Rechtsprechung
AG Wuppertal, 26.01.2015 - 32 C 220/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes Auffahren bei einer Steigung in Fahrtrichtung
- verkehrsunfallsiegen.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Kein Anscheinsbeweis gegen Hintermann bei ansteigender Fahrbahn
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Berlin, 10.01.2000 - 58 S 188/99
Auszug aus AG Wuppertal, 26.01.2015 - 32 C 220/13
Ist unstreitig, dass die Fahrbahn ansteigend war, kommt nämlich ein Beweis des ersten Anscheins für ein schuldhaftes Auffahren des Hintermannes nicht in Betracht bzw. ist zumindest entkräftet (Landgericht Berlin, Entscheidung vom 10.01.2000, Aktenzeichen 58 S 188/99). - OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 87/20
Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall
Auszug aus AG Wuppertal, 26.01.2015 - 32 C 220/13
In Gerichtsurteilen wie dem des Amtsgerichts Wuppertal vom 26.01.2015 (32 C 220/13) und dem des OLG Celle vom 16.12.2020 (14 U 87/20) wurde der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden aufgrund der Steigung in Fahrtrichtung entkräftet.
- AG Neuss, 19.10.2015 - 84 C 274/15
Anscheinsbeweis für ein Auffahren des Hintermannes bei ansteigender Fahrbahn
Ist unstreitig, dass die Fahrbahn ansteigend war, kommt nämlich ein Beweis des ersten Anscheins für ein schuldhaftes Auffahren des Hintermannes nicht in Betracht bzw. ist zumindest entkräftet (vgl. AG Wuppertal, Entscheidung vom 26.01.2015, Aktenzeichen 32 C 220/13; Landgericht Berlin, Entscheidung vom 10.01.2000, Aktenzeichen 58 S 188/99).