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AG Darmstadt, 20.04.2017 - 316 C 273/16 |
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- BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94
Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende …
Auszug aus AG Darmstadt, 20.04.2017 - 316 C 273/16
Eine Ausnahme hiervon gilt nur bei einem nach Grund und Höhe einfach gelagerten Schadensfall, bei dem aus der Sicht des Geschädigten kein Anlass zu Zweifeln an der (vollen) Ersatzpflicht des Schädigers besteht und deshalb die Einschaltung eines Anwalts aus seiner Sicht zur Schadensbeseitigung nicht erforderlich ist (BGH, Urteil vom 08.11.1994, VI ZR 3/94, zitiert nach beckonline).