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LG Hamburg, 04.09.2009 - 315 O 176/08 |
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Verfahrensgang
- LG Hamburg, 04.09.2009 - 315 O 176/08
- OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 201/08
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 201/08
Markenrechtsverletzung: Unlautere Ausnutzung der Ähnlichkeit mit der bekannten …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 15, Az. 315 O 176/08, vom 4. September 2008 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz die Klägerin 20 % und die Beklagten jeweils 40 % zu tragen haben.Das Landgericht Hamburg hat mit am 4.9.2008 verkündetem Urteil, Az. 315 O 176/08, die Klage abgewiesen, soweit das hinsichtlich der Beklagten zu 1. mit dem Antrag zu 1. beantragte Verbot auch die Ware "Energiedrinks mit Kräuterlikör" umfassen sollte, der Klage aber im Übrigen stattgegeben.
unter Abänderung des am 4.9.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg, Az. 315 O 176/08, die Klage abzuweisen.