Rechtsprechung
LG Hamburg, 13.05.2016 - 318 O 220/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 249 BGB, § 252 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 328 BGB, § 631 BGB
Schadenersatz für Datenverluste: Haftung eines gewerblichen Webdesigners für erlittene Datenverluste - webshoprecht.de
Vertrag zwischen Webhoster und Reseller ist kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten der Kunden des Resellers
- webhosting-und-recht.de
Rechtliche Bewertung eines Reseller-Vertrages im Webhosting-Bereich
- rabüro.de
Vertrag eines Host-Resellers mit Webhoster kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kunde eines Resellers hat keinen Schadensersatz-Anspruch gegen Webhosting-Unternehmen
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.05.2016 - 318 O 220/15
- OLG Hamburg, 11.04.2018 - 8 U 69/16
Papierfundstellen
- MMR 2016, 591
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.01.2016 - VII ZR 271/14
Architektenhaftung für Mängel eines Industriehallenfußbodens: …
Auszug aus LG Hamburg, 13.05.2016 - 318 O 220/15
Eine Anwendung der Grundsätze der Drittschadensliquidation scheidet demgegenüber aus, wenn dies zu einer dem allgemeinen Vertragsrecht widersprechenden Schadenshäufung oder -ausweitung führen würde (BGH vom 14.01.2016, VII ZR 271/14, zitiert nach juris). - LG Duisburg, 25.07.2014 - 22 O 102/12
Backup-Pflicht des Webhosters
Auszug aus LG Hamburg, 13.05.2016 - 318 O 220/15
Aus welchem Grund dieser dem Kläger bzw. anderen Kunden gegenüber im Fall eines Datenverlustes nicht seinerseits schadensersatzpflichtig sein sollte, ist nicht ersichtlich (vgl. insoweit auch dem instruktiven Sachverhalt, der der Entscheidung des LG Duisburg vom 25.07.2014 - MMR 2014, 735 ff., zitiert nach juris -zugrunde lag). - BGH, 06.05.2014 - II ZR 217/13
Geltendmachung mehrerer Ansprüche durch Erhebung einer Teilklage: Hemmung der …
Auszug aus LG Hamburg, 13.05.2016 - 318 O 220/15
Zwar trifft es zu, dass immer dann, wenn ein Teilbetrag aus der Summe mehrerer Ansprüche geltend gemacht wird, angegeben werden muss, mit welchem Anteil bzw. in welcher Reihenfolge die einzelnen Ansprüche geprüft werden sollen (BGH NJW 2014, 3298, zitiert nach juris).
- OLG Hamburg, 11.04.2018 - 8 U 69/16
Pflichten eines Internet-Service-Providers: Haftung bei grob fahrlässigem Verlust …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13.05.2016, Az. 318 O 220/15, wird zurückgewiesen.Nachdem der Kläger zunächst beantragt hat, die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg (Az.: 318 O 220/15) zu verurteilen, an den Kläger 5.100,00 Euro nebst Zinsen zu zahlen,.
Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg (Aktenzeichen 318 O 220/15) wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 5.100,00 EUR als entgangenen Gewinn für den Zeitraum vom 02.08.2014 bis 31.07.2015 nebst Zinsen hieraus in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.