Rechtsprechung
LG Hamburg, 03.03.1993 - 315 O 287/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erkennbarkeit einer Werbung im Fernsehen vor Beginn einer Nachrichtensendung; Entbehrlichkeit einer Trennung von Programm und Werbung im Fernsehen; Zum Begriff "Programm" im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages ; Anforderungen an die Trennung von Werbung und Programm nach ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- afp 1993, 664
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88
Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm
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- OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 2 A 10894/13
Unzureichende Trennung von Fernsehprogramm und Werbung
Ist folglich im Fernsehen eine allein akustische Trennung nicht ausreichend, sondern verlangt § 7 Abs. 3 Satz 3 RStV ein optisches Mittel zur Absetzung der Fernsehwerbung vom Programm, steht damit zugleich fest, dass es nicht ausreichend ist, wenn die Werbung dem Programm lediglich zeitlich nachfolgt (vgl. ferner LG Hamburg, Urteil vom 3. März 1993 - 315 O 287/92 -, AfP 1993, 664 [665]).Denn alles, was nicht bezahlte Wirtschaftswerbung ist, ist Programm (vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 3. März 1993 - 315 O 287/92 -, AfP 1993, 664 [665]).
Eine Trennung ist mit anderen Worten auch dann geboten, wenn Werbung als solche erkennbar ist (in diese Richtung auch LG Hamburg, Urteil vom 3. März 1993 - 315 O 287/92 -, AfP 1993, 664 [665]).
- VG Berlin, 17.12.1998 - 27 A 413.98
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beanstandung von Laufbandwerbung im …
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