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RG, 16.06.1909 - Rep. I. 318/08 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann die Eisenbahn eine von ihr nachträglich gemachte, aus dem Frachtbriefe nicht ersichtliche Zollauslage auf Grund der §§ 435, 436 HGB., §§ 66, 67 EVO. a. F. vom Empfänger des Frachtgutes, der den zuerst geforderten Zoll nach Maßgabe des Frachtbriefs entrichtet hat, nachfordern?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 71, 342
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.04.1991 - III ZR 74/90
Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer
Dem Frachtführer gegenüber ist der Empfänger zudem mit Annahme des beförderten Gutes nach § 436 HGB bzw. Art. 13 Abs. 2 CMR zur Zahlung der aus dem Frachtbrief zu entnehmenden Kosten verpflichtet, die nicht ziffernmäßig aufgeführt sein müssen (BGH Urteil vom 23. Januar 1970 - I ZR 35/69 - NJW 1970, 604; vgl. RGZ 71, 342, 348; Baumbach/Duden/Hopt § 436 Anm. 3 und Art. 13 CMR Anm. 1). - BGH, 29.06.1959 - II ZR 114/57
Rechtsmittel
Die Grenzen der Zahlungspflicht werden nicht durch den Frachtvertrag bestimmt, in den der Empfänger nicht eintritt, sondern allein durch den Inhalt des Frachtbriefs (RGZ 71, 342, 344).