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   LG Hamburg, 29.11.2007 - 315 O 347/07   

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https://dejure.org/2007,27735
LG Hamburg, 29.11.2007 - 315 O 347/07 (https://dejure.org/2007,27735)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29.11.2007 - 315 O 347/07 (https://dejure.org/2007,27735)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29. November 2007 - 315 O 347/07 (https://dejure.org/2007,27735)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 3, 4 Nr. 11, 5, 8 Abs. 2, Abs. 4 UWG, § 1 Abs. 1 PAngV
    Hinweispflicht für zusätzliche PayPal-Kosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlautere Wettbewerbshandlungen in elektronischen Medien; Unterlassen von Nichteinhaltung der Informationspflichten i.S.d. Preisangabenverordnung (PAngV)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ebay Händler - Aufklärungspflicht bei Paypal Verkäufen

  • archive.org

Kurzfassungen/Presse (2)

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    EBay-Händler dürfen "Paypal"-Gebühren nicht an Kunden weiterreichen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    50 Abmahnungen in 3 Jahren "bei weitem" noch nicht rechtsmissbräuchlich

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus LG Hamburg, 29.11.2007 - 315 O 347/07
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Motive verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2000, 1089/1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgungen; BGH GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I; BGH GRUR 2001, 260/261 - Vielfachabmahner).

    Davon ist auszugehen, wenn sich die Abmahntätigkeit verselbständigt, d.h. in keinem vernünftigen Verhältnis zur eigentlichen Geschäftstätigkeit steht und bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung bestimmter Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse außer dem Gebührenerzielungsinteresse bestehen kann (BGH GRUR 2001, 260/261 - Vielfachabmahner; Harte/Henning, UWG, § 8 Rn. 316).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus LG Hamburg, 29.11.2007 - 315 O 347/07
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Motive verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2000, 1089/1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgungen; BGH GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I; BGH GRUR 2001, 260/261 - Vielfachabmahner).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

    Auszug aus LG Hamburg, 29.11.2007 - 315 O 347/07
    Das Vorliegen eines Missbrauchs ist unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des einzelnen Falles zu beurteilen (BGH GRUR 2001, 354/355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus LG Hamburg, 29.11.2007 - 315 O 347/07
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Motive verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2000, 1089/1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgungen; BGH GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I; BGH GRUR 2001, 260/261 - Vielfachabmahner).
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