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LG Hamburg, 05.05.2015 - 312 O 40/14 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.05.2015 - 312 O 40/14
- OLG Hamburg, 17.10.2016 - 10 U 18/15
Wird zitiert von ... (5)
- LG Düsseldorf, 29.07.2015 - 12 O 195/15
AGB und pauschalisierte Kosten für Rücklastschriften
Auf Grund des Vortrages des Antragstellers, der Einlassung der Antragsgegnerin sowie der prozessualen Vorgeschichte ist davon auszugehen, dass die Antragsgegnerin gegenüber Kunden, mit denen sie keine vertragliche Vereinbarung über die Inrechnungstellung entsprechender Pauschalen getroffen hat, systematisch Rücklastschrift- und Mahnkosten in Höhe von pauschal 5,- EUR bzw. 3,- EUR erhebt und damit gegen § 309 Nr. 5 a, b BGB verstößt (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 05. Mai 2015 - 312 O 40/14 -, Rn. 40, juris).Zudem verstößt die streitgegenständliche Abrechnungspraxis der Antragsgegnerin, in dem sie die Entgelte in ihren Rechnungen erhebt auch gegen § 309 Nr. 5b BGB, weil den Kunden eine Pauschale in Rechnung gestellt wird, ohne ihnen den Nachweis eines geringeren Schadens vorzubehalten, wie es in der Preisliste Stand Juli 2015 für Rücklastschriftenpauschale/Mahnpaschale noch vorgesehen war (OLG Düsseldorf…, Urteil vom 13. Februar 2014 - I-6 U 84/13 -, Rn. 53, juris; LG Hamburg, Urteil vom 05. Mai 2015 - 312 O 40/14 -, Rn. 39, juris).
- OLG Schleswig, 15.10.2015 - 2 U 3/15
Mobilfunkvertrag - Höhe der Pauschale für Rücklastschriften - Umgehung eines …
Auf die Frage, ob die Umgehung ein Verstoß gegen eine Verbraucherschutzvorschrift ist und damit die Klagebefugnis aus § 2 UKlaG eröffnet (so LG Hamburg, Urteil vom 05.05.2015 - 312 O 40/14 - bei [...], für einen wie hier gelagerten Sachverhalt automatisierter Inrechnungstellung von Pauschalen für Rücklastschriften eines Mobilfunkanbieters), kommt es insoweit nicht an. - OLG Hamburg, 17.10.2016 - 10 U 18/15
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Verstoß gegen das Umgehungsverbot im …
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 05.05.2015, Aktenzeichen 312 O 40/14, ohne mündliche Verhandlung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.Die Frage, ob die Umgehung (auch) ein Verstoß gegen eine Verbraucherschutzvorschrift ist und damit die Klagebefugnis aus § 2 UKlaG eröffnet (so das LG Hamburg im angegriffenen Urteil; ebenso LG Hamburg, Urteil vom 05.05.2015 - 312 O 40/14 -, juris, für einen wie hier gelagerten Sachverhalt automatisierter Inrechnungstellung von Pauschalen für Rücklastschriften eines Mobilfunkanbieters), kann insofern dahinstehen und bedarf keiner Entscheidung.
- OLG Hamburg, 17.10.2016 - 10 U 15/15
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Verstoß gegen das Umgehungsverbot im …
Die Frage, ob die Umgehung (auch) ein Verstoß gegen eine Verbraucherschutzvorschrift ist und damit die Klagebefugnis aus § 2 UKlaG eröffnet (so das LG Hamburg im angegriffenen Urteil; ebenso LG Hamburg, Urteil vom 05.05.2015 - 312 O 40/14 -, juris, für einen wie hier gelagerten Sachverhalt automatisierter Inrechnungstellung von Pauschalen für Rücklastschriften eines Mobilfunkanbieters), kann insofern dahinstehen und bedarf keiner Entscheidung. - LG Hamburg, 17.06.2021 - 312 O 201/20 Der Kläger trägt weiter vor, die von der Beklagten angewandte Praxis sei einer Überprüfung über § 306a BGB zugänglich, wie auch bereits in vielen Gerichtsentscheidungen bestätigt worden sei (u.a durch die Kammer in der Sache 312 O 40/14, Abs. 41 - juris; bestätigt durch OLG Hamburg, Beschluss v. 17.10.2016, 10 U 18/15, Abs. 5ff - juris).