Rechtsprechung
LG Hamburg, 14.02.2005 - 315 T 1/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Barmbek, 06.01.2005 - 810 C 5/05
- LG Hamburg, 14.02.2005 - 315 T 1/05
Wird zitiert von ...
- LG Hamburg, 30.06.2006 - 309 S 276/05
Anrufe zu Marktforschungszwecken ohne vorherige Einwilligung sind rechtswidrig
Bei der Abwägung ist maßgeblich zu berücksichtigen, dass Telefonwerbung nach gefestigter Rechtsprechung eine besonders schwerwiegende Beeinträchtigung der verfassungsrechtlich geschützten Privatsphäre des Angerufenen darstellt (vgl. nur LG Hamburg, Beschluss v. 14.2.2005, Az. 315 T 1/05).