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   LG Hamburg, 22.12.2015 - 312 O 12/10   

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https://dejure.org/2015,81183
LG Hamburg, 22.12.2015 - 312 O 12/10 (https://dejure.org/2015,81183)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22.12.2015 - 312 O 12/10 (https://dejure.org/2015,81183)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2015 - 312 O 12/10 (https://dejure.org/2015,81183)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 3 UWG vom 22.12.2008, § 4 Nr 10 UWG vom 03.07.2004
    Wettbewerbsverstoß: Mitbewerberbehinderung durch planmäßiges Abwerben von Mitarbeitern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

    Auszug aus LG Hamburg, 22.12.2015 - 312 O 12/10
    Er verweist auf ein BGH-Urteil aus dem Jahr 1995 (AZ. VI ZR 178/94, NJW 1995, 2111), nach dem Beweiserhebungen aufgrund von geäußerten Vermutungen geboten sein können, wenn "greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts" vorgetragen worden sind und nicht "willkürliche Behauptungen aufs Geratewohl oder ins Blaue hinein" aufgestellt worden sind.

    Deshalb ist es nach der vom Kläger zitierten BGH-Entscheidung (NJW 1995, 2111) so, dass eine Partei in derartigen Fällen Tatsachen behaupten darf, über die sie keine genauen Kenntnisse haben kann, die sie aber nach Lage der Dinge für wahrscheinlich hält.

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

    Auszug aus LG Hamburg, 22.12.2015 - 312 O 12/10
    Eine gewisse Förderung des Vertragsbruchs durch die Bereitschaft, dem Beschäftigungswunsch des Vertragsbrüchigen nachzukommen, begründet jedoch für sich noch keine Unlauterkeit (BGH GRUR 2007, 800, 802 - Außendienstmitarbeiter).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2007 - 6 U 34/06

    Wettbewerbsverstoß: Mitbewerberbehinderung durch das Abwerben von dessen

    Auszug aus LG Hamburg, 22.12.2015 - 312 O 12/10
    Das Vorgehen muss sich somit als eine wettbewerbliche Kampfmaßnahme darstellen, die erkennen lässt, dass der Abwerber den Mitbewerber durch planmäßiges Ausspannen eingearbeiteter Arbeitskräfte schädigen will (Köhler/Bornkamm UWG 33. Auflage § 4 Rn. 10.104, OLG Brandenburg WRP 2007, 1368, 1370; OLG Oldenburg WRP 2013, 943).
  • BGH, 19.11.1965 - Ib ZR 122/63

    Bau-Chemie

    Auszug aus LG Hamburg, 22.12.2015 - 312 O 12/10
    Dies gilt auch dann, wenn die Abwerbung bewusst und planmäßig erfolgt (BGH GRUR 1966, 263 - Bau-Chemie) und von einem Mitbewerber oder einem von ihm beauftragten berufsmäßigen Abwerber (Headhunter, Personalberater) ausgeht.
  • OLG Oldenburg, 15.02.2007 - 1 U 97/06

    Verstoß gegen das Verbot unlauterer Beeinträchtigung von Mitbewerbern; Verbot der

    Auszug aus LG Hamburg, 22.12.2015 - 312 O 12/10
    Mittlerweile ist in der Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob das "aktive Hinwirken" zum Vertragsbruch für die Unlauterkeit schon ausreicht oder ob noch zusätzliche Unlauterkeitsumstände dergestalt erforderlich sind, dass auf die Entscheidungsfreiheit bzw. -fähigkeit des Mitarbeiters unlauter eingewirkt wird (dafür: OLG Oldenburg, WRP 2007, 460, 464 sowie Köhler/Bornkamm, 33. Auflage, 2015 § 4 Rn. 10.108a; dagegen: Ohly in Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 4.10 Rn. 10/28a).
  • OLG Oldenburg, 19.04.2012 - 1 U 98/07

    Kein Anspruch von Unternehmen auf Abwerbeverbot ihrer Handelsvertreter

    Auszug aus LG Hamburg, 22.12.2015 - 312 O 12/10
    Das Vorgehen muss sich somit als eine wettbewerbliche Kampfmaßnahme darstellen, die erkennen lässt, dass der Abwerber den Mitbewerber durch planmäßiges Ausspannen eingearbeiteter Arbeitskräfte schädigen will (Köhler/Bornkamm UWG 33. Auflage § 4 Rn. 10.104, OLG Brandenburg WRP 2007, 1368, 1370; OLG Oldenburg WRP 2013, 943).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 153/99

    Spritzgießwerkzeuge

    Auszug aus LG Hamburg, 22.12.2015 - 312 O 12/10
    Denn den übernommenen Mitarbeitern steht es grundsätzlich frei, ihr redlich erworbenes Wissen (auch über interne Vorgänge) nach ihrem Ausscheiden für den neuen Arbeitgeber zu verwenden (BGH GRUR 2002, 91, 92 - Spritzgießwerkzeuge).
  • OLG Hamburg, 25.07.2019 - 3 U 12/16

    Emissionshaus - Gezielte Behinderung eines Mitbewerbers: Unangemessene

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.12.2015, Az. 312 O 12/10, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 22.12.2015, 312 O 12/10, werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von Euro 8.513.173,-- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen;.

    auf die Berufung des Klägers das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.12.2015, 312 O 12/10, aufzuheben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Hamburg zurückzuverweisen.

  • ArbG Düsseldorf, 22.02.2021 - 6 Ca 5392/20
    Jedenfalls wäre dieser Vortrag von der am Ende des Tatbestands erfolgten Verweisung auf die Schriftsätze der Parteien umfasst, § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO (vgl. hierzu auch (BGH 28.11.2001 - IV ZR 309/00, NJW-RR 2002, 381), so dass kein Anspruch auf die Aufnahme in den Tatbestand besteht (vgl. LG Hamburg 22.12.2015 - 312 O 12/10 -).
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