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   LG Hamburg, 28.06.2007 - 313 O 431/06   

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LG Hamburg, 28.06.2007 - 313 O 431/06 (https://dejure.org/2007,35106)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28.06.2007 - 313 O 431/06 (https://dejure.org/2007,35106)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 313 O 431/06 (https://dejure.org/2007,35106)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.10.2001 - VIII ZR 60/01

    Einbeziehung von AGB in dem UN-Kaufrecht unterliegende Verträge

    Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2007 - 313 O 431/06
    der tatsächlich geschuldeten Zinsen und Kosten übersteigt, eine Absage erteilt ( BGH NJW 2002, 370 [BGH 31.10.2001 - VIII ZR 60/01] ) und ausgeführt, dass "die Neuberechnung der einzelnen Raten mit Wirkung auch für die Vergangenheit zu erfolgen hat und bereits im Zeitpunkt jeder ungerechtfertigten Zinszahlung nach § 812 I 1 Alt. 1 BGB ein Rückerstattungsanspruch entsteht".
  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des

    Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2007 - 313 O 431/06
    Mit dem von der Beklagten in dem Vertrag angegebenen Gesamtbetrag aller Zahlungen bis zum Ende der Zinsbindung hat sie die von dem Gesetzgeber gestellten Anforderungen nicht erfüllt (vgl. hierzu auch BGH vom 09.05.2006, Az.: XI ZR 119/05 (Seite 14 f.).
  • BGH, 07.03.1985 - III ZR 211/83

    Auszahlung der Darlehensvaluta durch Auszahlung auf ein debitorisch geführtes

    Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2007 - 313 O 431/06
    Ausreichend ist es, wenn der Darlehensgegenstand aus dem Vermögen des Darlehensgebers ausgeschieden und dem Vermögen des Darlehensnehmers in der vereinbarten Form endgültig zugeführt wurde ( BGH WM 1985, 653).
  • BGH, 23.10.1990 - XI ZR 313/89

    Verwendung zuviel berechneter Zinsen bei einem Annuitätendarlehen; Nichtigkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 28.06.2007 - 313 O 431/06
    Das Gericht sieht zwar, dass der Bundesgerichtshof in der von den Klägern zitierten Entscheidung vom 23.10.1990 ( NJW 1991, 220 f. [BGH 23.10.1990 - XI ZR 313/89] ) festgestellt hat, dass beim Annuitätendarlehen - anders als beim Ratenkredit - die vom Darlehensgeber aufgrund einer nichtigen AGB-Vertragsklausel zu viel berechneten Zinsen zur Tilgung zu verwenden sind.
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 504/07

    Fehlende Gesamtbetragsangabe im Darlehensvertrag

    Nach Ansicht einer Mindermeinung kann der Darlehensnehmer demgegenüber entgegen § 6 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG (jetzt: § 494 Abs. 2 Satz 4 BGB) nicht einseitig verlangen, dass die ursprünglich vereinbarten Raten weitergeführt werden, um eine kürzere Laufzeit zu erreichen (Drescher, Verbraucherkreditgesetz und Bankenpraxis, Rdn. 160; Münstermann/Hannes, VerbrKrG, § 6 Rdn. 304; Peters, in: Lwowski/Peters/Gößmann, VerbrKrG, 2. Aufl., § 6, S. 144 f.; ders. in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 81 Rdn. 101; Schwintowski, in: jurisPK-BGB, 4. Aufl., § 494 Rdn. 6; Wagner-Wieduwilt, in: Bruchner/Ott/Wagner-Wieduwilt, VerbrKrG, 2. Aufl., § 6 Rdn. 15; Bellut EWiR 2007, 761, 762; Sauer/Wittemann BKR 2008, 1, 9; ebenso LG Essen 6 O 493/05 S. 11, LG Hamburg 313 O 431/06 S. 12 f. und LG München II 9 B O 6618/06 S. 3 ff.).
  • OLG Stuttgart, 01.10.2007 - 6 U 132/07

    Kreditvertrag: Wahlrecht des Kreditnehmers zwischen Tilgungsverrechnung und

    Entgegen der Auffassung der 6. Zivilkammer des LG Essen (Urteil vom 5.10.2006 6 O 493/05 S. 11 unter Berufung auf Münstermann/Hannes VerbrKrG Rdnr. 304, 316 und Lwowski/Peters/Gössmann VerbrKrG 2. Auflage Rdnr. 145) sowie der 13. Zivilkammer des LG Hamburg (Urteil vom 28.6.2007 313 O 431/06 S. 12f unter Berufung auf Peters in Schimanski/Bunte/Lwowski Handbuch des Bankrechts 2. Auflage § 81 Rdnr. 101) vermag der Senat allein einer Neuberechnungsanordnung nicht zu entnehmen, dass ein danach naheliegender Rückzahlungsanspruch für die Vergangenheit und eine Reduktion der Höhe der künftig zu entrichtenden Raten die einzig mögliche Rechtsfolge sein kann.

    Jedenfalls hat der Gesetzgeber also die Regelung in § 1a Abs. 3 AbzG ganz bewusst gestrichen, weil er eine andere Gesamtlösung für angemessen hielt (so im Ergebnis auch die 13. Zivilkammer des LG Hamburg: Urteil vom 28.6.2007 313 O 431/06 S. 13).

    Ein solcher Fall liegt hier aber nicht vor, da es nur um die Beurteilung dreier Rechtsfragen geht, nämlich zum einen für welchen Zeitraum die nach § 4 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 lit. b VerbrKrG erforderliche Gesamtbetragsangabe bei unechten Abschnittsfinanzierungen zu machen ist, zum zweiten wahlweise ob die Rechnungsposten für den Gesamtbetrag von der Bank zusammenzuzählen sind und zum dritten ob die Angabe für einen falschen Zeitraum bzw. die unterlassene Addition der Einzelposten einer "fehlenden" Angabe gleichzusetzen ist (wie hier auch die 6. Zivilkammer des LG Essen: Urteil vom 5.10.2006 6 O 493/05 S. 9f; aA zwar die 13. Zivilkammer des LG Hamburg im Urteil vom 28.6.2007 313 O 431/06 S. 15, allein ein Streit über einzelne Rechtsfragen macht die Rechtslage aber weder besonders unübersichtlich noch verwickelt und die Berechnungsproblematik ändert sich auch bei einem Hinausschieben der Verjährung nicht).

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