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EGMR, 20.11.2007 - 31102/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
RITTER v. GERMANY
Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 14+P1 Abs. 1, Art. 14, Protokoll Nr. 1 Art. 1 MRK
Inadmissible (englisch) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- EGMR, 05.10.2006 - 75204/01
Menschenrechte: Überlange Verfahrensdauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens
Auszug aus EGMR, 20.11.2007 - 31102/04
Der zu berücksichtigende Zeitraum setzte mit der Einlegung des Widerspruchs gegen die Erstbescheide der Verwaltungsbehörden ein (siehe Rechtssache Klasen v. Germany , Individualbeschwerde Nr. 75204/01, Rdnr. 29, 5. Oktober 2006).
- BVerwG, 01.04.2009 - 2 B 90.08
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren um einen …
Auch wenn nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK die maßgebliche Frist regelmäßig mit dem Zeitpunkt der Widerspruchseinlegung zu laufen beginnt (EGMR, Entscheidung vom 20. November 2007 31102/04 juris Rn. 35), legt die Klägerin nicht dar, aus welchen Gründen sie jahrelang auf einen Ausgangsbescheid gewartet und nicht bereits nach drei Monaten Klage erhoben hat, was ihr gemäß § 75 Satz 1 Alt. 1 VwGO möglich gewesen wäre. - SG Gießen, 27.03.2012 - S 20 SO 209/06 Hinzu kommt, dass vorliegend bei mehreren Jahren alten Verfahren der Anspruch eines Beteiligten auf Terminsverlegung mit dem Anspruch aller Beteiligten auf ein zügiges Verfahren (vgl. EGMR, Entscheidung vom 20.11.2007 - 31102/04; BVerfG, Beschluss vom 24.08.2010 - 1 BvR 331/10 und BSG, Beschluss vom 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B), der zwischenzeitlich durch den Gesetzgeber auch in einer Änderung des § 198 GVG mit Einführung der sogenannten Verzögerungsrüge seinen Niederschlag gefunden hat, gegeneinander abzuwägen war.
- SG Gießen, 23.03.2012 - S 20 SO 26/08 Hinzu kommt, dass vorliegend bei mehreren Jahren alten Verfahren der Anspruch eines Beteiligten auf Terminsverlegung mit dem Anspruch aller Beteiligten auf ein zügiges Verfahren (vgl. EGMR, Entscheidung vom 20.11.2007 - 31102/04; BVerfG, Beschluss vom 24.08.2010 - 1 BvR 331/10 und BSG, Beschluss vom 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B), der zwischenzeitlich durch den Gesetzgeber auch in einer Änderung des § 198 GVG mit Einführung der sogenannten Verzögerungsrüge seinen Niederschlag gefunden hat, gegeneinander abzuwägen war.
- SG Gießen, 27.03.2012 - S 20 SO 9/08 Hinzu kommt, dass vorliegend bei mehreren Jahren alten Verfahren der Anspruch eines Beteiligten auf Terminsverlegung mit dem Anspruch aller Beteiligten auf ein zügiges Verfahren (vgl. EGMR, Entscheidung vom 20.11.2007 - 31102/04; BVerfG, Beschluss vom 24.08.2010 - 1 BvR 331/10 und BSG, Beschluss vom 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B), der zwischenzeitlich durch den Gesetzgeber auch in einer Änderung des § 198 GVG mit Einführung der sogenannten Verzögerungsrüge seinen Niederschlag gefunden hat, gegeneinander abzuwägen war.
- SG Gießen, 27.03.2012 - S 20 SO 14/07 Hinzu kommt, dass vorliegend bei mehreren Jahren alten Verfahren der Anspruch eines Beteiligten auf Terminsverlegung mit dem Anspruch aller Beteiligten auf ein zügiges Verfahren (vgl. EGMR, Entscheidung vom 20.11.2007 - 31102/04; BVerfG, Beschluss vom 24.08.2010 - 1 BvR 331/10 und BSG, Beschluss vom 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B), der zwischenzeitlich durch den Gesetzgeber auch in einer Änderung des § 198 GVG mit Einführung der sogenannten Verzögerungsrüge seinen Niederschlag gefunden hat, gegeneinander abzuwägen war.
- EGMR, 16.09.2010 - 16386/07
Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND
Weitere Ausführungen zum einschlägigen innerstaatlichen Recht und zur einschlägigen innerstaatlichen Praxis sind den Entscheidungen des Gerichtshofs in den Rechtssachen K. u. a. ./. Deutschland (siehe K. u. a. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 12923/03, 25. September 2007) und R. ./. Deutschland (siehe R. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 31102/04, 20.November 2007) zu entnehmen.