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   LG Hamburg, 02.03.2012 - 318 S 92/11   

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https://dejure.org/2012,23917
LG Hamburg, 02.03.2012 - 318 S 92/11 (https://dejure.org/2012,23917)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02.03.2012 - 318 S 92/11 (https://dejure.org/2012,23917)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02. März 2012 - 318 S 92/11 (https://dejure.org/2012,23917)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 511 ZPO, § 43 Nr 4 WoEigG, § 46 WoEigG
    Berufung nach Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Zusammenrechnung der Werte der Beschwer der unterlegenen Kläger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus LG Hamburg, 02.03.2012 - 318 S 92/11
    Der BGH (Beschluss vom 17.9.1992, V ZB 21/92) hat hierzu entschieden:"... die Grundsätze über die Zusammenrechnung des Beschwerdewerts bei Streitgenossen (BGH, NJW 1981, 578) rechtfertigen kein anderes Ergebnis, weil Ast. und Ag. im Wohnungseigentumsverfahren keine Streitgenossen sind und die Gefahr divergierender Entscheidungen gegen einzelne Beteiligte hier nicht besteht" (ebenso BayObLG, Beschluss vom 23.5.1990, BReg. 2 Z 38/90).
  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 38/90
    Auszug aus LG Hamburg, 02.03.2012 - 318 S 92/11
    Der BGH (Beschluss vom 17.9.1992, V ZB 21/92) hat hierzu entschieden:"... die Grundsätze über die Zusammenrechnung des Beschwerdewerts bei Streitgenossen (BGH, NJW 1981, 578) rechtfertigen kein anderes Ergebnis, weil Ast. und Ag. im Wohnungseigentumsverfahren keine Streitgenossen sind und die Gefahr divergierender Entscheidungen gegen einzelne Beteiligte hier nicht besteht" (ebenso BayObLG, Beschluss vom 23.5.1990, BReg. 2 Z 38/90).
  • BGH, 28.10.1980 - VI ZR 303/79

    Mitfahrt im Krankenwagen - § 546 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, § 5 ZPO,

    Auszug aus LG Hamburg, 02.03.2012 - 318 S 92/11
    Der BGH (Beschluss vom 17.9.1992, V ZB 21/92) hat hierzu entschieden:"... die Grundsätze über die Zusammenrechnung des Beschwerdewerts bei Streitgenossen (BGH, NJW 1981, 578) rechtfertigen kein anderes Ergebnis, weil Ast. und Ag. im Wohnungseigentumsverfahren keine Streitgenossen sind und die Gefahr divergierender Entscheidungen gegen einzelne Beteiligte hier nicht besteht" (ebenso BayObLG, Beschluss vom 23.5.1990, BReg. 2 Z 38/90).
  • KG, 28.07.2016 - 20 W 44/16

    Streitwert in Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung von Jahresabrechnung und

    Soweit an dieser Stelle umstritten ist, ob bei der Ermittlung des klägerischen Einzelinteresses eine Addition der Interessen aller Kläger stattfindet (so u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 29.07.2010 - 3 W 94/10 u. 3 W 105/10; LG München, Beschluss vom 26.06.2012 - 36 T 10328/12; LG Frankfurt/M., Beschluss vom 26.11.2015 - 2-13 S 38/15; Elzer, in: Elzer/Hügel, WEG, (2015), Vor §§ 43ff., Rn. 87) oder lediglich das höchste Einzelinteresse maßgeblich ist (so LG Hamburg, Beschluss vom 02.03.2012 - 318 S 92/11; Suilmann, in: Jennißen/Suilmann, § 49a GKG Rz. 18), schließt sich der Senat der erst genannten Ansicht an.
  • LG Frankfurt/Oder, 23.10.2017 - 16 T 76/17

    Wohnungseigentum: Streitwert einer gegen die Jahresabrechnung gerichteten

    Insoweit ist - ohne höchstrichterliche Klärung - weiterhin umstritten, ob bei der Berechnung des klägerischen Einzelinteresses die Summe der jeweiligen Interessen der Klageparteien (so die weit überwiegende Auffassung, vgl. LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.11.2015 - 2-31 S 38/15; OLG Bamberg, Beschluss vom 29.07.2010 - 3 W 94/10 und 3 W 105/10 - Rn. 27, juris; LG München I, Beschluss vom 26.06.2012 - 36 T 10328/12 - Rn. 15, juris; Niedenführ in: ders./Vandenhouten, WEG 12. Auflage 2017, § 49 a GKG Rn. 5 m.w.N.) oder nur das höchste Einzelinteresse (LG Hamburg, Beschluss vom 02.03.2012 - 318 S 92/11) oder nur das geringste Einzelinteresse (Suilmann in: Jennißen, WEG, 5. Auflage 2017, § 49 a GKG Rn. 17) anzusetzen ist.
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