Weitere Entscheidung unten: LG Hamburg, 08.04.2009

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   LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08   

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LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08 (https://dejure.org/2009,10759)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24.02.2009 - 312 O 668/08 (https://dejure.org/2009,10759)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - 312 O 668/08 (https://dejure.org/2009,10759)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Erstbegehungsgefahr schon bei Einreichung der Markenanmeldung

  • kanzlei.biz

    Erstbegehungsgefahr schon bei Einreichung der Markenanmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Solarscout24" darf nicht als Marke für Solaranlagen verwendet werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr zwischen "Solarscout24" und "-scout24"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Scout24 vs. solarscout24 - Verwechslungsgefahr und Markenrechtsverletzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 394 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BPatG, 16.08.2006 - 26 W (pat) 81/02
    Auszug aus LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08
    Auch wenn diesem Wortzusatz aufgrund seiner beschreibenden Eigenschaft für Solarenergie für sich gesehen eine Schutzfähigkeit kaum zugebilligt werden kann, können doch auch schutzunfähige oder kennzeichnungsschwache Elemente den Gesamteindruck einer Marke mitbestimmen und sind darum bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr nicht von vornherein unberücksichtigt zu lassen (vgl. BPatG, Beschluss vom 12.07.2006, Az. 26 W (pat) 28/04 - Qualitäts- ... s/ ... y ; Beschluss vom 16.08.2006, Az. 26 W (pat) 81/02 - Mobi.../... 24 ).

    Bei der Annahme einer Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens ist grundsätzlich Zurückhaltung geboten (vgl. BPatG, Beschluss vom 12.07.2006, Az. 26 W (pat) 28/04 - Qualitäts- ... s/ ... y ; Beschluss vom 16.08.2006, Az. 26 W (pat) 81/02 - Mobi.../... 24 ).

    In diesem Sinne ist auch das Bundespatentgericht in seinen zuletzt zu "..."-Marken der Klägerin ergangenen Entscheidungen vom Bestehen einer Zeichenserie ausgegangen (vgl. BPatG, Beschluss vom 12.07.2006, Az. 26 W (pat) 28/04 - Qualitäts- ... s/ ... y ; Beschluss vom 16.08.2006, Az. 26 W (pat) 81/02 - Mobi.../ ...) .

  • BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 28/04
    Auszug aus LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08
    Auch wenn diesem Wortzusatz aufgrund seiner beschreibenden Eigenschaft für Solarenergie für sich gesehen eine Schutzfähigkeit kaum zugebilligt werden kann, können doch auch schutzunfähige oder kennzeichnungsschwache Elemente den Gesamteindruck einer Marke mitbestimmen und sind darum bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr nicht von vornherein unberücksichtigt zu lassen (vgl. BPatG, Beschluss vom 12.07.2006, Az. 26 W (pat) 28/04 - Qualitäts- ... s/ ... y ; Beschluss vom 16.08.2006, Az. 26 W (pat) 81/02 - Mobi.../... 24 ).

    Bei der Annahme einer Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens ist grundsätzlich Zurückhaltung geboten (vgl. BPatG, Beschluss vom 12.07.2006, Az. 26 W (pat) 28/04 - Qualitäts- ... s/ ... y ; Beschluss vom 16.08.2006, Az. 26 W (pat) 81/02 - Mobi.../... 24 ).

    In diesem Sinne ist auch das Bundespatentgericht in seinen zuletzt zu "..."-Marken der Klägerin ergangenen Entscheidungen vom Bestehen einer Zeichenserie ausgegangen (vgl. BPatG, Beschluss vom 12.07.2006, Az. 26 W (pat) 28/04 - Qualitäts- ... s/ ... y ; Beschluss vom 16.08.2006, Az. 26 W (pat) 81/02 - Mobi.../ ...) .

  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08
    (a) Die Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens, die nur zu prüfen ist, wenn die einander gegenüberstehenden Zeichen - wie im vorliegenden Fall - nach ihrem Gesamteindruck nicht unmittelbar miteinander verwechselbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001, Az. I ZR 111/99 - BIG m.w.N.; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 729 m.w.N.), kann vorliegen, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens ansieht, und deshalb Bezeichnungen, die einen identischen oder wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001, Az. I ZR 111/99 - BIG ; BGHZ 131, 122, 127 - Innovadiclophlont ; BGH, GRUR 1999, 587, 589 - Cefallone ; BGH, Beschluss vom 16.03.2000, Az. I ZB 43/97, GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem ; Urteil vom 24.01.2002, Az. I ZR 156/99, GRUR 2002, 544, 547 - Bank 24; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 729).

    Die Rechtsprechung zum Serienzeichen beruht auf der dem Verkehr bekannten Übung mancher Unternehmen, sich eines Stammzeichens für alle ihre Waren zu bedienen und dieses - dabei als solches erkennbar bleibende - Stammzeichen für einzelne Warenarten zu deren Kennzeichnung abzuwandeln (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2002, Az. I ZR 156/99, GRUR 2002, 544, 547 - Bank 24 ).

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08
    Ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen kann durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen ausgeglichen werden und umgekehrt (st. Rspr., vgl. z.B. EuGH, GRUR Int. 1999, 734, [736] - Lloyd ).

    Dabei ist die Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers der betreffenden Art von Waren oder Dienstleistungen zugrunde zu legen (st. Rspr., vgl. z.B. EuGH, GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd ).

  • BGH, 04.02.1993 - I ZR 42/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung -

    Auszug aus LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08
    Schon die Anmeldung der Marke begründet die Gefahr der Intensivierung eines rechtswidrigen Störungszustands durch die Eintragung, zu dessen Verhütung die vorbeugende Beseitigungsklage gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 04.02.1993, Az. I ZR 42/91, GRUR, 1993, 556 - TRIANGEL ).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08
    (a) Die Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens, die nur zu prüfen ist, wenn die einander gegenüberstehenden Zeichen - wie im vorliegenden Fall - nach ihrem Gesamteindruck nicht unmittelbar miteinander verwechselbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001, Az. I ZR 111/99 - BIG m.w.N.; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 729 m.w.N.), kann vorliegen, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens ansieht, und deshalb Bezeichnungen, die einen identischen oder wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001, Az. I ZR 111/99 - BIG ; BGHZ 131, 122, 127 - Innovadiclophlont ; BGH, GRUR 1999, 587, 589 - Cefallone ; BGH, Beschluss vom 16.03.2000, Az. I ZB 43/97, GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem ; Urteil vom 24.01.2002, Az. I ZR 156/99, GRUR 2002, 544, 547 - Bank 24; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 729).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08
    (a) Die Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens, die nur zu prüfen ist, wenn die einander gegenüberstehenden Zeichen - wie im vorliegenden Fall - nach ihrem Gesamteindruck nicht unmittelbar miteinander verwechselbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001, Az. I ZR 111/99 - BIG m.w.N.; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 729 m.w.N.), kann vorliegen, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens ansieht, und deshalb Bezeichnungen, die einen identischen oder wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001, Az. I ZR 111/99 - BIG ; BGHZ 131, 122, 127 - Innovadiclophlont ; BGH, GRUR 1999, 587, 589 - Cefallone ; BGH, Beschluss vom 16.03.2000, Az. I ZB 43/97, GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem ; Urteil vom 24.01.2002, Az. I ZR 156/99, GRUR 2002, 544, 547 - Bank 24; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 729).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08
    Wenn nicht genügend viele ältere Marken benutzt werden, um eine Serie oder Familie bilden zu können, kann von einem Verbraucher nicht erwartet werden, dass er in dieser Markenserie ein gemeinsames Element entdeckt und/oder diese mit einer anderen Marke mit dem gleichen gemeinsamen Element in Verbindung bringt (vgl. EuGH, Urteil vom 13.09.2007, Az. C-234/06 - BAINBRIDGE).
  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

    Auszug aus LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08
    (a) Die Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens, die nur zu prüfen ist, wenn die einander gegenüberstehenden Zeichen - wie im vorliegenden Fall - nach ihrem Gesamteindruck nicht unmittelbar miteinander verwechselbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001, Az. I ZR 111/99 - BIG m.w.N.; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 729 m.w.N.), kann vorliegen, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens ansieht, und deshalb Bezeichnungen, die einen identischen oder wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001, Az. I ZR 111/99 - BIG ; BGHZ 131, 122, 127 - Innovadiclophlont ; BGH, GRUR 1999, 587, 589 - Cefallone ; BGH, Beschluss vom 16.03.2000, Az. I ZB 43/97, GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem ; Urteil vom 24.01.2002, Az. I ZR 156/99, GRUR 2002, 544, 547 - Bank 24; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 729).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08
    (a) Die Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens, die nur zu prüfen ist, wenn die einander gegenüberstehenden Zeichen - wie im vorliegenden Fall - nach ihrem Gesamteindruck nicht unmittelbar miteinander verwechselbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001, Az. I ZR 111/99 - BIG m.w.N.; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 729 m.w.N.), kann vorliegen, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens ansieht, und deshalb Bezeichnungen, die einen identischen oder wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001, Az. I ZR 111/99 - BIG ; BGHZ 131, 122, 127 - Innovadiclophlont ; BGH, GRUR 1999, 587, 589 - Cefallone ; BGH, Beschluss vom 16.03.2000, Az. I ZB 43/97, GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem ; Urteil vom 24.01.2002, Az. I ZR 156/99, GRUR 2002, 544, 547 - Bank 24; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 729).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 108/05

    Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke "POST"

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   LG Hamburg, 08.04.2009 - 312 O 668/08   

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LG Hamburg, Entscheidung vom 08.04.2009 - 312 O 668/08 (https://dejure.org/2009,31316)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. April 2009 - 312 O 668/08 (https://dejure.org/2009,31316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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