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   LG Hamburg, 14.07.1998 - 316 S 55/98   

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https://dejure.org/1998,6738
LG Hamburg, 14.07.1998 - 316 S 55/98 (https://dejure.org/1998,6738)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14.07.1998 - 316 S 55/98 (https://dejure.org/1998,6738)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juli 1998 - 316 S 55/98 (https://dejure.org/1998,6738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unwirksame Schlüsselersatz-AGB - Abhandenkommen bei Einbruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeitsvoraussetzungen der Formularklauseln eines Wohnraummietvertrags zur Regelung einer Ermächtigung des Vermieters zur Anbringung von Austauschschlössern auf Kosten des Mieters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haustürschlüssel; Schlüssel; Schließanlage; Einbruch; Verschulden; geltungserhaltende Reduktion; Obhutspflicht; verschuldensunabhängige Haftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 663
  • NZM 1999, 410
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.04.1992 - XII ZR 100/91

    Formularklausel zur Haftung des Mieters einer Fernschreibanlage

    Auszug aus LG Hamburg, 14.07.1998 - 316 S 55/98
    Zwar kann er durch individualvertragliche Regelungen in den Grenzen der §§ 138, 242 BGB abbedungen oder abgewandelt werden; die formularmäßige Überbürdung der verschuldensunabhängigen Haftung auf den Kunden ist aber grundsätzlich eine der gesetzlichen Risikoverteilung widersprechende unangemessene Benachteiligung, die die Haftungserweiterung nach § 9 II Nr. 1 AGBG unwirksam macht (NJW 1992, 1761 [1762]).".
  • OLG München, 15.01.1997 - 3 U 5356/96

    Verantwortlichkeit des Vermieters bezüglich des ordnungsgemäßen Zustands eines

    Auszug aus LG Hamburg, 14.07.1998 - 316 S 55/98
    Sind die Schlüssel in die Obhut des Mieters gelangt, so muß er sich nach der herrschenden Sphärentheorie (s. dazu zuletzt BGH, NZM 1998, 117; OLG München, NJW-RR 1997, 1031) hinsichtlich seines Ursachenbeitrags und seines Verschuldens entlasten.
  • BGH, 26.11.1997 - XII ZR 28/96

    Beweislast für die Ursächlichkeit einer Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs im

    Auszug aus LG Hamburg, 14.07.1998 - 316 S 55/98
    Sind die Schlüssel in die Obhut des Mieters gelangt, so muß er sich nach der herrschenden Sphärentheorie (s. dazu zuletzt BGH, NZM 1998, 117; OLG München, NJW-RR 1997, 1031) hinsichtlich seines Ursachenbeitrags und seines Verschuldens entlasten.
  • KG, 11.02.2008 - 8 U 151/07

    Gewerberaummiete: Obhutspflichten des Mieters hinsichtlich der Aufbewahrung von

    Zu den Obhutspflichten des Mieters gehört es, die Schlüssel zur Mietsache sorgsam aufzubewahren und darauf zu achten, dass sie nicht in Verlust geraten (vgl. LG Hamburg in NJW-RR 1999, 663 = WuM 1999, 327 f.; Landvoigt in GE 2007, 1301 ff., 1303).
  • AG Bielefeld, 07.10.2015 - 401 C 58/15

    Schlüssel verloren: Mieter muss Schadensersatz zahlen!

    Zur Obhutspflicht des Mieters gehört es, die Schlüssel zur Mietsache sorgsam aufzubewahren und darauf zu achten, dass sie nicht in Verlust geraten (vgl. LG Hamburg in NJW-RR 1999, 663).
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