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   LG Hamburg, 19.05.2015 - 312 O 268/14   

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https://dejure.org/2015,79133
LG Hamburg, 19.05.2015 - 312 O 268/14 (https://dejure.org/2015,79133)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.05.2015 - 312 O 268/14 (https://dejure.org/2015,79133)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - 312 O 268/14 (https://dejure.org/2015,79133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 14 Abs 6 MarkenG, § 19 MarkenG, § 51 Abs 1 MarkenG, Art 9 Abs 1b EGV 207/2009
    Markenverletzung: Verwechslungsgefahr bei der Verwendung von Unternehmenskennzeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 11.12.2014 - 3 U 108/12

    Anson's/ASOS - Markenrechtverletzung: Verwechslungsgefahr bei Verwendung der

    Auszug aus LG Hamburg, 19.05.2015 - 312 O 268/14
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (OLG Hamburg, Urteil vom 11.12.2014, 3 U 108/12, WRP 2015, S. 477).
  • BPatG, 05.07.2005 - 27 W (pat) 59/04
    Auszug aus LG Hamburg, 19.05.2015 - 312 O 268/14
    Zwar kann zu Gunsten des Beklagten und mit dem BPatG in seiner Entscheidung vom 05.07.2005 (27 W (pat) 59/04) unterstellt werden, dass "ELLE" im Hinblick auf den Modebereich an eine rein beschreibende Angabe im Hinblick auf die Bestimmung des Abnehmerkreises angelehnt ist und insoweit die Kennzeichnungskraft diesbezüglich als äußerst gering anzusehen ist (vgl. Ziff. II. 3, Abs. vorstehender Entscheidung) - eine solche Fallkonstellation liegt vorliegend hingegen nicht vor.
  • OLG Hamburg, 26.07.2018 - 3 U 79/15

    ELLE vs. CellePhone - Markenrechtliche Unterlassung wegen Verwechselungsgefahr

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19. Mai 2015, Az. 312 O 268/14, abgeändert:.

    Mit Urteil vom 19. Mai 2015, Az. 312 O 268/14, hat das Landgericht der Klage vollen Umfangs stattgegeben.

    unter Abänderung des am 19. Mai 2015 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg, Az. 312 O 268/14, die Klage vollen Umfangs abzuweisen.

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