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   LG Hamburg, 02.05.2012 - 318 S 79/11   

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LG Hamburg, 02.05.2012 - 318 S 79/11 (https://dejure.org/2012,35448)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02.05.2012 - 318 S 79/11 (https://dejure.org/2012,35448)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - 318 S 79/11 (https://dejure.org/2012,35448)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 10 Abs 6 WoEigG, § 15 Abs 3 WoEigG, § 22 WoEigG, § 325 ZPO
    Wohnungseigentum: Anforderungen an die Vergemeinschaftung von Individualansprüchen der Wohnungseigentümer; Abwehrklage gegen Bauvorhaben eines Miteigentümers

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vergemeinschaftung eines Individualrechts einzelner Wohnungseigentümer bedarf eines Eigentümerbeschlusses; §§ 10 Abs. 6, 15 Abs. 3 WEG, 1004 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Hamburg, 13.05.2003 - 2 Wx 12/03

    Zur Zustimmungspflicht der übrigen Wohnungseigentümer zu Bauvorhaben eines

    Auszug aus LG Hamburg, 02.05.2012 - 318 S 79/11
    So wurden die übrigen Eigentümer durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 1.7.2002 (Az.: 506 II 7/02), rechtskräftig durch Beschluss der Kammer vom 22.1.2003, Az.: 318 T 112/02 und des HansOLG vom 13.5.2003, Az.: 2 Wx 12/03, verpflichtet, der Errichtung eines eingeschossigen, unterkellerten Flachdachbungalows durch den Rechtsvorgänger des Beklagten vorbehaltlich der bestandskräftigen Baugenehmigung zuzustimmen.

    Der hier verfolgte Antrag, dem Beklagten Bauarbeiten ohne gültige Baugenehmigung zu untersagen, ist identisch mit dem Streitgegenstand des Vorverfahrens vor dem Amtsgericht Blankenese (Az.: 506 II 7/02 = Landgericht Hamburg, Az.: 318 T 112/02 = HansOLG, Az.: 2 Wx 12/03), in welchem die übrigen Wohnungseigentümer zur Zustimmung zum Bauvorhaben des Rechtsvorgängers des hiesigen Beklagten vorbehaltlich einer bestandskräftigen Baugenehmigung rechtskräftig verpflichtet worden sind.

    Ob das HansOLG in seinem Beschluss vom 13.5.2003 (Az.: 2 Wx 12/03) unter Ziffer II. 2. der Gründe zu Recht angenommen hat, da die (dortigen) Antragsgegner nur zur Zustimmung vorbehaltlich einer rechtskräftigen öffentlich-rechtlichen Baugenehmigung verurteilt worden seien, hänge die hiesige Entscheidung nicht von öffentlich-rechtlichen Vorfragen ab (hierzu BVerfG vom 7.2.2006 - Az.: 1 BvR 2304/05 = NJW-RR 2006, 726, Tz. 17), kann im Hinblick auf die Rechtskraft jener Entscheidung dahinstehen.

  • BVerfG, 07.02.2006 - 1 BvR 2304/05

    Verwaltungsgerichtl. Rechtsschutz unter Wohnungseigentümern?

    Auszug aus LG Hamburg, 02.05.2012 - 318 S 79/11
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 7.2.2006 (Az.: 1 BvR 2304/05) gegen die Nichtzulassungsentscheidung zur Berufung ausgeführt, eine Überprüfung der baurechtlichen Vorschriften müsse durch das WEG Gericht erfolgen.

    Ob das HansOLG in seinem Beschluss vom 13.5.2003 (Az.: 2 Wx 12/03) unter Ziffer II. 2. der Gründe zu Recht angenommen hat, da die (dortigen) Antragsgegner nur zur Zustimmung vorbehaltlich einer rechtskräftigen öffentlich-rechtlichen Baugenehmigung verurteilt worden seien, hänge die hiesige Entscheidung nicht von öffentlich-rechtlichen Vorfragen ab (hierzu BVerfG vom 7.2.2006 - Az.: 1 BvR 2304/05 = NJW-RR 2006, 726, Tz. 17), kann im Hinblick auf die Rechtskraft jener Entscheidung dahinstehen.

  • LG Hamburg, 22.01.2003 - 318 T 112/02

    Zustimmung zur Herstellung des dem Antragsteller nach der Teilungserklärung

    Auszug aus LG Hamburg, 02.05.2012 - 318 S 79/11
    So wurden die übrigen Eigentümer durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 1.7.2002 (Az.: 506 II 7/02), rechtskräftig durch Beschluss der Kammer vom 22.1.2003, Az.: 318 T 112/02 und des HansOLG vom 13.5.2003, Az.: 2 Wx 12/03, verpflichtet, der Errichtung eines eingeschossigen, unterkellerten Flachdachbungalows durch den Rechtsvorgänger des Beklagten vorbehaltlich der bestandskräftigen Baugenehmigung zuzustimmen.

    Der hier verfolgte Antrag, dem Beklagten Bauarbeiten ohne gültige Baugenehmigung zu untersagen, ist identisch mit dem Streitgegenstand des Vorverfahrens vor dem Amtsgericht Blankenese (Az.: 506 II 7/02 = Landgericht Hamburg, Az.: 318 T 112/02 = HansOLG, Az.: 2 Wx 12/03), in welchem die übrigen Wohnungseigentümer zur Zustimmung zum Bauvorhaben des Rechtsvorgängers des hiesigen Beklagten vorbehaltlich einer bestandskräftigen Baugenehmigung rechtskräftig verpflichtet worden sind.

  • AG Hamburg-Blankenese, 23.12.2009 - 539 C 50/09
    Auszug aus LG Hamburg, 02.05.2012 - 318 S 79/11
    Aus der Vernehmung des Zeugen B. in einem einstweiligen Verfügungsverfahren der Parteien (Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Az.: 539 C 50/09) vom 23.12.2009 hat das Amtsgericht es für bewiesen gehalten, dass der Beklagte noch rechtzeitig von seiner Baugenehmigung Gebrauch gemacht habe.

    Gemeint ist damit offensichtlich das im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangene Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese (Az.: 539 C 50/09).

  • BGH, 23.04.1991 - VI ZR 222/90

    Zuständigkeit der Gerichte im FGG -(Wohnungseigentums-)Verfahren bei Ansprüchen

    Auszug aus LG Hamburg, 02.05.2012 - 318 S 79/11
    Zu Recht weist die Klägerin auf die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (BVerwG, NVwZ 1990, 655; 1998, 954; 1989, 250) und der Zivilgerichte (BGH, NJW-RR 1991, 907, Bay-ObLG ZMR 2005, 212; NZM 2001, 769, ZWE 2000, 175; OLG München, ZMR 2008, 566) hin, nach welcher eventuelle Abwehrrechtsklagen gegen das Bauvorhaben eines Miteigentümers ausschließlich vor den WEG-Gerichten zu verfolgen sind.
  • BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 101/99

    Auslegung einer Gemeinschaftsordnung

    Auszug aus LG Hamburg, 02.05.2012 - 318 S 79/11
    Zu Recht weist die Klägerin auf die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (BVerwG, NVwZ 1990, 655; 1998, 954; 1989, 250) und der Zivilgerichte (BGH, NJW-RR 1991, 907, Bay-ObLG ZMR 2005, 212; NZM 2001, 769, ZWE 2000, 175; OLG München, ZMR 2008, 566) hin, nach welcher eventuelle Abwehrrechtsklagen gegen das Bauvorhaben eines Miteigentümers ausschließlich vor den WEG-Gerichten zu verfolgen sind.
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 3.97

    Sprungrevision; Klagebefugnis, Wohnungseigentumsgesetz; Wohnungseigentum;

    Auszug aus LG Hamburg, 02.05.2012 - 318 S 79/11
    Zu Recht weist die Klägerin auf die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (BVerwG, NVwZ 1990, 655; 1998, 954; 1989, 250) und der Zivilgerichte (BGH, NJW-RR 1991, 907, Bay-ObLG ZMR 2005, 212; NZM 2001, 769, ZWE 2000, 175; OLG München, ZMR 2008, 566) hin, nach welcher eventuelle Abwehrrechtsklagen gegen das Bauvorhaben eines Miteigentümers ausschließlich vor den WEG-Gerichten zu verfolgen sind.
  • BVerwG, 28.02.1990 - 4 B 32.90

    Klagebefugnis - Wohnungseigentümergemeinschaft - Wohnungseigentum -

    Auszug aus LG Hamburg, 02.05.2012 - 318 S 79/11
    Zu Recht weist die Klägerin auf die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (BVerwG, NVwZ 1990, 655; 1998, 954; 1989, 250) und der Zivilgerichte (BGH, NJW-RR 1991, 907, Bay-ObLG ZMR 2005, 212; NZM 2001, 769, ZWE 2000, 175; OLG München, ZMR 2008, 566) hin, nach welcher eventuelle Abwehrrechtsklagen gegen das Bauvorhaben eines Miteigentümers ausschließlich vor den WEG-Gerichten zu verfolgen sind.
  • OLG Schleswig, 14.11.2011 - 2 W 48/11

    Keine Abweichung von Sitz und inländischer Geschäftsanschriftbei

    Auszug aus LG Hamburg, 02.05.2012 - 318 S 79/11
    Bei dem Anspruch auf Unterlassung baulicher Maßnahmen bemisst sich der Streitwert wie bei dem Anspruch auf Beseitigung baulicher Maßnahmen regelmäßig nach der Beeinträchtigung durch den beanstandeten Zustand, aber auch durch das Abwehrinteresse des Gegners (HansOLG, Beschluss vom 25.7.2011, Az.: 2 W 48/11).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus LG Hamburg, 02.05.2012 - 318 S 79/11
    Der teilrechtsfähige Verband der Wohnungseigentümer ist erst nach rechtskräftigem Abschluss des Vorverfahrens durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom 26. März 2007 (BGBl I., 370) zum 1.7.2007 auf der Grundlage der Entscheidung des BGH vom 2.6.2005 (BGHZ 163, 154) kreiert worden.
  • BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05

    Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen

  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 249/09

    Urteil im Prozess gegen die Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft:

  • OLG München, 20.02.2008 - 32 Wx 2/08

    Wohnungseigentumssache: Abwehrrechte der Wohnungseigentümer gegen bauliche

  • BVerwG, 14.10.1988 - 4 C 1.86

    Sondereigentum - Öffentlich-rechtliche Nachbarklage - Behördliche

  • OLG Köln, 03.07.2008 - 16 Wx 51/08

    Unterlassungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Balkonverglasung an

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer

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