Rechtsprechung
LG Hamburg, 03.03.2009 - 312 O 677/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- webshoprecht.de
Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung mit dem "günstigsten Preis"
- webshoprecht.de
Zur Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung mit dem "günstigsten Preis"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 5, 9, 4 Nr. 11 UWG; 3 HWG
Das "günstigste” Produkt bestimmt sich nicht nur nach dem niedrigsten Preis
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamburg, 28.09.2006 - 3 U 259/05
Vergleichende Werbung bei Arzneimitteln: Vergleichbarkeit von Arzneimittelstudien …
Auszug aus LG Hamburg, 03.03.2009 - 312 O 677/08
Für die Beantwortung der Frage, ob eine Arzneimittelwerbung als irreführend anzusehen ist, ist auf das Verständnis des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsadressaten der Werbung abzustellen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 25.08.2005, Az. 3 U 29/05; Urteil vom 28.09.2006, Az. 3 U 259/05 jeweils m.w.N).Die Verkehrsanschauung dieses Personenkreises orientiert sich grundsätzlich am Wortsinn der Werbeaussage, d.h. am allgemeinen Sprachgebrauch und am allgemeinen Sprachverständnis (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 28.09.2006, Az. 3 U 259/05 m.w.N).
- BGH, 11.07.1991 - I ZR 5/90
Spielzeug-Autorennbahn - Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung
Auszug aus LG Hamburg, 03.03.2009 - 312 O 677/08
Eine Alleinstellungs- oder Spitzengruppenbehauptung ist nur zulässig, wenn der damit Werbende auch tatsächlich einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern vorzuweisen hat und dieser Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (vgl. BGH, GRUR 1991, 850 - Spielzeug-Autorennbahn; BGH GRUR 2002, 182 - Das Beste jeden Morgen). - BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98
Das Beste jeden Morgen
Auszug aus LG Hamburg, 03.03.2009 - 312 O 677/08
Eine Alleinstellungs- oder Spitzengruppenbehauptung ist nur zulässig, wenn der damit Werbende auch tatsächlich einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern vorzuweisen hat und dieser Vorsprung die Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (vgl. BGH, GRUR 1991, 850 - Spielzeug-Autorennbahn; BGH GRUR 2002, 182 - Das Beste jeden Morgen). - BGH, 26.10.2006 - I ZR 97/04
Regenwaldprojekt II
Auszug aus LG Hamburg, 03.03.2009 - 312 O 677/08
Sie muss darum über bloße Verdachtsmomente hinaus die für die Irreführung sprechenden Tatsachen vortragen und unter Beweis stellen (vgl. BGH, Urteil vom 26.10.2006, Az. I ZR 97/04 m.w.N).