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   LG Hamburg, 26.04.2010 - 315 O 99/10   

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https://dejure.org/2010,6849
LG Hamburg, 26.04.2010 - 315 O 99/10 (https://dejure.org/2010,6849)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26.04.2010 - 315 O 99/10 (https://dejure.org/2010,6849)
LG Hamburg, Entscheidung vom 26. April 2010 - 315 O 99/10 (https://dejure.org/2010,6849)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Wettbewerbs- und Kartellrechtswidrigkeit einer Marketing-Aktion hinsichtlich des Zeitschriftenvertriebs

  • Justiz Hamburg

    § 3 Abs 1 UWG, § 5 Abs 1 UWG, § 8 UWG, § 33 Abs 1 GWB, § 20 Abs 1 GWB
    Zur Wettbewerbs- und Kartellrechtswidrigkeit einer Marketing-Aktion hinsichtlich des Zeitschriftenvertriebs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefahr einer Irreführung des angesprochenen Verkehrs durch die Verwendung von "Top 100"-Siegel durch ein Verlagshaus; Beginn der Dringlichkeitsfrist i.R.d. einstweiligen Rechtsschutzes auf den Zeitpunkt der erneuten Aufnahme und Fortführung einer Aktion eines anderen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 20 Abs. 1 GWB
    Verlag darf nicht mit "Top 100″-Siegel für Zeitschriften werben

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Verwendung des Top 100-Siegels im Zeitschriftenhandel verboten

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Verwendung des Top 100-Siegels im Zeitschriftenhandel verboten

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß von Bauer-Verlag durch Aufforderung "Top 100" zu bevorzugen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verwendung des "Top 100"-Siegels im Zeitschriftenhandel verboten

  • kartellblog.de (Kurzinformation)

    Top 100 Titel - Gruner+Jahr gegen Bauer

  • kartellblog.de (Kurzinformation)

    Top 100 Titel: Störerhaftung und kartellrechtliches Missbrauchsverbot

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Landgericht Hamburg verbietet der Bauer Media Group die Verwendung des Top 100 Siegels im Zeitschriftenhandel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Landgericht Hamburg verbietet Verwendung des "Top 100"-Siegels im Zeitschriftenhandel - Verstoß gegen Verbot irreführender geschäftlicher Handlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2010, 234
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02

    Internet-Versandhandel

    Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2010 - 315 O 99/10
    Ob eine Werbung irreführende Angaben enthält, bestimmt sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung aufgrund ihres Gesamteindrucks versteht (BGH GRUR 2005, 690, 691 -Internet-Versandhandel).

    Für die Bestimmung des Verkehrsverständnisses ist dabei auf einen situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Verbraucher abzustellen, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (BGH NJW-RR 2004, 1487, 1489 - Größter Online-Dienst; BGH GRUR 2005, 690, 691 - Internet-Versandhandel m.w.N.).

  • BGH, 03.12.1957 - I ZR 157/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2010 - 315 O 99/10
    Allerdings gilt etwas anderes, wenn - wie hier - mit Schwierigkeiten bei der Vollstreckung zu rechnen ist (vgl. dazu BGH GRUR 1958, 359, 361 - Sarex).
  • BGH, 04.02.1993 - I ZR 42/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung -

    Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2010 - 315 O 99/10
    Zwar muss der Gläubiger von mehrere gleichwertigen Wegen zur Durchsetzung seines Begehrens den prozessual einfacheren und billigeren wählen (BGH GRUR 93, 556, 558 - TRIANGLE ).
  • BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64

    Acrylglas

    Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2010 - 315 O 99/10
    Werden - wie hier - mehrere Verkehrskreise von der Werbung angesprochen, genügt für die Bejahung der Irreführung die Bejahung der Täuschung eines nicht unerheblichen Teils der Angehörigen eines dieser Verkehrskreise (BGH GRUR 68, 200, 201 - Acrylglas).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2010 - 315 O 99/10
    Diese Grundsätze haben auch Eingang in das Wettbewerbs- und Markenrecht zur Begründung von Unterlassungsansprüchen gefunden (vgl. z.B. BGH, GRUR 2008, 702, 707 - Internetversteigerung III (zum Markenrecht)).
  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 284/01

    Größter Online-Dienst

    Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2010 - 315 O 99/10
    Für die Bestimmung des Verkehrsverständnisses ist dabei auf einen situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Verbraucher abzustellen, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (BGH NJW-RR 2004, 1487, 1489 - Größter Online-Dienst; BGH GRUR 2005, 690, 691 - Internet-Versandhandel m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 172/11

    Top-100-Titel - Wettbewerbsverstoß und Wettbewerbsbeschränkung: Irreführende

    Wegen der Verwendung eines Siegels mit der Aufschrift "... - Umsatz Zeitschriften Einzelverkauf 2009 (ohne Abo) - Quelle: dnv 4/2010" hat die Klägerin die Beklagte durch ihre Prozessbevollmächtigten unter dem 31.3.2010 abgemahnt (Anlage K 28) und sodann eine einstweilige Verfügung beantragt, die das Landgericht Hamburg im Verfahren 315 O 99/10 erlassen und nachfolgend durch Urteil bestätigt hat; die Berufung gegen dieses Urteil ist ohne Erfolg geblieben (Urteil des Senats v. 27.1.2011, Az. 3 U 68/10).

    Es bestehe eine erhebliche (Erstbegehungs-)Gefahr, dass die Beklagte das im Antrag zu 2. erfasste Siegel auf den von ihr vertriebenen Zeitschriften verwende, nachdem sie es bereits auf dem im Verfahren 315 O 99/10 als Anlage AS 31 vorgelegten Cutter-Messer verwendet habe.

    Ein Siegel der im Antrag zu I.2 bezeichneten Art befand sich allein auf dem im Verfahren 315 O 99/10 als Anlage AS 31 vorgelegten Cutter-Messer, welches eine an Grossisten bzw. Einzelhändler kostenlos abgegebene Zugabe war.

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