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   AG Hamburg-Altona, 20.03.2007 - 316 C 233/06   

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https://dejure.org/2007,36666
AG Hamburg-Altona, 20.03.2007 - 316 C 233/06 (https://dejure.org/2007,36666)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 20.03.2007 - 316 C 233/06 (https://dejure.org/2007,36666)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 20. März 2007 - 316 C 233/06 (https://dejure.org/2007,36666)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines im Flurbereich ausgebauten Heizkörpers; Rückerstattung geleisteter Betriebskostenvorauszahlungen; Anspruch auf Schadensersatz für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen; Umwandlung eines Erfüllungsanspruchs in einen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 20.03.2007 - 316 C 233/06
    Dass die Wohnung den Beklagten in unrenoviertem Zustand überlassen wurde, ist ebenfalls unschädlich (vgl. auch dazu BGH, Urt. v. 9.3.2005, a.a.O.).

    Ansprüche des Mieters auf Rückzahlung überzahlter Betriebskosten werden fällig, wenn die Abrechnungsfrist erfolglos abgelaufen ist (BGH, Urt. v. 9.3.2005, NJW 2005, S. 1499, 1501 [BGH 09.03.2005 - VIII ZR 57/04] ).

  • BGH, 09.03.2005 - III ZR 17/04
    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 20.03.2007 - 316 C 233/06
    Die in der Klausel angegebenen Zeiträume sind unschädlich, weil sie in Verbindung mit der Formulierung "üblicherweise" keinen sogenannten "starren" Fristenplan begründen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 9.3.2005, NZM 2005, S. 376, 377 [BGH 09.03.2005 - III ZR 17/04] ).
  • LG Hamburg, 09.10.2007 - 316 S 35/07

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der formularmäßigen Verpflichtung zu

    II Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 20.3.2007 (Gz: 316 C 233/07) wie folgt abgeändert und neu gefasst:.
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