Rechtsprechung
LG Hamburg, 31.03.2011 - 316 O 89/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 31.03.2011 - 316 O 89/09
- OLG Hamburg, 06.03.2014 - 5 U 108/11
- BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 109/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08
Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen
Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2011 - 316 O 89/09
(BGH, Urteil vom 14.07.2010, Az. VIII ZR 246/08 m.w.N.).In der Zahlung wird vielmehr lediglich die Vorstellung des Schuldners zum Ausdruck kommen, zur Zahlung verpflichtet zu sein, nicht hingegen eine Aussage dergestalt, zugleich den Bestand der erfüllten Forderung insgesamt oder in einzelnen Beziehungen außer Streit stellen zu wollen (BGH, Urteil vom 14.07.2010, Az. VIII ZR 246/08).
- OLG München, 25.09.2008 - 32 Wx 118/08
Wohnungseigentümergemeinschaft: Wirksamkeit einer Klausel in einem …
Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2011 - 316 O 89/09
Entscheidend ist jeweils die Schutzwürdigkeit der einzelnen beteiligten Personen (OLG München, Beschluss vom 25.09.2008, Az. 32 Wx 118/08). - LG Rostock, 16.02.2007 - 4 O 322/06
Verbrauchereigenschaft einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Vertragsschluss …
Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2011 - 316 O 89/09
Die entgegenstehende Argumentation des Landgerichts Rostock (Urteil vom 16.02.2007, Az. 4 O 322/06) ist nicht überzeugend und führt nicht zu sachgerechten Ergebnissen; ihr ist daher nicht zu folgen.
- BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97
Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz
Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2011 - 316 O 89/09
Zu unterscheiden sind in diesem Zusammenhang formularmäßige Abreden, die Art und Umfang der Hauptleistung oder der hierfür zu erbringenden Vergütung unmittelbar bestimmen, von kontrollfähigen Preisnebenabreden, die zwar mittelbare Auswirkungen auf Preis und Leistung haben, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann (BGHZ 143, 128; 146, 331). - BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 304/08
BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für …
Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2011 - 316 O 89/09
Die genannte Preisanpassungsklausel in dem die Parteien ursprünglich verbindenden Erdgassondervertrag ist überdies, da die Änderung des neben dem Grundpreis zu zahlende Arbeitspreises ausschließlich an die Preisentwicklung für leichtes Heizöl ("HEL") knüpft und Kostensenkungen außerhalb der Gasbezugskosten weder beim Arbeitspreis noch beim Jahresleistungspreis berücksichtigt werden gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie die Gaskunden unangemessen benachteiligt (vgl. hierzu die Urteile des BGH vom 24.03.2010 Az. VIII ZR 304/08 und VIII ZR 178/08). - BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08
BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für …
Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2011 - 316 O 89/09
Die genannte Preisanpassungsklausel in dem die Parteien ursprünglich verbindenden Erdgassondervertrag ist überdies, da die Änderung des neben dem Grundpreis zu zahlende Arbeitspreises ausschließlich an die Preisentwicklung für leichtes Heizöl ("HEL") knüpft und Kostensenkungen außerhalb der Gasbezugskosten weder beim Arbeitspreis noch beim Jahresleistungspreis berücksichtigt werden gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie die Gaskunden unangemessen benachteiligt (vgl. hierzu die Urteile des BGH vom 24.03.2010 Az. VIII ZR 304/08 und VIII ZR 178/08). - BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2011 - 316 O 89/09
Die Beklagte ist als (teil-)rechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der streitgegenständlichen Gaslieferungen auch passivlegitimiert und wird durch ihre Verwaltung ordnungsgemäß vertreten (BGH, Beschluss vom 02.06.2005, Az. V ZB 32/05). - BGH, 26.01.2001 - V ZR 452/99
Flur
Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2011 - 316 O 89/09
Zu unterscheiden sind in diesem Zusammenhang formularmäßige Abreden, die Art und Umfang der Hauptleistung oder der hierfür zu erbringenden Vergütung unmittelbar bestimmen, von kontrollfähigen Preisnebenabreden, die zwar mittelbare Auswirkungen auf Preis und Leistung haben, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann (BGHZ 143, 128; 146, 331). - BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft; …
Auszug aus LG Hamburg, 31.03.2011 - 316 O 89/09
Insoweit ist die vom BGH für die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts entwickelte Argumentation (BGH, Urteil vom 23.10.2001, Az. XI ZR 63/01) auf die Wohnungseigentümergemeinschaft übertragbar.