Rechtsprechung
LG Hamburg, 05.12.2003 - 311 S 123/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- LG Freiburg, 24.03.2011 - 3 S 348/10
Mietvertrag: Leistungsort bei einem Anspruch auf Einsicht in die …
Unter diesen Umständen besteht aber kein Anlass, der Frage der Gleichstellung von Original und Scanausdruck - ggf. durch Einholung eines Sachverständigengutachtens (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 5. Dezember 2003 - 311 S 123/02 -, juris) - näher nachzugehen. - LG Hamburg, 30.04.2020 - 418 HKO 117/18
Betriebskostenabrechnung beim Gewerberaummietvertrag: Reichweite des …
Präsentiert der Vermieter gescannte Belege, kann der Mieter nicht (…vgl. aber AG Hamburg Urt. vom 12.04.2002, WuM 2002, 499 , AG Hamburg Urt. vom 17.07.2002, WuM 2002, 499 ) schlicht einwenden, es handele sich nicht um Originale, wenn der Vermieter gleichzeitig ausführlich vorträgt, die vom Speichermedium ausgedruckten Belege stünden den Originalen gleich (LG Hamburg, Urt. v. 05.12.2003 - 311 S 123/02, BeckRS 2011, 14030). - LG Hamburg, 08.01.2020 - 401 HKO 56/18
Belegeinsichtsrechts des Mieters bei einem "papierlosen Büro" des Vermieters
Der Mieter hat nach einhelliger Ansicht einen Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege (vgl. Landgericht Hamburg, Urteil vom 5.12.2003, Az. 311 S 123/02, Rz. 3). - LG Hamburg, 09.01.2020 - 401 HKO 56/18
Auch ein (teil)digitales Büro muss Belege im Original vorlegen
Der Mieter hat nach einhelliger Ansicht einen Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege (vgl. Landgericht Hamburg, Urteil vom 5.12.2003, Az. 311 S 123/02, Rz. 3). - AG Leipzig, 14.02.2013 - 166 C 5875/12 Ob der in diesem Zusammenhang auch ergangenen Rechtssprechung zu eingescannten Belegunterlagen (LG Hamburg 311 S 123/02 - Urteil v. 05.12.2003 - zitiert nach juris) zu folgen ist oder nicht kann dahin stehen.