Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1987

Rechtsprechung
   EuGH, 22.10.1987 - 314/85   

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https://dejure.org/1987,66
EuGH, 22.10.1987 - 314/85 (https://dejure.org/1987,66)
EuGH, Entscheidung vom 22.10.1987 - 314/85 (https://dejure.org/1987,66)
EuGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1987 - 314/85 (https://dejure.org/1987,66)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • EU-Kommission PDF

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

    1 . VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - GÜLTIGKEITSPRÜFUNG - FESTSTELLUNG DER UNGÜLTIGKEIT - UNZUSTÄNDIGKEIT DER NATIONALEN GERICHTE ( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 173, 177 UND 184 ) 2 . EIGENE MITTEL DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - NACHERHEBUNG VON EINGANGS - ODER AUSFUHRABGABEN - ...

  • EU-Kommission

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 177 des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) und des Art. 5 Abs. 2 der Verordnung 1697/79/EWG betreffend die Nacherhebung von Eingangsabgaben oder Einfuhrabgaben; Befugnis der nationalen Gerichte zur Feststellung der Ungültigkeit von ...

  • opinioiuris.de

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; Verordnung 1697/79/EWG Art. 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Gültigkeitsprüfung - Feststellung der Ungültigkeit - Unzuständigkeit der nationalen Gerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Unzuständigkeit der nationalen Gerichte für die Feststellung der Ungültigkeit von Handlungen der Gemeinschaft - Gültigkeit einer Entscheidung über die Nacherhebung von Eingangsabgaben.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1451
  • DVBl 1988, 37
 
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Wird zitiert von ... (213)

  • EuGH, 06.10.2015 - C-362/14

    Datenschutz: Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU ist ungültig

    Die nationalen Gerichte sind zwar berechtigt, die Gültigkeit eines Unionsrechtsakts wie einer nach Art. 25 Abs. 6 der Richtlinie 95/46 ergangenen Entscheidung der Kommission zu prüfen; sie sind jedoch nicht befugt, selbst die Ungültigkeit eines solchen Rechtsakts festzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile Foto-Frost, 314/85, EU:C:1987:452, Rn. 15 bis 20, sowie IATA und ELFAA, C-344/04, EU:C:2006:10, Rn. 27).
  • EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

    In einem solchen Fall sei das nationale Gericht nicht berechtigt, den Unionsrechtsakt, der die betreffende Bestimmung enthalte, selbst inzident für ungültig zu erklären und sie unangewendet zu lassen, da nur der um Vorabentscheidung ersuchte Gerichtshof befugt sei, den Rechtsakt für ungültig zu erklären (Urteil Foto-Frost, 314/85, EU:C:1987:452, Rn. 11 bis 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2311/14

    Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß

    vgl. insofern etwa EuGH, Urteile vom 19. April 2007 - C-295/05 (Asociación Nacional de Empresas Forestales) -, Slg. 2007, I-2999 Rn. 30, vom 6. Dezember 2005 - C-461/03 (Gaston Schul Douane-Expediteur) -, Slg. 2005 I-10513 Rn. 17 ff., und vom 22. Oktober 1987 - C-314/85 (Foto-Frost) -, Slg. 1987, 4199 Rn. 15.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1987 - 314/85   

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https://dejure.org/1987,16551
Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1987 - 314/85 (https://dejure.org/1987,16551)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.05.1987 - 314/85 (https://dejure.org/1987,16551)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Mai 1987 - 314/85 (https://dejure.org/1987,16551)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Foto-Frost gegen Hauptzollamt Lübeck-Ost.

    Unzuständigkeit der nationalen Gerichte für die Feststellung der Ungültigkeit von Handlungen der Gemeinschaft - Gültigkeit einer Entscheidung über die Nacherhebung von Eingangsabgaben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.09.1979 - 23/79

    Geflügelschlachterei Freystadt / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1987 - 314/85
    In seinem Urteil vom 27. September 1979 in der Rechtssache 23/79.

    (Geflügelschlachterei Freystadt GmbH/ Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1979, 2789) habe er nämlich entschieden, daß bei der Feststellung, ob das Protokoll auf ein bestimmtes Geschäft Anwendung finde, die näheren Umstände dieses Geschäfts und der Transportweg unerheblich seien.

  • EuGH, 24.05.1977 - 107/76

    Hoffmann-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1987 - 314/85
    So wird in dem Urteil vom 24. Mai 1977 in der Rechtssache 107/76 (Hoffmann-La Roche/Centrafarm, Slg. 1977, 957) festgestellt: "Artikel 177 Absatz 3 ... ist dahin auszulegen, daß ein einzelstaatliches Gericht in einem Verfahren wegen einstweiliger Verfügung zur Vorlage einer Auslegungs- oder Gültigkeitsfrage ... an den Gerichtshof auch dann nicht verpflichtet ist, wenn die ... [entsprechende] Entscheidung nicht mehr mit Rechtsmitteln angefochten werden kann, sofern es jeder Partei unbenommen bleibt, ein Hauptverfahren, in dem die ... vorläufig entschiedene Frage erneut geprüft werden und den Gegenstand einer Vorlage nach Artikel 177 bilden kann, ... einzuleiten." Der mit dieser Auslegung verfolgten Linie liegt offenkundig das vom Oberlandesgericht Frankfurt so klar herausgestellte Erfordernis zugrunde zu vermeiden, daß der vorläufige Schutz, den der Antragsteller durch Einleitung des summarischen Verfahrens anstrebt, durch die Dauer des Vorabentscheidungsverfahrens vereitelt wird.
  • EuGH, 01.12.1965 - 16/65

    Schwarze / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1987 - 314/85
    Auch lasse sich nicht sagen, daß dieses Ergebnis im Gegensatz zu den Ausführungen des Gerichtshofes in seinem Urteil vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 16/65 (Firma Schwarze, Slg. 1965, 1151) stehe.
  • EuGH, 13.02.1979 - 101/78

    Granaria / Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1987 - 314/85
    In dem Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 101/78 (Granaria BV/Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten, Slg. 1979, 623) heiße es nämlich folgendermaßen: "Jede... Verordnung muß als rechtswirksam gelten, solange ein zuständiges Gericht sie nicht für ungültig erklärt hat.
  • EuGH, 13.05.1981 - 66/80

    International Chemical Corporation / Amministrazione delle fianze dello Stato

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1987 - 314/85
    Von dieser sollen insbesondere das Urteil Granaria BV, a. a. O., wonach jeder Rechtsakt als rechtswirksam gilt, solange der Gerichtshof ihn nicht für ungültig erklärt hat, sowie das Urteil vom 13. Mai 1981 in der Rechtssache 66/80 (International Chemical Corporation, Slg. 1981, 1191) genannt werden, denen zu entnehmen ist, daß die offenkundige Rechtswidrigkeit eines Rechtsakts eine frühere, gleichlautende Feststellung des Gerichtshofes voraussetzt.
  • EuGH, 24.09.1985 - 181/84

    Man (Sugar) / IBAP

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1987 - 314/85
    In seiner Entscheidung vom 24. Oktober 1985 räumte er ein, daß die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Gültigkeit der gemeinschaftlichen Rechtsakte dem Gerichtshof in Luxemburg vorbehalten sei; dies hinderte ihn jedoch nicht, die Bestimmung einer Verordnung für ungültig zu erklären, indem er die vom Gerichtshof in seinem Urteil Man Sugar in einem konkreten Fall getroffene Entscheidung über eine gleichlautende Bestimmung (Urteil vom 24. September 1985 in der Rechtssache 181/84, Slg. 1985, 2889) zugrunde legte.
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