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   LG Hamburg, 07.02.2017 - 312 O 144/16   

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https://dejure.org/2017,2989
LG Hamburg, 07.02.2017 - 312 O 144/16 (https://dejure.org/2017,2989)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07.02.2017 - 312 O 144/16 (https://dejure.org/2017,2989)
LG Hamburg, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - 312 O 144/16 (https://dejure.org/2017,2989)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 8 Abs 3 Nr 1 UWG, § 8 Abs 4 S 1 UWG
    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Unzulässigkeit wegen Rechtsmissbrauchs eines Mitbewerbers bei Vielfachabmahnungen im anwaltlichen Gebühreninteresse

  • kanzlei.biz

    Abmahntätigkeit ohne wirtschaftliches Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden stellt Missbrauch dar

  • rabüro.de

    Zur Frage, wann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Verselbstständigte Abmahntätigkeit gegenüber Wettbewerbern ist rechtsmissbräuchlich

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verselbstständigte Abmahntätigkeit gegenüber Wettbewerbern ist rechtsmissbräuchlich

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kleinbetrieb mit reger Abmahntätigkeit

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Abmahnungen: Klage wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Abmahnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann sind Abmahnungen missbräuchlich?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Abmahnung rechtsmissbräuchlich bei schlechter wirtschaftlicher Verfassung des Abmahnenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 556
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Hamburg, 26.01.2016 - 312 O 482/15

    Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel: Voraussetzungen einer

    Auszug aus LG Hamburg, 07.02.2017 - 312 O 144/16
    Da die Beklagte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verweigerte, erwirkte die Klägerin sodann eine einstweilige Verfügung der Kammer vom 20.10.2015 (312 O 482/15).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus LG Hamburg, 07.02.2017 - 312 O 144/16
    Es ist nämlich nicht Sinn des § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, den Gewerbetreibenden die Möglichkeit zu geben, unabhängig von jedem vernünftigen wirtschaftlichen Interesse ihres Unternehmens als selbsternannte Wettbewerbshüter Wettbewerbsverstöße jeglicher Art zu verfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 5.10.2000, Az.: I ZR 237/98, GRUR 2001, 260, Vielfachabmahner , zitiert nach juris, Rn. 24, zu § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG a.F.).
  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10

    Bauheizgerät

    Auszug aus LG Hamburg, 07.02.2017 - 312 O 144/16
    Umgekehrt kann im Einzelfall aber auch schon bei wenigen oder gar nur einer einzigen Abmahnung ein Missbrauch vorliegen, wenn hinreichende Anhaltspunkte für sachfremde Motive vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2011, Az.: I ZR 174/10, GRUR 2012, 730, Bauheizgerät , zitiert nach juris, Rn. 33).
  • OLG Hamm, 15.09.2015 - 4 U 105/15

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen

    Auszug aus LG Hamburg, 07.02.2017 - 312 O 144/16
    Maßgeblich ist insofern der Umfang der wirtschaftlichen Tätigkeit bezüglich der streitgegenständlichen oder zumindest ähnlicher Produkte, hinsichtlich derer die Parteien in Konkurrenz miteinander treten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.9.2015, Az.: I-4 U 105/15, 4 U 105/15, WRP 2016, 100, Verselbstständigte Abmahntätigkeit , zitiert nach juris, Rn. 22).
  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

    Falsche Suchrubrik

    Auszug aus LG Hamburg, 07.02.2017 - 312 O 144/16
    Ein Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Rechtsverfolgung kann sich unter anderem daraus ergeben, dass die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht (BGH, Urteil vom 6.10.2011, Az.: I ZR 42/10, GRUR 2012, 286, Falsche Suchrubrik , zitiert nach juris, Rn. 13, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.11.2010 - 4 U 136/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit erkauften Bewertungen

    Auszug aus LG Hamburg, 07.02.2017 - 312 O 144/16
    Es müssen daher weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs begründen können (vgl. zum Ganzen OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2010, Az.: 4 U 136/10, I-4 U 136/10, GRUR-RR 2011, 473, zitiert nach juris, Rn. 66).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 3 U 212/16
    Auszug aus LG Hamburg, 07.02.2017 - 312 O 144/16
    Auch hat die Beklagte auf die im Verfahren 3 U 212/16 getroffenen Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Klägerin hingewiesen, insbesondere auf einen Verlust in Höhe von EUR 14.963,55 im Jahr 2014 und einen Bonitätsindex von 600, der nach den Basel-II-Kriterien als Ausfall gelte.
  • AG Bonn, 09.05.2018 - 111 C 136/17

    Kunden-Feedback-Befragungen sind ohne Zustimmung des Empfängers unzulässige

    Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als das eigentlich beherrschende Motiv der Verfahrensführung erscheinen (LG Hamburg, IPRB 2017, 104; Palandt, 76. Aufl., § 242 Rn. 50).
  • AG Düsseldorf, 16.10.2020 - 55 C 341/19
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als das eigentlich beherrschende Motiv der Verfahrensführung erscheinen (LG Hamburg, IPRB 2017, 104; Palandt, 76. Aufl. § 242 Rn. 50).
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