Rechtsprechung
   LG Hamburg, 20.12.2017 - 318 S 15/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51258
LG Hamburg, 20.12.2017 - 318 S 15/17 (https://dejure.org/2017,51258)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2017 - 318 S 15/17 (https://dejure.org/2017,51258)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 318 S 15/17 (https://dejure.org/2017,51258)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,51258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 28 Abs 1 WoEigG, § 28 Abs 5 WoEigG
    Wohnungseigentumssache: Wirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Fortgeltung eines Wirtschaftsplans

  • mietrechtsiegen.de

    Wirtschaftsplan WEG - Fortgeltungsbeschluss - Wann ist er nichtig?

  • rewis.io
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschluss über Fortgeltung des Wirtschaftsplans ist wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fortgeltung des Wirtschaftsplans: Beschluss ist nicht nichtig! (IMR 2018, 63)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus LG Hamburg, 20.12.2017 - 318 S 15/17
    Das Auftreten der Frage, ob die Eigentümerversammlung über die erforderliche Kompetenz verfügt, die Fortgeltung eines konkret beschlossenen Einzelwirtschaftsplans bis zur Beschlussfassung über einen neuen Wirtschaftsplan zu beschließen, ist in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten, weshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 04.07.2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221 = NJW 2002, 3029).

    Eine höchstrichterliche Entscheidung ist zur Fortbildung des Rechts dann erforderlich, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (BGH, Beschluss vom 04.07.2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, Rn. 6, zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2003 - 3 Wx 75/03

    Beschlusskompetenzen der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich Fortgeltung

    Auszug aus LG Hamburg, 20.12.2017 - 318 S 15/17
    Da es zur Vermeidung von Liquiditätslücken geboten ist, dass stets ein gültiger Wirtschaftsplan vorhanden ist, entspricht es grundsätzlich auch ordnungsgemäßer Verwaltung, einen Wirtschaftsplan mit dem Zusatz zu beschließen, dass er bis zur Beschlussfassung über den nächsten Plan gilt, sog. Fortgeltungsklausel (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2003 - I-3 Wx 75/03, NZM 2003, 854, Rn. 20, zitiert nach juris; KG Berlin, Beschlüsse vom 27.02.2002 - 24 W 16/02, NJW 2002, 3482, Rn. 13, zitiert nach juris und vom 07.01.2004 - 24 W 326/01, ZMR 2005, 221, Rn. 11, zitiert nach juris; AG München, Urteil vom 27.05.2014 - 484 C 29336/13 WEG, ZMR 2015, 163, Rn. 41, zitiert nach juris; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 28 Rn. 13 f.; Staudinger/Häublein, WEG, Neubearbeitung 2018, § 28 Rn. 159).
  • KG, 27.02.2002 - 24 W 16/02

    Fortgeltungsklausel im Wirtschaftsplan

    Auszug aus LG Hamburg, 20.12.2017 - 318 S 15/17
    Da es zur Vermeidung von Liquiditätslücken geboten ist, dass stets ein gültiger Wirtschaftsplan vorhanden ist, entspricht es grundsätzlich auch ordnungsgemäßer Verwaltung, einen Wirtschaftsplan mit dem Zusatz zu beschließen, dass er bis zur Beschlussfassung über den nächsten Plan gilt, sog. Fortgeltungsklausel (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2003 - I-3 Wx 75/03, NZM 2003, 854, Rn. 20, zitiert nach juris; KG Berlin, Beschlüsse vom 27.02.2002 - 24 W 16/02, NJW 2002, 3482, Rn. 13, zitiert nach juris und vom 07.01.2004 - 24 W 326/01, ZMR 2005, 221, Rn. 11, zitiert nach juris; AG München, Urteil vom 27.05.2014 - 484 C 29336/13 WEG, ZMR 2015, 163, Rn. 41, zitiert nach juris; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 28 Rn. 13 f.; Staudinger/Häublein, WEG, Neubearbeitung 2018, § 28 Rn. 159).
  • KG, 07.01.2004 - 24 W 326/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Ordnungsmäßigkeit der Regelung der Fälligkeit von

    Auszug aus LG Hamburg, 20.12.2017 - 318 S 15/17
    Da es zur Vermeidung von Liquiditätslücken geboten ist, dass stets ein gültiger Wirtschaftsplan vorhanden ist, entspricht es grundsätzlich auch ordnungsgemäßer Verwaltung, einen Wirtschaftsplan mit dem Zusatz zu beschließen, dass er bis zur Beschlussfassung über den nächsten Plan gilt, sog. Fortgeltungsklausel (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2003 - I-3 Wx 75/03, NZM 2003, 854, Rn. 20, zitiert nach juris; KG Berlin, Beschlüsse vom 27.02.2002 - 24 W 16/02, NJW 2002, 3482, Rn. 13, zitiert nach juris und vom 07.01.2004 - 24 W 326/01, ZMR 2005, 221, Rn. 11, zitiert nach juris; AG München, Urteil vom 27.05.2014 - 484 C 29336/13 WEG, ZMR 2015, 163, Rn. 41, zitiert nach juris; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 28 Rn. 13 f.; Staudinger/Häublein, WEG, Neubearbeitung 2018, § 28 Rn. 159).
  • AG München, 27.05.2014 - 484 C 29336/13

    WEG - Verzinsung von Hausgeldrückständen

    Auszug aus LG Hamburg, 20.12.2017 - 318 S 15/17
    Da es zur Vermeidung von Liquiditätslücken geboten ist, dass stets ein gültiger Wirtschaftsplan vorhanden ist, entspricht es grundsätzlich auch ordnungsgemäßer Verwaltung, einen Wirtschaftsplan mit dem Zusatz zu beschließen, dass er bis zur Beschlussfassung über den nächsten Plan gilt, sog. Fortgeltungsklausel (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2003 - I-3 Wx 75/03, NZM 2003, 854, Rn. 20, zitiert nach juris; KG Berlin, Beschlüsse vom 27.02.2002 - 24 W 16/02, NJW 2002, 3482, Rn. 13, zitiert nach juris und vom 07.01.2004 - 24 W 326/01, ZMR 2005, 221, Rn. 11, zitiert nach juris; AG München, Urteil vom 27.05.2014 - 484 C 29336/13 WEG, ZMR 2015, 163, Rn. 41, zitiert nach juris; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 28 Rn. 13 f.; Staudinger/Häublein, WEG, Neubearbeitung 2018, § 28 Rn. 159).
  • BGH, 09.02.2017 - V ZR 188/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses

    Auszug aus LG Hamburg, 20.12.2017 - 318 S 15/17
    Die Festsetzung des Streitwerts ergibt sich aus § 49a Abs. 1 GKG und richtet sich nach den vom Bundesgerichtshof für die Anfechtung eines Beschlusses über die Genehmigung der Jahresabrechnung aufgestellten Grundsätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.02.2017 - V ZR 188/16, ZMR 2017, 572).
  • LG Itzehoe, 17.09.2013 - 11 S 93/12

    Verwalter muss Belege rechtzeitig zur Verfügung stellen!

    Auszug aus LG Hamburg, 20.12.2017 - 318 S 15/17
    Die Kammer teilt insoweit nicht die in der Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretene Auffassung, wonach ein Beschluss über die Fortgeltung des Wirtschaftsplans immer nur bis zur nächsten ordentlichen Eigentümerversammlung gelten könne und ein Beschluss über eine Fortgeltung eines konkreten Wirtschaftsplans bis zur Beschlussfassung über einen neuen Wirtschaftsplan mangels Beschlusskompetenz nichtig sei (LG Itzehoe, Urteil vom 17.09.2013 - 11 S 93/12, ZMR 2014, 144; AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 01.04.2015 - 539 V 26/14, ZMR 2017, 98; BeckOK WEG/Bartholome, 32. Edition, Stand: 01.10.2017, § 28 Rn. 21; Jennißen/Jennißen, WEG, 5. Auflage, § 28 Rn. 47 und 63a).
  • LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 13 S 92/17

    Für eine Fortgeltungsklausel in einem Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung

    Hierzu besteht nach einhelliger Auffassung jedenfalls dann eine Beschlusskompetenz, wenn - wie hier - nur eine Fortgeltung für einen konkreten Wirtschaftsplan bis zum Beschluss des nächsten Plans getroffen wird (vgl. nur Staudinger/Häublein Neubarb. 2018 § 28 Rn. 159; Niedenführ/Vandenhouten § 28 Rn. 13; BeckOK WEG/Bartholome WEG § 28 Rn. 21; LG Hamburg ZWE 2018, 219; aA LG Itzehoe ZMR 2014, 144; Merle ZWE 20014, 133; Jennißen § 28 Rn. 63a - nur bis zur nächsten Versammlung).
  • LG Hamburg, 11.04.2018 - 318 S 99/17

    Wirksamkeit mehrerer auf der Eigentümerversammlung gefasster Beschlüsse,

    Hierzu verweist die Kammer auf ihre Ausführungen im Urteil vom 20.12.2017 - 318 S 15/17 (veröffentlicht bei juris), der einen gleichlautenden Beschluss der hier betroffenen Wohnungseigentümergemeinschaft betraf.

    d) Die Festsetzung des Streitwerts richtet sich nach § 49a Abs. 1 GKG und setzt sich aus den folgenden Einzelwerten zusammen: TOP 5.2 einschließlich der Leistungsanträge: EUR 1.493,45 (50 % von EUR 2.986,90, Anl. K 3, Bl. 29 d.A.); TOP 5.5: EUR 500, 00 (50 % von EUR 1.000,00), TOP 5.6: EUR 138, 00 (50 % von EUR 276, 00, Angebot vom 12.12.2016, Anl. B 1, Bl. 144 d.A.); TOP 3: EUR 35.634,66 (50 % des Volumens des Wirtschaftsplans 2017, Anl. B 2, Bl. 145 d.A.; nach den Feststellungen der Kammer im Vorprozess 318 S 15/17 übersteigt das hälftige Gesamtinteresse nicht das fünffache Einzelinteresse des Klägers).

  • LG Frankfurt/Main, 24.08.2020 - 9 S 55/19
    Ein höherer Wert ist auch angesichts der Fortgeltungsklausel nicht veranlasst (vgl. LG Hamburg, Urteil v. 20.12.2017, Az.: 318 S 15/17).
  • LG Düsseldorf, 21.07.2021 - 25 S 58/19
    Hierzu besteht nach einhelliger Auffassung jedenfalls dann eine Beschlusskompetenz, wenn - wie hier - nur eine Fortgeltung für einen konkreten Wirtschaftsplan getroffen wird (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Dezember 2018, - V ZR 2/18; Landgericht Frankfurt, Urteil vom 13. September 2018, - 2-13 S 92/17; Landgericht Hamburg, Urteil vom 20. Dezember 2017, - 318 S 15/17; Staudinger/Häublein, WEG, Neubearbeitung 2018 § 28 Rn. 159; BeckOK WEG/Bartholome WEG § 28 Rn. 21).
  • LG Hamburg, 08.10.2018 - 318 S 31/18

    Zahlungsklage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Hausgeldvorauszahlung gegen

    Ein Beschluss mit einer solchen Fortgeltungsklausel im Einzelfall ist wirksam (Kammer, Urteil vom 20.12.2017 - 318 S 15/17, ZMR 2018, 347).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht