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   LG Hamburg, 10.06.2008 - 312 O 196/08   

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https://dejure.org/2008,16276
LG Hamburg, 10.06.2008 - 312 O 196/08 (https://dejure.org/2008,16276)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10.06.2008 - 312 O 196/08 (https://dejure.org/2008,16276)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juni 2008 - 312 O 196/08 (https://dejure.org/2008,16276)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 76 (Ls.)
  • MMR 2009, 142 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus LG Hamburg, 10.06.2008 - 312 O 196/08
    Wenn die zu prüfende Klausel Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und Vergütung unmittelbar bestimmt, ist sie kontrollfrei (BGH, NJW 2002, 2386 (2386) mwN; NJW 2001, 2635 (2636)).

    Auch sind Klauseln nicht kontrollfähig, die das Entgelt für eine zusätzlich angebotene Sonderleistung festlegen, wenn hierfür keine rechtlichen Regelungen bestehen (BGH, NJW 2002, 2386 (2386); NJW 1998, 383 (383)).

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus LG Hamburg, 10.06.2008 - 312 O 196/08
    Wenn die zu prüfende Klausel Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und Vergütung unmittelbar bestimmt, ist sie kontrollfrei (BGH, NJW 2002, 2386 (2386) mwN; NJW 2001, 2635 (2636)).

    Ebenso hat der Bundesgerichtshof im Falle der Befristung von Guthaben auf Telefonkarten entschieden, die für stationäre öffentliche Fernsprecher verwendet werden können, dass ein Rückerstattungsanspruch nicht bestehe (BGH NJW 2001, 2635 ff.).

  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

    Auszug aus LG Hamburg, 10.06.2008 - 312 O 196/08
    Auch sind Klauseln nicht kontrollfähig, die das Entgelt für eine zusätzlich angebotene Sonderleistung festlegen, wenn hierfür keine rechtlichen Regelungen bestehen (BGH, NJW 2002, 2386 (2386); NJW 1998, 383 (383)).
  • OLG München, 22.06.2006 - 29 U 2294/06

    Zur Wirksamkeit von AGB-Klauseln eines Mobilfunkanbieters im Zusammenhang mit

    Auszug aus LG Hamburg, 10.06.2008 - 312 O 196/08
    Das OLG München (NJW 2006, 2416) hat hingegen für eine Konstellation, in der ein Guthaben verfällt, wenn es nicht innerhalb von 365 Tagen erneut durch eine weitere Überweisung etc. aufgestockt wird, und in der das Guthaben darüber hinaus grundsätzlich bei Kündigung verfällt, angenommen, dass die beanstandete Klausel der Inhaltskontrolle unterliege.
  • LG Kiel, 17.03.2011 - 18 O 243/10

    AGB-Kontrollklage: Wirksamkeit der im Prepaid-Mobilfunkvertrag formularmäßig

    Ist eine Anwendbarkeit von dispositivem Recht nicht möglich, da keine gesetzliche Pflicht zur Erbringung der Leistung besteht, liegt eine Sondervereinbarung vor, die nicht kontrollfähig ist (Palandt/Grüneberg, § 307 Rnr. 59; LG Hamburg, Urteil vom 10.06.2008, 312 O 196/08, zitiert nach Juris).

    Entgegen der Annahme des OLG Hamburg, das sich auf die Entscheidung des LG Hamburg vom 10.06.2008 (312 O 196/08) stützt, ist mit Palandt/Grüneberg, a. a. O., von einer grundsätzlichen Rückerstattungspflicht in den Fällen der Vorleistung auszugehen.

  • OLG Hamburg, 01.07.2010 - 3 U 129/08

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsanbieters: Erhebung eines

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10. Juni 2008, Az. 312 O 196/08, wird zurückgewiesen.

    Mit Anerkenntnis-Teil- und Schluss-Urteil vom 10. Juni 2008, Az. 312 O 196/08, hat das Landgericht Hamburg die Klaganträge zu 2) und zu 3) aufgrund des Anerkenntnisses zugesprochen, den streitig gebliebenen Klagantrag zu 1) jedoch zurück gewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10. Juni 2008, Az. 312 O 196/08, abzuändern und die Beklagte weiter zu verurteilen,.

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