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   LG Hamburg, 05.01.2012 - 315 O 446/10   

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https://dejure.org/2012,24490
LG Hamburg, 05.01.2012 - 315 O 446/10 (https://dejure.org/2012,24490)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.01.2012 - 315 O 446/10 (https://dejure.org/2012,24490)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. Januar 2012 - 315 O 446/10 (https://dejure.org/2012,24490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG, § 8 Abs 2 UWG
    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Irreführende Werbung; telefonische Rechtsberatung; nichtanwaltliches Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00

    Anwalts-Hotline

    Auszug aus LG Hamburg, 05.01.2012 - 315 O 446/10
    Im Gegensatz zu dem vom BGH entschiedenen Fall der Anwalts-Hotline (NJW 2003, 819 - Anwalts-Hotline), bei dem sich der Anrufer nach Auffassung des BGH nicht mit der Frage befassen wird, ob sich sein Angebot an den Betreiber der Hotline oder an den beratenden Rechtsanwalt richtet, weil es ihm allein auf die Durchleitung zu (irgend)einem beratenden Rechtsanwalt ankommt, wird sich der Wille des Anrufers im vorliegenden Fall darauf richten, den von der Beklagten beworbenen Rechts-Service der Ö. in Anspruch zu nehmen, also einen Vertrag mit dieser abzuschließen.

    bb) Der Annahme eines Vertragsschlusses zwischen der Zeugin L. und der Ö. steht nicht der im Urteil des BGH (NJW 2003, 819 - Anwalts-Hotline) formulierte Grundsatz entgegen, dass sich das Vertragsangebot des Anrufers im Zweifel an denjenigen Vertragspartner richten wird, mit dem ein wirksamer (und nicht ein nichtiger) Vertrag zustande kommen kann.

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    Auszug aus LG Hamburg, 05.01.2012 - 315 O 446/10
    Die Beklagte kann sich daher insbesondere nicht darauf berufen, sie habe die Zuwiderhandlungen nicht gekannt bzw. diese nicht verhindern können, da es sich bei der Haftung nach § 8 Abs. 2 UWG um eine Erfolgshaftung ohne Entlastungsmöglichkeit handelt (BGH GRUR 2000, 907 - Filialleiterfehler).
  • BGH, 03.07.2008 - III ZR 260/07

    Rechtsanwalt als Erfüllungsgehilfe im Beratungsvertrag einer

    Auszug aus LG Hamburg, 05.01.2012 - 315 O 446/10
    Ferner sollen Interessenkollisionen, die die Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit des hinzugezogenen Rechtsberaters in Frage stellen können, vermieden werden (BGH NJW 2008, 3069 Tz. 20).
  • OLG Hamburg, 25.02.2016 - 5 U 26/12

    Bankkonto mit Rechtsservice - Wettbewerbsverstoß einer Bank: Irreführende Werbung

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 5.1.2012, Az. 315 O 446/10, in der Fassung gemäß Berichtigungsbeschluss vom 20.2.2012, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Verbotsausspruch wie folgt lautet:.
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