Weitere Entscheidung unten: LG Stuttgart, 04.03.2004

Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 09.02.2005 - 32 AktE 36/99 KfH   

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https://dejure.org/2005,22337
LG Stuttgart, 09.02.2005 - 32 AktE 36/99 KfH (https://dejure.org/2005,22337)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 09.02.2005 - 32 AktE 36/99 KfH (https://dejure.org/2005,22337)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 32 AktE 36/99 KfH (https://dejure.org/2005,22337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit einer baren Zuzahlung pro Aktie; Abschluss eines Vermelzungsvertrages; Fusion zweier Holding-Gesellschaften; Berücksichtigung der Synergieeffekte; Beachtung des Kapitalisierungszinssatzes bei der Ertragswertbestimmung

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften: Festsetzung einer baren Zuzahlung unter Berücksichtigung des Börsenwerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 1160
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 1267/06

    Keine Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch die gesetzliche Regelung zur Bemessung

    b) den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 9. Februar 2005 - 32 AktE 36/99 KfH -.

    b) den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 9. Februar 2005 - 32 AktE 36/99 KfH -.

  • OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 20 W 5/05

    Unternehmensverschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 32. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 09.02.2005 - 32 AktE 36/99 KfH - aufgehoben.

    Das Landgericht hat mit Beschluss vom 09.02.2005 (AG 2005, 451 = DB 2005, 1160) eine bare Zuzahlung von 5, 41 EUR pro Aktie der WürttAG festgesetzt.

  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - 20 W 6/06

    Vorlage zum BGH: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Börsenwertes von

    In Übereinstimmung mit der überwiegenden Auffassung im Schrifttum, die der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Referenzzeitraum kritisch gegenübersteht (Hüffer, AktG, § 305 Rn. 24 e/f; Riegger in Kölner Kommentar Anh. § 11 SpruchG Rn. 56; Emmerich-Habersack, § 305 AktG, Rn. 47 b/c; Koppensteiner in Kölner Kommentar § 305 AktG Rn. 104; Großfeld, Unternehmens- und Anteilsbewertung im Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. 2002, S. 195 f.; Bungert BB 2001, 1163, 1166; Meilicke-Heidel DB 2001, 973, 974; Puszkajler BB 2003, 1692, 1694; E. Vetter DB 2001, 1347, 1349 ff.; aus ökonomischer Sicht Weber ZGR 2004, 280, 284 ff.), ist stattdessen die Frist von drei Monaten vor Bekanntgabe der Maßnahme entsprechend § 5 Abs. 1 der aufgrund der Ermächtigung in § 31 Abs. 1 und Abs. 7 WpÜG vom Bundesministerium der Finanzen erlassenen WpÜG-Angebotsverordnung heranzuziehen (aus der Rechtsprechung KG NZG 2007, 71 = ZIP 2007, 75; OLG Frankfurt AG 2003, 581, 582; ähnlich LG Stuttgart AG 2005, 450, 452: Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Beauftragung des Vorgutachters; vgl. auch BVerfG ZIP 2007, 175, 178).
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 04.03.2004 - 32 AktE 36/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,36780
LG Stuttgart, 04.03.2004 - 32 AktE 36/99 (https://dejure.org/2004,36780)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 04.03.2004 - 32 AktE 36/99 (https://dejure.org/2004,36780)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 04. März 2004 - 32 AktE 36/99 (https://dejure.org/2004,36780)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 15.04.2004 - 20 W 5/04

    Sachverständigenablehnung im aktienrechtlichen Spruchverfahren: Statthaftigkeit

    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers zu 6) gegen den Beschluss der 32. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 04.03.2004 - 32 AktE 36/99 KfH - wird zurückgewiesen.
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