Rechtsprechung
LG Hamburg, 08.05.2001 - 312 O 802/01 |
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.05.2001 - 312 O 802/01
- OLG Hamburg, 28.03.2002 - 3 U 228/01
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 163/02
Verletzung des Markenrechts eines Arzneimittelherstellers durch Parallelimport …
Im vorangegangenen Verfügungsverfahren gleichen Rubrums hob das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 21. Januar 2002 (312 O 802/01) seine Beschlussverfügung vom 11. Dezember 2001 gegen die Beklagte unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrages auf, der Verbotsausspruch der Beschlussverfügung stimmte mit dem des hiesigen Klageantrags überein.Auf die Beiakte Landgericht Hamburg 312 O 802/01 wird Bezug genommen.
Diese Packungsgestaltung habe sie seit dem bis zur Beschlussverfügung vom 11. Dezember 2001 (Beiakte Landgericht Hamburg 312 O 802/01) verwendet (Beweisantritt Bl. 25).
Erst nach der Aufhebung der Beschlussverfügung durch Urteil des Landgerichts vom 21. Januar 2002 (Beiakte Landgericht Hamburg 312 O 802/01) sei sie (die Klägerin) mit Schreiben vom 22. April 2002 informiert worden, dass die Beklagte wieder zu Eigenverpackungen zurückkehre (Anlagen K 13-15).
Hinsichtlich des Vorbringens der Parteien wird auf die Schriftsätze der Parteien nebst Anlagen sowie auf die Beiakte Landgericht Hamburg 312 O 802/01 Bezug genommen.
Unstreitig wurde die Klägerin - wie ausgeführt, nach der Aufhebung der Beschlussverfügung durch Urteil des Landgerichts vom 21. Januar 2002 (Beiakte Landgericht Hamburg 312 O 802/01) - dann mit Schreiben vom 22. April 2002 darüber informiert, dass die Beklagte wieder zu Eigenverpackungen zurückkehrt (Anlagen K 13-15).