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LG Hamburg, 02.09.2008 - 312 O 426/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02
Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee
Auszug aus LG Hamburg, 02.09.2008 - 312 O 426/08
Im Interesse eines wirksamen wettbewerbsrechtlichen Individualschutzes sind an das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses keine hohen Anforderungen zu stellen; es wird daher insbesondere keine Branchengleichheit vorausgesetzt (BGH GRUR 2004, 877, 878). - BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95
Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten
Auszug aus LG Hamburg, 02.09.2008 - 312 O 426/08
Bereits das Verbreiten dessen, was ein Dritter geäußert hat, ist rechtlich als eigene Äußerung des Erklärenden zu werten, wenn es an einer eigenen und ernsthaften Distanzierung des Erklärenden fehlt (BGH NJW 1997, 1148, 1149). - BGH, 09.07.1974 - VI ZR 112/73
Arbeits-Realitäten / Arbeits Realitäten Arbeitsrealitäten
Auszug aus LG Hamburg, 02.09.2008 - 312 O 426/08
Der Beweis der Unwahrheit erübrigt sich aber, wenn der Verletzer eine nähere Substantiierung verweigert, obwohl sie ihm ohne weiteres möglich sein müsste (BGH, NJW 1974, 1710;… Sprau in: Palandt, BGB, § 824 Rn. 13).
- LG Frankfurt/Main, 07.12.2017 - 3 O 134/17 Grundsätzlich ist für die Wahrheit einer Äußerung der Äußernde beweisbelastet, hier also die Beklagte zu 1) (vgl. LG Hamburg Urt. v. 02.09.2008 - 312 O 426/08, BeckRS 2009, 10695).