurzinformation)
Abgemahnter hat bei unberechtigter Abmahnung keinen Anspruch auf Schadensersatz
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
In welchen Fällen kann ein zu Unrecht Abgemahnter die Erstattung seiner Anwaltskosten ersetzt verlangen?
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
In welchen Fällen kann ein zu Unrecht Abgemahnter die Erstattung seiner Anwaltskosten ersetzt verlangen?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein Schadensersatzanspruch bei unberechtigter Abmahnung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Schadensersatzanspruch bei unberechtigter Abmahnung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Keine Schadensersatzpflicht bei unberechtigter P2P-Tauschbörsen-Abmahnung
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Doch keine Schadensersatzpflicht bei unberechtigter P2P-Abmahnung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Schadensersatzpflicht bei unberechtigter P2P-Abmahnung
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07
- LG Hamburg, 21.11.2008 - 310 S 1/08
Papierfundstellen
- MMR 2009, 871 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07
Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig
Auszug aus LG Hamburg, 21.11.2008 - 310 S 1/08
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 11.12.2007 - Az.: 316 C 127/07 abgeändert:.unter Abänderung des am 11.12.2007 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Hamburg-Altona, Az.: 316 C 127/07, die Klage abzuweisen.
- OLG Hamburg, 19.09.2002 - 3 U 54/99
Ersatz von Anwaltskosten bei unberechtigter Abmahnung nur in Sonderfällen
Auszug aus LG Hamburg, 21.11.2008 - 310 S 1/08
Zwar ist im Zusammenhang mit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche anerkannt, dass der zu Unrecht Abgemahnte unter Umständen vom Abmahnenden den Ersatz der Kosten für eine Gegenabmahnung verlangen kann (OLG Hamburg, NJW-RR 2003, 857; NJW 1983, 200; OLG München, Beschluss vom 08.01.2008, Az.: 29 W 2738/07). - BGH, 23.05.1985 - IX ZR 132/84
Schadensersatzanspruch des Gläubigers bei ungerechtfertigter einstweiliger …
Auszug aus LG Hamburg, 21.11.2008 - 310 S 1/08
Der Rechtswidrigkeit würde im Übrigen wohl entgegenstehen, dass die regelmäßig von den Gerichten zur Gewährung rechtlichen Gehörs vor dem Erlass einer einstweiligen Verfügung geforderte Abmahnung im Rahmen eines staatlichen gesetzlich geregelten Verfahrens erfolgte (vgl. auch BGH NJW 1985, 1959, 1960). - BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05
Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen …
Auszug aus LG Hamburg, 21.11.2008 - 310 S 1/08
Allein durch die Geltendmachung eines Anspruchs, der tatsächlich nicht besteht oder nicht weiter verfolgt wird, entsteht eine solche Sonderverbindung nicht (vgl. BGH NJW 2007, 1458, 1459). - OLG München, 08.01.2008 - 29 W 2738/07
Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung: Schadensersatzanspruch des Abgemahnten …
Auszug aus LG Hamburg, 21.11.2008 - 310 S 1/08
Zwar ist im Zusammenhang mit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche anerkannt, dass der zu Unrecht Abgemahnte unter Umständen vom Abmahnenden den Ersatz der Kosten für eine Gegenabmahnung verlangen kann (OLG Hamburg, NJW-RR 2003, 857; NJW 1983, 200; OLG München, Beschluss vom 08.01.2008, Az.: 29 W 2738/07).
- OLG Hamburg, 08.04.2009 - 5 U 13/08
Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung mit "100 SMS gratis" bei …
Denn bei ...de kam es zu einem Vertragsschluss entsprechend Ziff. 2 der AGB der Beklagten zu 1) erst nach Übermittlung einer Registrierungsbestätigung an den Kunden, sodass durch das Absenden der Registrierung in rechtlicher Hinsicht erst ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages nach § 145 BGB gelegen hat (so auch Ellenbogen/Saerbeck, Kunde wider Willen - Vertragsfallen im Internet, abgedr. in CR 2009, 131 ff. m.w.N. im Freischalten der Homepage im Internet liegt nach h.M. noch kein Angebot, sondern lediglich eine invitatio ad offerendum ).