Rechtsprechung
LG Hamburg, 26.04.2010 - 315 O 99/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zur Wettbewerbs- und Kartellrechtswidrigkeit einer Marketing-Aktion hinsichtlich des Zeitschriftenvertriebs
- Justiz Hamburg
§ 3 Abs 1 UWG, § 5 Abs 1 UWG, § 8 UWG, § 33 Abs 1 GWB, § 20 Abs 1 GWB
Zur Wettbewerbs- und Kartellrechtswidrigkeit einer Marketing-Aktion hinsichtlich des Zeitschriftenvertriebs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gefahr einer Irreführung des angesprochenen Verkehrs durch die Verwendung von "Top 100"-Siegel durch ein Verlagshaus; Beginn der Dringlichkeitsfrist i.R.d. einstweiligen Rechtsschutzes auf den Zeitpunkt der erneuten Aufnahme und Fortführung einer Aktion eines anderen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 20 Abs. 1 GWB
Verlag darf nicht mit "Top 100″-Siegel für Zeitschriften werben - Justiz Hamburg (Pressemitteilung)
Verwendung des Top 100-Siegels im Zeitschriftenhandel verboten
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung)
Verwendung des Top 100-Siegels im Zeitschriftenhandel verboten
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsverstoß von Bauer-Verlag durch Aufforderung "Top 100" zu bevorzugen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verwendung des "Top 100"-Siegels im Zeitschriftenhandel verboten
- kartellblog.de (Kurzinformation)
Top 100 Titel - Gruner+Jahr gegen Bauer
- kartellblog.de (Kurzinformation)
Top 100 Titel: Störerhaftung und kartellrechtliches Missbrauchsverbot
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Landgericht Hamburg verbietet der Bauer Media Group die Verwendung des Top 100 Siegels im Zeitschriftenhandel
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Landgericht Hamburg verbietet Verwendung des "Top 100"-Siegels im Zeitschriftenhandel - Verstoß gegen Verbot irreführender geschäftlicher Handlungen
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 26.04.2010 - 315 O 99/10
- OLG Hamburg, 27.01.2011 - 3 U 68/10
- LG Hamburg, 23.09.2011 - 408 HKO 123/10
- OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 172/11
- BGH, 23.09.2014 - KZR 91/13
Papierfundstellen
- afp 2010, 234
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02
Internet-Versandhandel
Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2010 - 315 O 99/10
Ob eine Werbung irreführende Angaben enthält, bestimmt sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung aufgrund ihres Gesamteindrucks versteht (BGH GRUR 2005, 690, 691 -Internet-Versandhandel).Für die Bestimmung des Verkehrsverständnisses ist dabei auf einen situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Verbraucher abzustellen, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (BGH NJW-RR 2004, 1487, 1489 - Größter Online-Dienst; BGH GRUR 2005, 690, 691 - Internet-Versandhandel m.w.N.).
- BGH, 03.12.1957 - I ZR 157/56
Rechtsmittel
Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2010 - 315 O 99/10
Allerdings gilt etwas anderes, wenn - wie hier - mit Schwierigkeiten bei der Vollstreckung zu rechnen ist (vgl. dazu BGH GRUR 1958, 359, 361 - Sarex). - BGH, 04.02.1993 - I ZR 42/91
Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung - …
Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2010 - 315 O 99/10
Zwar muss der Gläubiger von mehrere gleichwertigen Wegen zur Durchsetzung seines Begehrens den prozessual einfacheren und billigeren wählen (BGH GRUR 93, 556, 558 - TRIANGLE ).
- BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64
Acrylglas
Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2010 - 315 O 99/10
Werden - wie hier - mehrere Verkehrskreise von der Werbung angesprochen, genügt für die Bejahung der Irreführung die Bejahung der Täuschung eines nicht unerheblichen Teils der Angehörigen eines dieser Verkehrskreise (BGH GRUR 68, 200, 201 - Acrylglas). - BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05
Internet-Versteigerung III
Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2010 - 315 O 99/10
Diese Grundsätze haben auch Eingang in das Wettbewerbs- und Markenrecht zur Begründung von Unterlassungsansprüchen gefunden (vgl. z.B. BGH, GRUR 2008, 702, 707 - Internetversteigerung III (zum Markenrecht)). - BGH, 17.06.2004 - I ZR 284/01
Größter Online-Dienst
Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2010 - 315 O 99/10
Für die Bestimmung des Verkehrsverständnisses ist dabei auf einen situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Verbraucher abzustellen, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (BGH NJW-RR 2004, 1487, 1489 - Größter Online-Dienst; BGH GRUR 2005, 690, 691 - Internet-Versandhandel m.w.N.).
- OLG Hamburg, 04.07.2013 - 3 U 172/11
Top-100-Titel - Wettbewerbsverstoß und Wettbewerbsbeschränkung: Irreführende …
Wegen der Verwendung eines Siegels mit der Aufschrift "... - Umsatz Zeitschriften Einzelverkauf 2009 (ohne Abo) - Quelle: dnv 4/2010" hat die Klägerin die Beklagte durch ihre Prozessbevollmächtigten unter dem 31.3.2010 abgemahnt (Anlage K 28) und sodann eine einstweilige Verfügung beantragt, die das Landgericht Hamburg im Verfahren 315 O 99/10 erlassen und nachfolgend durch Urteil bestätigt hat; die Berufung gegen dieses Urteil ist ohne Erfolg geblieben (Urteil des Senats v. 27.1.2011, Az. 3 U 68/10).Es bestehe eine erhebliche (Erstbegehungs-)Gefahr, dass die Beklagte das im Antrag zu 2. erfasste Siegel auf den von ihr vertriebenen Zeitschriften verwende, nachdem sie es bereits auf dem im Verfahren 315 O 99/10 als Anlage AS 31 vorgelegten Cutter-Messer verwendet habe.
Ein Siegel der im Antrag zu I.2 bezeichneten Art befand sich allein auf dem im Verfahren 315 O 99/10 als Anlage AS 31 vorgelegten Cutter-Messer, welches eine an Grossisten bzw. Einzelhändler kostenlos abgegebene Zugabe war.