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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 22.09.2009 - 312 O 411/09   

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https://dejure.org/2009,9477
LG Hamburg, 22.09.2009 - 312 O 411/09 (https://dejure.org/2009,9477)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22.09.2009 - 312 O 411/09 (https://dejure.org/2009,9477)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22. September 2009 - 312 O 411/09 (https://dejure.org/2009,9477)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Urheberrechtsverletzung: Vereinbarung eines Pauschalhonorars für freie Fotografen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Verlagshauses

  • webshoprecht.de

    Unwirksame Übertragung sämtlicher Rechte durch Einmalzahlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen für freie Fotografen; Beachtung des Prinzips der angemessenen Vergütung als wesentlicher Grundgedanke des Urheberrechts i.R.e. Allgemeinen-Geschäftsbedingungen-Kontrolle (AGB-Kontrolle)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Pauschalhonorar an Fotografen deckt nicht alle Nutzungen ab

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2010, 72
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.02.1982 - I ZR 81/80

    Honorarbedingungen: Sendevertrag

    Auszug aus LG Hamburg, 22.09.2009 - 312 O 411/09
    Sie verweist insoweit, sowie hinsichtlich der Zulässigkeit von Pauschalhonorarvereinbarungen in AGB auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in BGH, GRUR 1984, 45 ff. - Honorarbedingungen: Sendevertrag.

    Eine andere Beurteilung ergibt sich weder aus der Entscheidung des BGH in GRUR 1984, 45 - Honorarbedingungen: Sendevertrag - noch aus der Erwägung, dass das Urheberrechtsgesetz die Zahlung eines einheitlichen Betrages als Abgeltung für alle Nutzungsarten nicht ausdrücklich verbietet, wobei - wie die Antragsgegnerin vorträgt - die Höhe des Zahlbetrages als Leistungsbeschreibung der gerichtlichen Inhaltskontrolle entzogen sei.

    Im Übrigen kann offen bleiben ob an der bisherigen Auffassung bezüglich der pauschalen Einräumung umfangreicher Nutzungsrechte in AGB gegen Zahlung eines Einmalhonorars trotz des Verstoßes gegen den urheberrechtlichen Grundsatz der möglichst weitgehenden Beteiligung des Urhebers an der Verwertung seiner Werke vor dem Hintergrund des § 307 Abs. 3 BGB und der Einordnung derartiger Urheberklauselnlediglich als Leistungsbeschreibungen, die nicht der Kontrolle der §§ 305 ff. BGB unterliegen, festzuhalten ist (so BGH, GRUR 1984 45, 47 ff.; ebenso zum Prüfungsumfang im Rahmen von § 1 UKlaG, Czychowski , in: Fromm/ Nordemann, Urheberrecht, 10. Auflage, § 11 Rn. 6).

  • LG Berlin, 05.06.2007 - 16 O 106/07

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage des Deutschen Journalistenverbandes:

    Auszug aus LG Hamburg, 22.09.2009 - 312 O 411/09
    Der durch das Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern vom 22.3.2002 eingefügte § 11 Satz 2 UrhG enthält den seit jeher im gesamten Urheberrecht geltenden Grundsatz, dass der Urheber tunlichst an dem wirtschaftlichen Nutzen zu beteiligen ist, der aus seinem Werk gezogen wird, und zwar bei jeder einzelnen Nutzung des Werkes (LG Berlin, ZUM-RD 2008, 18, 19; LG Berlin, Urteil v. 9.12.2008, 16 O 8/08, S. 12 mwN).

    Gerade die jetzt in Form von § 11 Satz 2 UrhG vorliegende Äußerung des Gesetzgebers zum Grundsatz angemessener Beteiligung des Urhebers rechtfertigt eine ergänzende Betrachtungsweise (LG Berlin, ZUM-RD 2008, 18, 20).

  • LG Rostock, 31.07.2009 - 3 O 166/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Presseverlags für freie Mitarbeiter: Freie

    Auszug aus LG Hamburg, 22.09.2009 - 312 O 411/09
    Eine solche Klausel wie im vorliegenden Fall, mit der durch die erste und einzig gezahlte Vergütung alle Nutzungen und Verwertungsrechte - einschließlich des Rechts zur Übertragung - durch die Verfügungsbeklagte selbst oder Dritte abgegolten sind, widerspricht dem gesetzlichen Leitbild, wonach der Urheber ausnahmslos an jeder Nutzung seines Werkes zu beteiligen ist (vgl. LG Rostock, Urteil v. 31.07.2009, 3 O 166/09, 14).
  • LG Bochum, 24.11.2011 - 8 O 277/11

    Vereinbarkeit von in Nutzungsrechtsverträgen mit freiberuflichen Fotografen

    Die Entscheidung des BGH GRUR 1984, 45 - Honorarbedingungen: Sendevertrag, die für die vermeintliche AGB-Kontrollfreiheit des Urheberrechts herangezogen wird, ist überholt (so auch Czychowski, Anm. zu LG Hamburg: Formularmäßige Vereinbarung eines Pauschalhonorars verstößt gegen AGB-Recht, GRUR-Prax 2010, 106).
  • LG Hamburg, 01.06.2010 - 312 O 224/10

    LG Hamburg untersagt auch Honorarbedingungen des Zeit-Verlages //

    Die von der Antragsgegnerin zitierte Rechtsprechung des BGH GRUR 1984, 45 - Honorarbedingungen: Sendevertrag, die für die vermeintliche AGB-Kontrollfreiheit des Urheberrechts herangezogen wird, ist überholt (so auch Czychowski, Anm. zu LG Hamburg: Formularmäßige Vereinbarung eines Pauschalhonorars verstößt gegen AGB-Recht, GRUR-Prax 2010, 106).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 15.07.2009 - 312 O 411/09   

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https://dejure.org/2009,19336
LG Hamburg, 15.07.2009 - 312 O 411/09 (https://dejure.org/2009,19336)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15.07.2009 - 312 O 411/09 (https://dejure.org/2009,19336)
LG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - 312 O 411/09 (https://dejure.org/2009,19336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 307 BGB, § 32 UrhG
    AGB-Klausel mit Pauschalhonorar für Fotografen ist unwirksam

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    LG Hamburg entscheidet erneut über Vertragsbedingungen des Bauer-Verlages für freie Fotojournalisten

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Buy-Out-Vertrag vom Bauer-Verlag unwirksam

  • presserecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Buy-Out Klausel

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Unzulässiger Buy-Out Vertrag

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "freelens" gewinnt vorerst gegen Heinrich Bauer-Verlag wegen Buy-Out-Vertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Buy-Out-Klauseln

Verfahrensgang

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