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   LG Hamburg, 22.05.2008 - 315 O 992/07   

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https://dejure.org/2008,30185
LG Hamburg, 22.05.2008 - 315 O 992/07 (https://dejure.org/2008,30185)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22.05.2008 - 315 O 992/07 (https://dejure.org/2008,30185)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22. Mai 2008 - 315 O 992/07 (https://dejure.org/2008,30185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Zusammenfassung)

    Unzulässiger Hinweis auf Homepage von Studentenwerk für Rechtsberatung

Sonstiges

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Unzulässiger Hinweis auf Homepage von Studentenwerk für Rechtsberatung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus LG Hamburg, 22.05.2008 - 315 O 992/07
    Für die räumliche Marktabgrenzung ist von der Geschäftstätigkeit des werbenden Unternehmens auszugehen (BGH WRP 1998, 42 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III) und zu fragen, ob die Werbemaßnahme sich zumindest auf den tatsächlichen oder potenziellen Kundenkreis des Gewerbetreibenden auswirken kann (vgl. OLG Frankfurt WRP 1995, 333; OLG Karlsruhe WRP 1995, 413; OLG Köln GRUR 1997, 316, 317).
  • OLG Hamburg, 09.11.2006 - 3 U 58/06

    Begehungsort im Hinblick auf Internet-Werbung

    Auszug aus LG Hamburg, 22.05.2008 - 315 O 992/07
    Im Hinblick auf Internet-Werbung ist Begehungsort i.S.v. § 14 UWG jeder Ort, an dem die Werbung bestimmungsgemäß abgerufen werden kann (s. Hans. OLG zum Az. 3 U 58/06).
  • OLG Köln, 30.10.1996 - 6 U 185/95

    Fortfall der Aktivlegitimation eines Wettbewerbers aufgrund Gesetzesänderung

    Auszug aus LG Hamburg, 22.05.2008 - 315 O 992/07
    Für die räumliche Marktabgrenzung ist von der Geschäftstätigkeit des werbenden Unternehmens auszugehen (BGH WRP 1998, 42 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III) und zu fragen, ob die Werbemaßnahme sich zumindest auf den tatsächlichen oder potenziellen Kundenkreis des Gewerbetreibenden auswirken kann (vgl. OLG Frankfurt WRP 1995, 333; OLG Karlsruhe WRP 1995, 413; OLG Köln GRUR 1997, 316, 317).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 227/94
    Auszug aus LG Hamburg, 22.05.2008 - 315 O 992/07
    Für die räumliche Marktabgrenzung ist von der Geschäftstätigkeit des werbenden Unternehmens auszugehen (BGH WRP 1998, 42 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III) und zu fragen, ob die Werbemaßnahme sich zumindest auf den tatsächlichen oder potenziellen Kundenkreis des Gewerbetreibenden auswirken kann (vgl. OLG Frankfurt WRP 1995, 333; OLG Karlsruhe WRP 1995, 413; OLG Köln GRUR 1997, 316, 317).
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