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   LG Hamburg, 06.12.2012 - 313 O 243/12   

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https://dejure.org/2012,45617
LG Hamburg, 06.12.2012 - 313 O 243/12 (https://dejure.org/2012,45617)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06.12.2012 - 313 O 243/12 (https://dejure.org/2012,45617)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - 313 O 243/12 (https://dejure.org/2012,45617)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hamburg

    Bauvertrag: Stellung einer Bauhandwerkersicherung für offene Zusatzvergütungen nach Kündigung durch den Unternehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Bauunternehmers gegen den Besteller auf Leistung einer Sicherheit nach Ausübung des Kündigungsrechts durch den Bauunternehmer

  • baurechtsiegen.de

    Bauhandwerkersicherung für offene Zusatzvergütungen nach Kündigung durch Unternehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 648a Abs. 1
    Anspruch eines Bauunternehmers gegen den Besteller auf Leistung einer Sicherheit nach Ausübung des Kündigungsrechts durch den Bauunternehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nach Kündigung: § 648a BGB-Sicherheit umfasst keine Nachträge!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Erfasst Sicherheit nach § 648 a BGB auch die Nachträge?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unternehmer kann nach Kündigung des Werkvertrags keine Sicherheitsleistung mehr verlangen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine § 648a-BGB-Sicherheit nach Kündigung! (IBR 2013, 1033)

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 826
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Hamburg, 16.07.2010 - 325 O 469/09

    Kläger steht kein Anspruch auf Gestellung einer Bauhandwerkersicherung zu; Wahl

    Auszug aus LG Hamburg, 06.12.2012 - 313 O 243/12
    Im Übrigen sei die Klage unter Beachtung der Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 16.07.2010 (Az.: 325 O 469/09) bereits unschlüssig.

    In diesem Fall kann er (der Unternehmer) entweder den Vertrag fortsetzen und sich, solange der Besteller die Sicherheit nicht beibringt, auf sein Leistungsverweigerungsrecht berufen und zugleich auch auf Gestellung der Sicherheit klagen oder er kann den Vertrag kündigen mit der Folge, dass ein Anspruch auf die Sicherheit - im Grundsatz - nicht mehr besteht (vgl. dazu bereits ausführlich das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 16.07.2010, Az.: 325 O 469/09 (LG Hamburg NJW-RR 2011, 312); LG Stuttgart BauR 2011, 728; Münchener Kommentar § 648a BGB Rn: 32 m. w. N.).

    Wie das Landgericht Hamburg bereits in seinem Urteil vom 16.07.2010 ausgeführt hat, besteht allerdings insoweit eine Ausnahme, als der Unternehmer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (im Regelfall) auch nach der Kündigung des Vertrages verpflichtet bleibt, etwaige Mängel an den bis zur Kündigung erbrachten Werkleitungen zu beseitigen, dass heißt, dass er (der Unternehmer), sofern der Besteller Mängelbeseitigung verlangt, insoweit vorleistungspflichtig bleibt mit der Folge, dass er, sofern und soweit und solange die Vergütung noch von dieser Vorleistung (Mängelbeseitigung) abhängig ist, also der Besteller Mängelbeseitigung fordert, eine Sicherheit nach § 648a BGB verlangen kann (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 16.07.2010, Az: 325 O 469/09 m. w.N.).

  • BGH, 23.11.1983 - VIII ZR 197/82

    Vertrag über die Übernahme einer tierärztlichen Praxis - Vereinbarung zur

    Auszug aus LG Hamburg, 06.12.2012 - 313 O 243/12
    Die Parteien müssen folglich wollen, dass ein bestimmter Rechtsstreit bzw. eine nähere bezeichnete Mehrzahl von Rechtstreitigkeiten von einem Schiedsgericht an Stelle der an sich zuständigen staatlichen Gerichte entschieden werden soll (vgl. BGH NJW 1984, 669).
  • LG Paderborn, 09.06.2011 - 3 O 521/10

    Bauunternehmer hat gegen den Besteller des Werkes Anspruch auf

    Auszug aus LG Hamburg, 06.12.2012 - 313 O 243/12
    Auch die Entscheidungen des Landgerichts Paderborn (Urteil vom 09.06.2011, Az: 3 O 521/10) und des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 25.04.2012, Az: 7 U 234/11) geben keinen Anlass zu einer anderen rechtlichen Bewertung, denn diese Gerichte hatten ebenfalls den "Sonderfall" der Kündigung durch den Besteller zu prüfen und zu entscheiden.
  • LG Stuttgart, 03.12.2010 - 8 O 284/10

    Bauhandwerkersicherung: Anspruch auf Sicherheitsleistung nach Kündigung des

    Auszug aus LG Hamburg, 06.12.2012 - 313 O 243/12
    In diesem Fall kann er (der Unternehmer) entweder den Vertrag fortsetzen und sich, solange der Besteller die Sicherheit nicht beibringt, auf sein Leistungsverweigerungsrecht berufen und zugleich auch auf Gestellung der Sicherheit klagen oder er kann den Vertrag kündigen mit der Folge, dass ein Anspruch auf die Sicherheit - im Grundsatz - nicht mehr besteht (vgl. dazu bereits ausführlich das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 16.07.2010, Az.: 325 O 469/09 (LG Hamburg NJW-RR 2011, 312); LG Stuttgart BauR 2011, 728; Münchener Kommentar § 648a BGB Rn: 32 m. w. N.).
  • OLG Celle, 25.04.2012 - 7 U 234/11

    Anspruch auf eine Bauhandwerkersicherung gem. § 648a BGB nach einer

    Auszug aus LG Hamburg, 06.12.2012 - 313 O 243/12
    Auch die Entscheidungen des Landgerichts Paderborn (Urteil vom 09.06.2011, Az: 3 O 521/10) und des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 25.04.2012, Az: 7 U 234/11) geben keinen Anlass zu einer anderen rechtlichen Bewertung, denn diese Gerichte hatten ebenfalls den "Sonderfall" der Kündigung durch den Besteller zu prüfen und zu entscheiden.
  • BGH, 06.03.2014 - VII ZR 349/12

    Bauhandwerkersicherung nach Kündigung des Bauvertrages

    Diese sind auch nicht deshalb veranlasst, weil nach einer Kündigung regelmäßig keine Vorleistungen des Unternehmers mehr ausstehen (a.A. noch LG Hamburg, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 313 O 243/12, juris Rn. 32 ff.).
  • LAG Hessen, 01.08.2014 - 1 Ta 139/14

    Streitwert eines Kündigungsschutzverfahrens betreffend mehrere Kündigungen

    Sie orientiert ihre Rechtsprechung jedoch im Interesse einer möglichst einheitlichen Gestaltung der Streitwertbemessung für bestimmte, typische Fallkonstellationen an diesem Katalog (vgl. auch LAG Nürnberg vom 12. Dezember 2013 - 4 Ta 133/13, BeckRS 2014, 03679 und vom 21. Juni 2013 - 7 Ta 41/13, BeckRS 2013, 7121; LAG Sachsen vom 28. Oktober 2013 - 4 Ta 172/13, BeckRS 2014, 67070).

    Sie orientiert ihre Rechtsprechung jedoch im Interesse einer möglichst einheitlichen Gestaltung der Streitwertbemessung für bestimmte, typische Fallkonstellationen an diesem Katalog (vgl. auch LAG Nürnberg vom 12. Dezember 2013 - 4 Ta 133/13, BeckRS 2014, 03679 und vom 21. Juni 2013 - 7 Ta 41/13, BeckRS 2013, 7121; LAG Sachsen vom 28. Oktober 2013 - 4 Ta 172/13, BeckRS 2014, 67070).

  • LAG Hessen, 22.08.2014 - 1 Ta 457/14

    Mehrwert bei Vergleich

    Sie orientiert ihre Rechtsprechung jedoch im Interesse einer möglichst einheitlichen Gestaltung der Streitwertbemessung für bestimmte, typische Fallkonstellationen an diesem Katalog (vgl. auch LAG Nürnberg vom 12. Dezember 2013 - 4 Ta 133/13, BeckRS 2014, 03679 und vom 21. Juni 2013 - 7 Ta 41/13, BeckRS 2013, 7121; LAG Sachsen vom 28. Oktober 2013 - 4 Ta 172/13, BeckRS 2014, 67070).
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