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   LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10   

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https://dejure.org/2011,33943
LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10 (https://dejure.org/2011,33943)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.10.2011 - 318 S 245/10 (https://dejure.org/2011,33943)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - 318 S 245/10 (https://dejure.org/2011,33943)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über den gemeinschaftlichen Kauf von Rauchwarnmeldern zur Installation in den Wohnräumen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschluss über Anschaffung von Rauchmeldern in allen Wohnungen der Sondereigentümer ist nicht nichtig, §§ 5 Abs. 2, 10 Abs. 6, 23 Abs. 4 S. 1, 46 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einbau von Rauchwarnmeldern: WEG hat Beschlusskompetenz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Beschluss über Rauchmelder möglich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlusskompetenz für Einbau und Wartung von Rauchmeldern (IMR 2012, 1059)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 129
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Hamburg, 02.03.2011 - 318 S 193/10

    Einbau von Rauchwarnmeldern

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10
    Dazu hat sie in einer ähnlich gelagerten Fallkonstellation ausgeführt (vgl. ZMR 2011, 387):.

    Es mangelt bisher noch an einer höchstrichterlichen Entscheidung im Sinne von § 543 Abs. 2 Ziff. 1 ZPO zur grundsätzlich bedeutsamen Frage der Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft zur Installation von Rauchwarnmeldern (mangels Entscheidungserheblichkeit kam eine Zulassung der Revision in der früheren Entscheidung der Kammer vom 2. März 2011 [ZMR 2011, 387] nicht in Betracht).

  • BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91

    Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10
    Das Schreiben des Bevollmächtigten des Klägers vom 7. Juli 2010 - Eingang bei Gericht am 9. Juli 2010 - war sodann indes zu spät, weil die Rechtsprechung für solche Fälle lediglich einen angemessenen Zeitraum - von 3 bis 4 Wochen - für zulässig erachtet, in der sich der Kläger bzw. sein Rechtsanwalt nicht über den Fortgang des Verfahrens und insbesondere der Zustellung der Klage informieren muss (vgl. dazu etwa nur BGH, NJW-RR 1992, 470; NJW 2003, 2830; 2006, 3206, 3207).
  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 40/97

    Einhaltung einer gesellschaftsvertraglichen Anfechtungsfrist

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10
    Dies bemängeln die Beklagten auch noch mit ihrer Berufung; im Übrigen ist Einhaltung dieser materiellen Ausschlussfrist in jeder Lage des Verfahrens aber auch von Amts wegen zu berücksichtigen, und zwar in Anlehnung an die zu § 246 Abs. 1 AktG entwickelten Grundsätze (vgl. dazu etwa nur BGH, NJW 1998, 3344, 3345; Hüffer, in: MüKo-AktG, Bd. 4, 3. Aufl. 2011, § 246, Rn. 37).
  • LG Hamburg, 07.01.2009 - 318 S 78/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Erforderlichkeit eines Gerichtskostenvorschusses für

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10
    Dementsprechend geht die Kammer mit gefestigter Rechtsprechung auch dann nicht mehr von einer "demnächst" bewirkten Zustellung der Klage im Sinne von § 167 ZPO aus, wenn zwischen der gerichtlichen Anforderung des Kostenvorschusses und dessen Eingang bei Gericht ein Zeitraum von mehr als 14 Tagen liegt (vgl. etwa ZMR 2009, 396 und Urt. v. 11.05.2011 - Az. 318 S 168/10).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 414/02

    Pflichten des Klägers bei Zustellung der Klageschrift im Ausland

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10
    Das Schreiben des Bevollmächtigten des Klägers vom 7. Juli 2010 - Eingang bei Gericht am 9. Juli 2010 - war sodann indes zu spät, weil die Rechtsprechung für solche Fälle lediglich einen angemessenen Zeitraum - von 3 bis 4 Wochen - für zulässig erachtet, in der sich der Kläger bzw. sein Rechtsanwalt nicht über den Fortgang des Verfahrens und insbesondere der Zustellung der Klage informieren muss (vgl. dazu etwa nur BGH, NJW-RR 1992, 470; NJW 2003, 2830; 2006, 3206, 3207).
  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10
    Das Schreiben des Bevollmächtigten des Klägers vom 7. Juli 2010 - Eingang bei Gericht am 9. Juli 2010 - war sodann indes zu spät, weil die Rechtsprechung für solche Fälle lediglich einen angemessenen Zeitraum - von 3 bis 4 Wochen - für zulässig erachtet, in der sich der Kläger bzw. sein Rechtsanwalt nicht über den Fortgang des Verfahrens und insbesondere der Zustellung der Klage informieren muss (vgl. dazu etwa nur BGH, NJW-RR 1992, 470; NJW 2003, 2830; 2006, 3206, 3207).
  • LG Hamburg, 11.05.2011 - 318 S 168/10

    Wann ist eine Verzögerung der Vorschusszahlung geringfügig?

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10
    Dementsprechend geht die Kammer mit gefestigter Rechtsprechung auch dann nicht mehr von einer "demnächst" bewirkten Zustellung der Klage im Sinne von § 167 ZPO aus, wenn zwischen der gerichtlichen Anforderung des Kostenvorschusses und dessen Eingang bei Gericht ein Zeitraum von mehr als 14 Tagen liegt (vgl. etwa ZMR 2009, 396 und Urt. v. 11.05.2011 - Az. 318 S 168/10).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10
    Der jeweilig Anfechtende hat aber die die Nichtigkeit des angefochtenen Beschlusses begründenden Tatsachen schlüssig darzutun (BGH, NZM 2009, 436, 438), wobei er dazu an die Anfechtungsbegründungsfrist nach § 46 Abs. 1 S. 2 HS 2 WEG nicht gebunden ist.
  • BGH, 08.11.1974 - V ZR 120/73

    Wirksamkeit eines Vorbehalts einer Heizungsanlage als Sondereigentum -

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10
    Nicht wesentliche Bestandteile sind gem. §§ 94 Abs. 2, 95 BGB lediglich sonderrechtsfähig (BGH NJW 1975, 688 - juris Tz. 12), können also im Eigentum des Sondereigentümers oder eines Dritten stehen.
  • AG Rendsburg, 30.10.2008 - 18 C 545/08

    Rauchwarnmelder sind Gemeinschaftseigentum!

    Auszug aus LG Hamburg, 05.10.2011 - 318 S 245/10
    Die h. M. bejaht dies, da Rauchwarnmelder für die Sicherheit des Gebäudes erforderlich seien (OLG Frankfurt, ZMR 2009, 864; AG Ahrensburg, ZMR 2009, 78; AG Rendsburg, ZMR 2009, 239; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 5 Rdnr. 26 a. E.; Riecke/Schmid-Schneider, WEG, 3. Auflage, § 5 Rdnr. 65 a; Schmidt/Breiholdt/Riecke, ZMR 2008, 341, 343 f.; a. A. - Sondereigentum - AG Hamburg-Wandsbek, ZMR 2010, 809 und in der angefochtenen Entscheidung; Bärmann-Armbrüster, § 5 Rdnr. 59; Schultz, ZWE 2009, 383).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.1994 - 3 Wx 334/94
  • OLG München, 24.10.2005 - 34 Wx 82/05

    Anspruchsgegner bei Schadensersatzansprüchen des Wohnungseigentümers wegen

  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

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