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LG Hamburg, 12.09.2008 - 312 O 506/08 |
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Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.09.2008 - 312 O 506/08
- OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08
Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Begriff des "gleichen …
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 12, vom 12.9.2008 (Geschäfts-Nr. 312 O 506/08) wird zurückgewiesen.Das Landgericht Hamburg, Zivilkammer 12, hat mit Urteil vom 12.9.2008, Az. 312 O 506/08, die einstweilige Verfügung antragsgemäß erlassen Auf das Urteil des Landgerichts wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.
das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.9.2008, Az. 312 O 506/08, abzuändern und die einstweilige Verfügung hinsichtlich der Anträge zu Ziff. 1 und 2. aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Hinblick auf Ziffer 1. und Ziffer 2. zurückzuweisen.